Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 3

Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: OM 1421/17 OBR 7 Wie in der ST 14 vom 09.01.2017 dargestellt erarbeitet das Stadtplanungsamt derzeit die Anpassung des städtebaulichen Entwurfs zum Bebauungsplanentwurf B 834 an die neuen Rahmenbedingungen, die sich nach dem Aufstellungsbeschluss vom 22.05.2014 ergeben haben. Gegenwärtig ist keine neuerliche städtebauliche Planung vorhanden, die geeignet ist in der Öffentlichkeit vorgestellt zu werden. Sobald die Planungen abgestimmt sind, soll eine Magistratsvorlage für einen neuen Offenlagebeschluss erarbeitet werden. Selbstverständlich wird der Magistrat zu gegebener Zeit gerne die Planungen in öffentlicher Sitzung vorstellen. Es ist richtig, dass der Zielabweichungsantrag, der mit der Vorlage M 2 vom 12.01.2015 beauftragt wurde, mit Bescheid vom 13.03.2017 vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt wurde. Die Darstellung des gesamten Planungsgebiets des B 834 als Mischfläche in einer Anlage zum Antrag des Zielabweichungsverfahrens wurde nicht unter Missachtung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung getroffen. Im Rahmen der Abstimmung zum Antragsverfahren mit dem Regierungspräsidium Darmstadt stellte sich heraus, dass die ursprünglich vom Antrag herausgenommene Südwestecke des Plangebiets im Maßstab des Regionalen Flächennutzungsplans nicht als selbstständige gewerbliche Baufläche dargestellt werden kann, da sie die erforderliche Mindestgröße von 5 ha nicht erreicht. Aus der Darstellung einer gemischten Baufläche kann aber, sofern planungsrechtlich notwendig, ein Gewerbegebiet entwickelt werden. Die Maßgaben zum qualifizierten Aufstellungsbeschluss § 4579 STVV vom 22.05.2014 zur M 250/13 werden im Entwurfsverfahren vollumfänglich berücksichtigt. Der explizite Erhalt von Gewerbegebieten bzw. die Ausweisung weiterer Gewerbegebiete ist nicht Gegenstand des Beschlusses. Die bestehenden Betriebe werden im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Der Verlust von Gewerbeflächen bzw. die Verdrängung von genehmigten Gewerbebetrieben wird planungsrechtlich nicht gesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 Antrag vom 12.02.2018, OF 255/7

Grundschulstandort im Industriehof?

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1963 Betreff: Grundschulstandort im Industriehof? Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2016-2020 dokumentiert im Planungsbezirk 7 für die Kerschensteinerschule das benannte Potential von 180 Wohneinheiten und den daraus errechneten zusätzlichen Bedarf von 7 Grundschulplätzen pro Jahrgang. Die Kerschensteinerschule ist vierzügig für bis zu 100 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang ausgelegt. Aus der mittelfristig prognostizierten Entwicklung der Schule bis 2022 ist auch unter Berücksichtigung des neuen Wohngebietes keine Überschreitung der gegebenen Aufnahmekapazität zu erwarten. Zusätzliche Grundschulkapazität könnte im direkten Umfeld zum Industriehof entstehen, wenn im projektierten Wohnbaugebiet "Südliche Rödelheimer Landstraße" ein neuer Grundschulstandort entwickelt würde. Hier könnte - sofern dann erforderlich - ein Ausgleich durch Neuschneidung der Schulbezirke geschaffen werden. Der Magistrat arbeitet an einer solchen Lösung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.04.2017, V 397 Antrag vom 12.02.2018, OF 255/7 Antrag vom 10.10.2024, OF 441/7 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1036

Neue Grundschule südlich Rödelheimer Landstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2018, OF 255/7 Betreff: Neue Grundschule südlich Rödelheimer Landstraße Vorgang: ST 1212/17; ST 1963/17 Aus den Zeitungsartikeln vom 08.02.2018 wurde der Wegzug des Speditionsunternehmens Fermont angekündigt. Das Stadtplanungsamt möchte den Bebauungsplan zügig anpassen und offen legen. Dies begrüßt der Ortsbeirat. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf: Im Bezug auf ST 1212 und ST 1963 fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, im Bebauungsgebiet südlich der Rödelheimer Landstraße eine Grundschule sowie ausreichend Kitaplätze vorzusehen und den erneuerten Bebauungsplan schnellstmöglich vorzustellen. Begründung: Die Kerschensteinerschule, die aktuell von 328 Kindern besucht wird, wird in Zukunft eine weitere Anzahl von Schülern durch die Nachverdichtung in Hausen aufnehmen müssen. Damit wird die Kapazität der Grundschule belastet sein. Die Michael-Ende-Schule in Rödelheim ist mit ihrer Schüleranzahl von 380 Schülerinnen und Schülern (Quelle Internet) bereits ausgeschöpft und kann keine weiteren Kinder aufnehmen. Die Victoria-Luise-Schule im Rebstock wird durch die zukünftige Bebauung im Rebstock ebenso ausgelastet sein. Aus diesen Gründen würde die Grundschule südlich Rödelheimer Landstraße nicht nur den Kindern aus dem Neubaugebiet und dem Industriehof dienen, sondern ggf. auch den Kindern aus dem östlichen Teil von Rödelheim, dem Rebstock und dem Biegwald, die auf diese Grundschule ausweichen könnten. Des Weiteren müssen in dem Gebiet ausreichend Kitaplätze geschaffen werden. Die Verlagerung der vom Ortsbeirat abgelehnten Kita an der Breitenbachbrücke sollte in der Planung mitberücksichtigt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.03.2018, OF 264/7 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1963 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 264/7 wurde zurückgezogen.

Aktualisierung des Bebauungsplans südlich Rödelheimer Landstraße und dessen zeitnahe Umsetzung

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2018, OF 264/7 Betreff: Aktualisierung des Bebauungsplans südlich Rödelheimer Landstraße und dessen zeitnahe Umsetzung Unter den geänderten Bedingungen- geplanter Wegzug des Speditionsunternehmens Fermont - wird der Magistrat aufgefordert, den Bebauungsplan für das Gebiet südlich Rödelheimer Landstraße zu aktualisieren und bei dieser Änderung von vorn herein alle - für ein funktionierendes Gemeinwesen notwendigen - Einrichtungen zu berücksichtigen: - beginnend bei den Betreuungseinrichtungen für Klein- und Vorschulkinder, - über ein ausreichendes schulisches und außerschulisches Angebot für Kinder und Jugendliche, - bis zu altersübergreifenden Begegnungsstätten und seniorengerechtem Wohnen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.02.2018, OF 255/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 264/7 wurde zurückgezogen.

Beratung im Ortsbeirat: 4