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Zusätzliche Querungsmöglichkeit über die U-Bahn-Gleise für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende am Hohen Weg/Langweidenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 252/7 Betreff: Zusätzliche Querungsmöglichkeit über die U-Bahn-Gleise für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende am Hohen Weg/Langweidenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob und inwiefern eine zusätzliche Querungsmöglichkeit über die U-Bahn-Gleise in Höhe der Einmündung Langweidenstraße für Fußgänger*innen und Radfahrende eingerichtet werden kann. Dabei könnte auch ein zweiter Zugang zum Bahnsteig hergestellt werden, der bisher nur über die Große Nelkenstraße zu erreichen ist. Auf Barrierefreiheit ist selbstverständlich zu achten. Bei der Untersuchung ist insbesondere auf den Anschluss an den Geh- und Radweg auf der anderen Seite des Hohen Weges einzugehen, da sich dort ein Parkstreifen befindet. Wenn möglich, sollen Probleme in Bezug auf die Dooring-Zone mitgelöst werden. Begründung: Um an der oben beschriebenen Stelle legal die U-Bahn-Gleise zu überqueren, ist es aktuell nötig, von der Langweidenstraße kommend, einen Umweg zur Übergangsstelle Große Nelkenstraße zu gehen bzw. zu fahren. Neben Schüler*innen der japanischen Schule und Radfahrenden, die vom Niddapark in Richtung Industriehof möchten, würden auch Besucher*innen des katholischen Kirchorts St. Anna von einer direkteren Wegebeziehung profitieren. Allgemein reduziert sich damit auch die Trennungswirkung der Gleise. Eine solche Lösung könnte auch einen Anknüpfungspunkt bieten, um weitere Missstände in diesem Bereich zu beheben, wie z.B. einen zweiten Zugang zum Bahnsteig der U6 und einen fehlenden Abstand der parkenden Autos zu Radfahrenden entlang des Hohen Weges. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3534 2023 Die Vorlage OF 252/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung); SPD, farbechte/LINKE und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Zusätzliche Querungsmöglichkeit über die U-Bahn-Gleise für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende Am Hohen Weg/Langweidenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3534 entstanden aus Vorlage: OF 252/7 vom 31.01.2023 Betreff: Zusätzliche Querungsmöglichkeit über die U-Bahn-Gleise für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende Am Hohen Weg/Langweidenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und inwiefern eine zusätzliche Querungsmöglichkeit über die U-Bahn-Gleise in Höhe der Einmündung Langweidenstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende eingerichtet werden kann. Dabei könnte auch ein zweiter Zugang zum Bahnsteig hergestellt werden, der bisher nur über die Große Nelkenstraße zu erreichen ist. Auf Barrierefreiheit ist selbstverständlich zu achten. Bei der Untersuchung ist insbesondere auf den Anschluss an den Geh- und Radweg auf der anderen Seite der Straße Am Hohen Weg einzugehen, da sich dort ein Parkstreifen befindet. Wenn möglich, sollen Probleme in Bezug auf die Dooring-Zone mitgelöst werden. Begründung: Um an der oben beschriebenen Stelle legal die U-Bahn-Gleise zu überqueren, ist es aktuell nötig, von der Langweidenstraße kommend, einen Umweg zur Übergangsstelle Große Nelkenstraße zu gehen bzw. zu fahren. Neben Schülerinnen und Schüler der Japanischen Internationalen Schule und Radfahrenden, die vom Niddapark in Richtung Industriehof möchten, würden auch Besucherinnen und Besucher des katholischen Kirchorts Sankt Anna von einer direkteren Wegebeziehung profitieren. Allgemein reduziert sich damit auch die Trennungswirkung der Gleise. Eine solche Lösung könnte auch einen Anknüpfungspunkt bieten, um weitere Missstände in diesem Bereich zu beheben wie z. B. einen zweiten Zugang zum Bahnsteig der Linie U 6 und einen fehlenden Abstand der parkenden Autos zu Radfahrenden entlang der Straße Am Hohen Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 74 Aktenzeichen: 32-1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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