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Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Containerschulanlage im Länderweg durch die Einrichtung einer „Bring- und Abholzone“
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 251/5 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Containerschulanlage im Länderweg durch die Einrichtung einer "Bring- und Abholzone" Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, im Länderweg hinter der Barriere auf der Seite des Containergeländes eine markierte und geregelte "Bring- und Abholzone" ("Kiss'N-Ride-Zone") anzubringen. Die Bring- und Abholzone soll groß genug sein, um Platz für einen Schulbus (eingesetzt für Schwimmen, Turnhalle, Ausflüge) und Lieferverkehr der Schule zu bieten. Begründung: Die Containerschulanlage soll auch nach dem finalen Rückzug der Mühlbergschule an den Mühlberg weiterhin als Schulauslagerungsstandort dienen. Ihre Modernisierung durch Holzmodule ist geplant. Als nächste Schule soll die IGS Süd dorthin ausgelagert werden. Eine Verbesserung der Verkehrssituation ist dort also von langfristigem Nutzen. Vor der Containerschulanlage bildet sich an Schultagen morgens und auch zu den Abholzeiten ein großes Verkehrschaos. Der Bereich am Bahndamm gegenüber der Schule wird frühmorgens hauptsächlich von FES-Mitarbeitern zugeparkt, da sich der Wertstoffhof-Süd schräg gegenüber befindet. Diese bleiben dort bis zum (frühen) Nachmittag. "Elterntaxis" halten später in zweiter Reihe und lassen die Kinder häufig fahrbahnseitig aussteigen. Sie blockieren weiterhin den Gehweg, der u.a. für im Länderweg und im Strahlenberger Weg wohnhaften Kinder, die in andere Schulbezirke gelangen müssen, nutzbar sein sollte, wovon jedoch leider keine Rede ist. Durch die baldige Eröffnung des Residenzwohnhauses "Stayery" in unmittelbarer Nähe ist noch mit einer Intensivierung des Verkehrsdrucks zu rechnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1191 2021 Die Vorlage OF 251/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Containerschulanlage im Länderweg durch die Einrichtung einer „Bring- und Abholzone“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1191 entstanden aus Vorlage: OF 251/5 vom 09.11.2021 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Containerschulanlage im Länderweg durch die Einrichtung einer "Bring- und Abholzone" Der Magistrat wird gebeten, im Länderweg hinter der Barriere auf der Seite des Containergeländes eine markierte und geregelte Bring- und Abholzone (Kiss-and- ride-Zone) anzubringen. Die Bring- und Abholzone soll groß genug sein, um Platz für einen Schulbus (eingesetzt für Schwimmen, Turnhalle, Ausflüge) und Lieferverkehr der Schule zu bieten. Begründung: Die Containerschulanlage soll auch nach dem finalen Rückzug der Mühlbergschule an den Mühlberg weiterhin als Schulauslagerungsstandort dienen. Ihre Modernisierung durch Holzmodule ist geplant. Als nächste Schule soll die IGS Süd dorthin ausgelagert werden. Eine Verbesserung der Verkehrssituation ist dort also von langfristigem Nutzen. Vor der Containerschulanlage bildet sich an Schultagen morgens und auch zu den Abholzeiten ein großes Verkehrschaos. Der Bereich am Bahndamm gegenüber der Schule wird frühmorgens hauptsächlich von FES-Mitarbeitern zugeparkt, da sich der Wertstoffhof-Süd schräg gegenüber befindet. Diese bleiben dort bis zum (frühen) Nachmittag. "Elterntaxis" halten später in zweiter Reihe und lassen die Kinder häufig fahrbahnseitig aussteigen. Sie blockieren weiterhin den Gehweg, der u. a. für im Länderweg und im Strahlenberger Weg wohnhaften Kinder, die in andere Schulbezirke gelangen müssen, nutzbar sein sollte, wovon jedoch leider keine Rede ist. Durch die baldige Eröffnung des Residenzwohnhauses "Stayery" in unmittelbarer Nähe ist noch mit einer Intensivierung des Verkehrdrucks zu rechnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 750 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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