Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungssäule

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2016, OF 257/5 Betreff: Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungssäule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, stadteinwärts auf der Babenhäuser Landstraße in Höhe der Haltestelle der Buslinie 36 eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungs-anlage zu installieren. Begründung: Es mehren sich Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern im direkten Bereich der Babenhäuser Landstraße, dass die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten und selbst nach dem Tempo-50-Schild immer noch zu schnell gefahren wird. Daher bittet der Ortsbeirat, dort eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu platzieren. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 944 2016 Die Vorlage OF 257/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und 1 BFF gegen 1 BFF (= Ablehnung)

Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 944 entstanden aus Vorlage: OF 257/5 vom 06.11.2016 Betreff: Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Der Magistrat wird gebeten, stadteinwärts auf der Babenhäuser Landstraße in Höhe der Haltestelle der Buslinie 36 eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu installieren. Begründung: Es mehren sich Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern im direkten Bereich der Babenhäuser Landstraße, dass die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten und selbst nach dem Tempo-50-Schild immer noch zu schnell gefahren wird. Daher bittet der Ortsbeirat, dort eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu platzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 559 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1569 Aktenzeichen: 32 4

Beratung im Ortsbeirat: 4