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Reflexion

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Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 440 Betreff: Städtische Liegenschaft "In der Au 14-16" Vorgang: A 229/17 AfD Zu den Fragen 1-7: Die Liegenschaft "In der Au 14-16" wurde von der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 1988 bereits im besetzten Zustand erworben. Es gibt keine mietvertragliche Grundlage für die aktuelle Nutzung der Liegenschaft. Mieteinnahmen wurden seit dem Erwerb der Liegenschaft nicht erzielt. Die Berechnung einer fiktiven Miete müsste, da dem Magistrat Ausstattung und Größe der Liegenschaft nicht im Detail bekannt sind, aufgrund der Kaufunterlagen und entsprechender Anpassung nach Verbraucherpreisindex erfolgen. Von den Nutzern werden derzeit keine Zahlungen für Nebenkosten geleistet. Die Stadt Frankfurt am Main trägt die Kosten für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer und den Schornsteinfeger. Zu Frage 8 und 9: Bisher wurde die jetzige Nutzung der Liegenschaft geduldet. Die Abwägung, ob eine mögliche Räumung, welche ggf. nur unter einem Polizeieinsatz möglich wäre, in einem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis steht, führte in der Vergangenheit dazu, auch in Absprache mit der Polizei, keine zwangsweise Räumung durchzuführen. Unter diesen Voraussetzungen hat der Magistrat bisher aus vielfältigen Gründen von der Erzielung von Mieteinnahmen abgesehen. Frage 10: Gemäß § 26 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) haben die Städte und Gemeinden in Hessen sicherzustellen, dass die ihr zustehenden Erträge vollständig erfasst und rechtzeitig eingezogen werden. Offene Forderungen, die nicht rechtzeitig beglichen wurden, sind nach § 15 (2) Satz 1 Gemeindekassenverordnung (GemKVO) unverzüglich zwangsweise einzuziehen oder einziehen zu lassen. Gemäß § 15 (2) Satz 2 Nr. 2 der GemKVO kann von einer zwangsweisen Einziehung zunächst abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen einer Stundung, einer Niederschlagung oder eines Erlasses nach § 30 GemHVO gegeben sind. Nach hinreichender Prüfung wird in einzelnen Fällen auf die zwangsweise Einziehung von Ansprüchen verzichtet. Frage 11: Die Vorschriften der GemKVO sowie der GemHVO nehmen keinen Bezug auf spezielle Forderungsarten. Von daher finden sie für alle Ansprüche der Stadt Frankfurt am Main Anwendung. Frage 12: Ob und in welchem Umfang eine mögliche Rechtsposition durchgesetzt werden kann, ist in jedem Einzelfall, unter Abwägung von Aufwand und Ertrag, zu prüfen, siehe Beantwortung zu Frage 8. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 26.07.2017, A 229 Antrag vom 17.01.2018, NR 487 Antrag vom 21.02.2018, OF 258/7 Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 781 Anfrage vom 14.07.2021, A 20 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 03.01.2018 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 440 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.02.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 440 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis) 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2018, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 440 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 2348, 18. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 26.02.2018 Aktenzeichen: 30 0

Meldepflicht

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.01.2018, B 13 Betreff: Meldepflicht Vorgang: A 244/17 AfD Frage 1: Das Bürgeramt als Meldebehörde ist erst durch die jüngsten politischen Auseinandersetzungen mit der Liegenschaft befasst worden. Frage 2: Dem Magistrat liegen derzeit keine verwertbaren Informationen über die Identität der Menschen vor, die sich in der Liegenschaft aufhalten. Nicht bekannte Personen können nicht zu einer Meldung aufgefordert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 06.09.2017, A 244 Antrag vom 21.02.2018, OF 258/7 Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 781 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 24.01.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 13 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, und REP und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Zurückweisung) bei Enthaltung FDP und BFF 19. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 19.03.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 13 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 2447, 19. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 19.03.2018 Aktenzeichen: 32 2

Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2018, OF 258/7 Betreff: Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16 Vorgang: B 440/17; B 13/18 Die Antworten in den Magistratsberichten B 440 und B 13 werfen Fragen auf, die nicht unbeantwortet bleiben sollten, deshab möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist es möglich, daß dem Magistrat die Größe einer Liegenschaft nicht bekannt ist? 2. Wie vertritt der Magistrat vor dem Gleichheitsgrundsatz, die Tatsache, daß die Nebenkosten von der Stadt gezahlt werden? 3. Welche Fakten haben in der genannten Abwägung dazu geführt, daß keine Zwansräumung erfolgte? 4. Welches sind die "vielfältigen Gründe", die von der Einziehung der Mieteinnahmen haben absehen lassen? 5. Welche gesetzlichen Möglichkeiten hat das Bürgeramt, die dort lebenden Personen, der Meldepflicht entsprechend zu erfassen? Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 440 Bericht des Magistrats vom 19.01.2018, B 13 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 781 2018 Die Vorlage OF 258/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 FDP, BFF und REP gegen 1 SPD, GRÜNE, FARBECHTE und 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD

Beratung im Ortsbeirat: 4