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1. Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB 2. Überarbeitung des Vorplanungsbeschlusses zur Anbindung der BAB 648 an die LudwigLandmann-Straße
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 19 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB 2. Überarbeitung des Vorplanungsbeschlusses zur Anbindung der BAB 648 an die Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4497 (M 100) Aus Rechtsgründen wird der Text dieser Vorlage auf Veranlassung des Magistrats im Internet nicht öffentlich dargestellt. Anlage 0_Satzung_S_01-3 (nicht öffentlich - ca. 368 KB) Anlage 0_Satzung_S_04-50 (nicht öffentlich - ca. 3,8 MB) Anlage 0_Satzung_S_51-53 (nicht öffentlich - ca. 24 KB) Anlage _Begruendung (ca. 1,4 MB) Anlage _BPlan (ca. 9,6 MB) Anlage _Textteil (ca. 57 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2021, OF 24/2 Antrag vom 21.05.2021, OF 25/2 Antrag vom 21.05.2021, OF 26/2 Antrag vom 21.05.2021, OF 27/2 Antrag vom 21.05.2021, OF 28/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2002, M 298 Vortrag des Magistrats vom 29.07.2019, M 100 Antrag vom 05.03.2022, OF 298/2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau), BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 30 Beschluss: a) Die Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE; BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 15 Die SPD-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 nachfolgenden Wortlaut hat: "Bei dem gegebenenfalls später anfallenden Flächenbedarf für eine Grundschule, der dann einen Eingriff in den sog. Rebstockwald notwendig macht, wird der Magistrat gebeten, die Bebauung der Grundschule möglichst in Holzbauweise dergestalt vorzusehen, die Grundschule als integralen Teil des ja dann weiterhin unmittelbar angrenzenden Rebstockwäldchens zu entwickeln bzw. die spätere Gestaltung des Rebstockwäldchens in die bauliche Entwicklung der Grundschule miteinzubeziehen." Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 getrennt abgestimmt. Auf Wunsch der BFF wird über die Ziffern 3. e) und 3. k) des Antragstenors der Vorlage OF 26/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 1 2021 Anregung an den Magistrat OM 214 2021 Anregung an den Magistrat OM 215 2021 Anregung an den Magistrat OM 216 2021 Anregung an den Magistrat OM 217 2021 1. Die Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OI 1 sowie OM 214 bis OM 217 abgelehnt. 2. a) Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. b) Die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. c) Die Ziffern 1. bis 3., 4. b) und 4. c) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 25/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 26/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 27/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass statt Niederfluranlagen Unterfluranlagen berücksichtigt werden sollen. 6. Die Vorlage OF 28/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Platz nach Sally Ride zu benennen ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD zu 2. a) GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) b) CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) c) GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und BFF gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU und 1 SPD (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 4. Ziffern 1. bis 3. d), 3. f) bis 3. j) und 3. l): Einstimmige Annahme Ziffer 3. e): GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Ziffer 3. k): GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, CDU, 1 SPD, 1 FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD Beschlussausfertigung(en): § 7301, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021
Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Mobilität
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 26/2 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Mobilität Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass auf allen Flächen des Plangebietes Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen (ausgenommen im Kerngebiet MK-1) nicht zulässig sind, um den Versiegelungsgrad nicht zu erhöhen und Grünflächen zu erhalten. 2. Der Ortsbeirat bedauert, dass weder das Wort "Fußgänger" noch "Fußgängerin" oder das Wort "Bürgersteig" im Bebauungsplan vorkommt, während dem MIV mehrere Seiten gewidmet werden. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Die Gehwege mindestens 2,50m breit zu planen und kein Gehwegparken vorzusehen b) Öffentliche Sitzgelegenheiten in regelmäßigen Abständen vorzusehen (Dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation.) c) Alle Kreuzungen mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß gehende) d) Alle Kreuzungen auf zupflastern, so dass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß gehende sicher queren können e) Die Zahl der oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen (siehe fahrradfreundliche Nebenstraßen) f) Oberirdische Radabstellanlagen für Besucher*innen (auch für Lastenräder) vorzusehen g) Oberirdische E-Ladesäulen für Besucher*innen vorzusehen h) Die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs zu markieren i) Öffentliches stationsbasiertes Car-Sharing vorzusehen j) Leihräderstationen vorzusehen k) Die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-Overs zum Katharinenkreisel einzustellen l) Dafür Sorge zu tragen, dass auch zu Fuß gehende und Radfahrende sicher und bequem vom neuen Quartier in die City-West gelangen können. Momentan ist der Katharinenkreisel sowohl für zu Fuß gehende als auch für Radfahrende schlecht überschaubar und mit vielen nicht aufeinander abgestimmten Ampelphasen versehen. Zudem befinden sich die dortigen Fuß- und Radwege in einem schlechten Zustand. Begründung: Die Stadt Frankfurt möchte den MIV langfristig reduzieren (die Gründe sind vielfältig: bessere Luft, weniger Lärm, sichere Straßen, weniger CO2 usw.). Der Ausbau der Infrastruktur für den MIV und die Erhöhung der Straßenkapazitäten führen langfristig nicht zu weniger, sondern zu mehr MIV (Induzierter Verkehr). Die neu zu bauenden Wohnungen liegen teils unmittelbar am Katharinenkreisel, durch einen Fly-Over werden die neuen Bewohner*innen noch stärker unter Lärm und Dreck leiden müssen. Der Ortsbeirat kann dies nicht befürworten. Vielmehr muss die Infrastruktur für zu Fuß gehende und Radfahrende im Neubaugebiet besonders attraktiv sein, damit Bewohner*innen ihre Ziele sicher und bequem erreichen können (z.B. die ÖPNV Stationen). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 15 Die SPD-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 nachfolgenden Wortlaut hat: "Bei dem gegebenenfalls später anfallenden Flächenbedarf für eine Grundschule, der dann einen Eingriff in den sog. Rebstockwald notwendig macht, wird der Magistrat gebeten, die Bebauung der Grundschule möglichst in Holzbauweise dergestalt vorzusehen, die Grundschule als integralen Teil des ja dann weiterhin unmittelbar angrenzenden Rebstockwäldchens zu entwickeln bzw. die spätere Gestaltung des Rebstockwäldchens in die bauliche Entwicklung der Grundschule miteinzubeziehen." Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 getrennt abgestimmt. Auf Wunsch der BFF wird über die Ziffern 3. e) und 3. k) des Antragstenors der Vorlage OF 26/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 1 2021 Anregung an den Magistrat OM 214 2021 Anregung an den Magistrat OM 215 2021 Anregung an den Magistrat OM 216 2021 Anregung an den Magistrat OM 217 2021 1. Die Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OI 1 sowie OM 214 bis OM 217 abgelehnt. 2. a) Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. b) Die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. c) Die Ziffern 1. bis 3., 4. b) und 4. c) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 25/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 26/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 27/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass statt Niederfluranlagen Unterfluranlagen berücksichtigt werden sollen. 6. Die Vorlage OF 28/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Platz nach Sally Ride zu benennen ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD zu 2. a) GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) b) CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) c) GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und BFF gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU und 1 SPD (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 4. Ziffern 1. bis 3. d), 3. f) bis 3. j) und 3. l): Einstimmige Annahme Ziffer 3. e): GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Ziffer 3. k): GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, CDU, 1 SPD, 1 FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Benennung des Stadtplatzes
S A C H S T A N D : Initiative vom 07.06.2021, OI 1 entstanden aus Vorlage: OF 28/2 vom 21.05.2021 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Benennung des Stadtplatzes Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, von der Benennung des Stadtplatzes im neuen Rebstock-Quartier als "Lindbergh-Platz" abzusehen. Der Ortsbeirat schlägt stattdessen Sally Ride als Namensgeberin für den Stadtplatz vor. Charles Lindbergh wurde bereits zu Lebzeiten aufgrund seiner antisemitischen Äußerungen stark kritisiert. Darüber hinaus vertrat er die Ansicht, dass die USA sich besser aus dem Zweiten Weltkrieg heraushalten und sich mit einem von Hitler-Deutschland dominierten Europa abfinden solle. Aufgrund dieser politischen Ansichten Lindberghs entschied Präsident Roosevelt, Lindbergh nicht wieder in den aktiven Dienst der Streitkräfte einzuberufen, woraufhin dieser seinen Rang als Oberst der Luftwaffe niederlegte (https://de.wikipedia.org/wiki/Charles_Lindbergh). Der Ortsbeirat spricht sich klar dagegen aus, dass ein neuer Stadtplatz in Deutschland im Jahr 2021 nach einer solchen Person benannt wird. Darüber hinaus regt der Ortsbeirat an, die Sichtbarkeit von Frauen in der Benennung öffentlicher Plätze und Straßen zu erhöhen. Frauen sind in der Benennung von Straßen und öffentlichen Plätzen in Deutschland bislang stark unterrepräsentiert. Da die Benennung des Stadtplatzes im Themenbereich der Luftfahrt geplant ist, schlägt der Ortsbeirat eine Pionierin der Luftfahrt als Namensgeberin für den Stadtplatz vor: Sally Kristen Ride war die erste US-Astronautin und die dritte Frau im Weltraum (die ersten beiden Frauen waren Kosmonautinnen der damaligen UdSSR und sind noch nicht verstorben). Die promovierte Astrophysikerin Sally Kristen Ride verstarb im Jahr 2012 (https://de.wikipedia.org/wiki/Sally_Ride). Sally Kristen Ride lebte viele Jahre mit einer Frau zusammen, ihr Coming-out erfolgte jedoch erst in ihrer Todesanzeige (https://www.spiegel.de /wissenschaft/weltall/astronautin-sally-ride-coming-out-in-d er-todesanzeige-a-846051.html). Mit der Benennung des Stadtplatzes als "Sally-Ride-Platz" möchte der Ortsbeirat ein starkes Zeichen für Diversität und Toleranz setzen und die Sichtbarkeit von LGBTQ-Menschen erhöhen - diese sind in der Benennung von Straßen und öffentlichen Plätzen in Deutschland bislang sehr stark unterrepräsentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 16.06.2021
Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 214 entstanden aus Vorlage: OF 24/2 vom 21.05.2021 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 683 - Rebstock - die Entwicklung von weiteren 950 Wohnungen im Rahmen der Gesamtplanung Rebstock eingeleitet wird. 2. Der Ortsbeirat bedauert, nicht fristgerecht vor Satzungsbeschluss einbezogen worden zu sein. Er bezieht sich daher in seiner Stellungnahme auf die bevorstehende weitere Umsetzung der Bauleitplanung. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Bebauung und Begrünung zu berücksichtigen: a) Baustruktur: Es wird darum gebeten, einen ergänzenden Lärmschutzwall aus Erdaushub entlang der Autobahn in Erwägung zu ziehen, um den geplanten kammartigen Wohnriegel weitestgehend vor dem Lärm der Wiesbadener Straße/BAB 648 zu schützen. Es wird bedauert, dass für die Wohnbebauung im neuen Rebstock-Quartier keine Wettbewerbsverfahren vorgesehen sind. Insbesondere für den geplanten Wohnriegel entlang der Autobahn ist es besonders wichtig, hervorragende architektonische und freiraumgestalterische Lösungen zu finden, eine soziale Mischung zu gewährleisten und frühzeitig ein Gebäude- sowie (gemeinsam mit der LBBW) ein Quartiersmanagement vorzusehen. b) Stadtplatz: Der Ortsbeirat bedauert, dass der Stadtplatz teilweise durch eine Tiefgarage unterbaut werden soll und damit eine Begrünung mit tiefer wurzelnden Bäumen schwer möglich wird. Der Magistrat wird gebeten, mit der LBBW als Bauherrin und Anrainerin des Platzes erneut den Flächenbedarf für eine Tiefgarage auszuloten und diese nur unter den geplanten Gebäuden zu bauen. Es soll ein entsiegelter öffentlicher Raum von höchster Aufenthaltsqualität mit viel Grün und verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden. In die Gestaltung des Stadtplatzes sollen Ortsbeirat und Bürger (ebenso wie in die Namensgebung) einbezogen werden. Hierzu sollen alle bereits vorliegenden Studien des gutachterlichen Verfahrens zur Gestaltung des Stadtplatzes vorgestellt werden. Begründung: Rebstockwald: Die Bebauung des Plangebiets sieht eine hohe Dichte vor. Auch die bereits vorhandene Bebauung im südlichen Abschnitt des Plangebiets (Leonardo-da-Vinci-Allee) weist laut B-Plan-Begründung (Seite 41) infolge ihres hohen Versiegelungsgrades bereits Tendenzen zur Überwärmung auf. Der Rebstockwald dient der Kaltluftentstehung und Abkühlung mit positiver Auswirkung auf die Wohngebiete sowie als Schallschutz gegenüber der BAB. Er soll mit dem Rebstockpark bestmöglich vernetzt werden und der Bewohnerschaft als wohnortnaher Erholungsbereich zur Verfügung stehen. In Zeiten des Klimawandels und häufiger Hitzesommer scheint es völlig unangemessen, Teile eines Stadtwaldes mit bemerkenswertem Altbaumbestand und hoher Bedeutung für Vögel und andere Arten zu roden. Baustruktur / Soziale Mischung: Die im nördlichen Teil des B-Plan-Gebietes vorgesehene kammartige Bebauung durch einen durchgehenden sieben- bis achtgeschossigen Wohnriegel soll dem Lärmschutz des südlicheren Wohngebietes dienen. Es ist zu erwarten, dass in diesem Riegel (Bauherrin ABG) vorrangig der geförderte Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Städtebauliche Qualität, Standard der Wohnungen, privates Grün und Belegungsmischung müssen gewährleisten, dass sowohl im Wohnriegel wie im gesamten Gebiet tatsächlich eine vielfältige und stabile Bevölkerungsmischung entsteht. Wohnriegel entlang von Autobahnen oder Hauptverkehrsstraßen mussten in der Vergangenheit aufgrund von Lage, Belastung und einseitiger Belegung oftmals rasch als "benachteiligte Quartiere" eingestuft werden (z. B. Unterliederbach). Stadtplatz: Der Stadtplatz soll gegenüber der früheren Planung verkleinert werden, und er wird in großen Teilen mit einer Tiefgarage unterbaut, wodurch Möglichkeiten der Begrünung und insbesondere des Baumbewuchses eingeschränkt werden. In Zeiten des Klimawandels nehmen Trockenheit und Hitze stark zu. Der kühlenden Wirkung von Baumbewuchs sowie der Entsiegelung von Plätzen zur Ermöglichung von Wasserversickerung kommt daher eine gesteigerte Bedeutung zu. Die beabsichtigte Verkleinerung und Unterbauung des Platzes widerspricht der Forderung, im gesamten Rebstock-Quartier hier einen lebendigen und funktionierenden Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen (FR vom 15.11.2019). Die Erdgeschosszonen müssen durchgehend mit gewerblichen und sozialen Nutzungen belegt und ggf. separat gemanagt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1764 Aktenzeichen: 61 00
Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 215 entstanden aus Vorlage: OF 25/2 vom 21.05.2021 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung Der Ortsbeirat bedauert, dass der Bebauungsplan keine spezifischen Vorgaben zur erneuerbaren Energieversorgung vorsieht. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Energieversorgung zu berücksichtigen: Der Magistrat wird gebeten, für alle Gebäude im Baugebiet zu prüfen und zu berichten, inwiefern auf den Dachflächen in Kombination zur geplanten Dachbegrünung konventionelle und/oder halbtransparente Fotovoltaikanlagen angebracht werden können. Sollte die Prüfung geeignete Flächen identifizieren, so wird der Magistrat gebeten, die Bauverantwortlichen dazu anzuhalten, auf diesen geeigneten Flächen Fotovoltaikanlagen zu installieren. Mit den Bauverantwortlichen ist entsprechend zu verhandeln. Gegebenenfalls soll hier eine städtische Förderung Anreize schaffen. Begründung: Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist ein zügiger und umfangreicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Innerstädtisch besteht diesbezüglich noch großes ungenutztes Potential. Begrünung und Fotovoltaik-Anlagen auf Dachflächen sind sehr gut miteinander kombinierbar: Studien zeigen, dass die Kombination zudem die Leistungsfähigkeit der Fotovoltaik-Anlage erhöht, da sich diese durch das Gründach weniger stark aufheizt und damit eher im Bereich ihrer optimalen Betriebstemperatur bleibt (https://epub.sub.uni-hamburg.de/ep ub/volltexte/2017/69300/pdf/report30.pdf, siehe Abschnitt 4.4). Die Dachpflanzen schaffen durch ihre Verdunstungskälte also nicht nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Umgebung, sondern kühlen damit gleichzeitig die Fotovoltaik-Anlage. Diese erzielt dadurch einen höheren Wirkungsgrad. Konventionelle Fotovoltaikmodule sind hierbei gut mit eher schattenliebenden Dachpflanzen kombinierbar. Halbtransparente Fotovoltaik-Anlagen schaffen eine gute Symbiose zwischen Stromerzeugung und sonnenaffineren Dachpflanzen, da sie Licht für die darunter befindliche Begrünung durchlassen. Über einen Mieterstromvertrag könnten die Bauverantwortlichen den von ihnen produzierten Solarstrom an ihre Mieterinnen bzw. Mieter in dem geplanten Bebauungsgebiet verkaufen. Hiervon können sowohl die Bauverantwortlichen als auch ihre Mieterinnen bzw. Mieter profitieren: Solarer Mieterstrom ist heutzutage üblicherweise günstiger als reiner Netzstrom und zugleich profitabel für die Vermieterinnen bzw. Vermieter (https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/defa ult/files/2017-11/VZ-NRW-Mieterstrom-2.pdf, siehe Abschnitt 2.3 und 3.1). In der 62-seitigen Begründung des Bebauungsplanes Nr. 683 Ä Rebstock kommen die Wörter "Fotovoltaik" oder "Solar" bislang nicht vor. Die Anregung zielt darauf ab, dieses Versäumnis zu korrigieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1763 Aktenzeichen: 61 00
Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Ressourcenmanagement im Sinne einer Kreislaufwirtschaft
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 217 entstanden aus Vorlage: OF 27/2 vom 21.05.2021 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Ressourcenmanagement im Sinne einer Kreislaufwirtschaft 1. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Bebauungsplan kein integriertes Konzept zum Ressourcenmanagement für das Quartier vorsieht. Die enthaltenen Informationen zur Sammel- und Entsorgungsinfrastruktur greifen zu kurz und deuten nicht darauf hin, dass ein Ressourcenmanagement im Sinne einer Kreislaufwirtschaft - als wichtiger Aspekt einer nachhaltigen Quartiersentwicklung - mitgedacht wurde. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zum Ressourcenmanagement zu berücksichtigen: a) Eine umfassende, haushaltsnahe Getrenntsammlung von Verpackungen, Bioabfällen, Papier/Karton und Restmüll sollte gewährleistet werden; b) Im Quartier sollte mind. ein Glascontainer bereitgestellt werden; c) Wo möglich, sollten die Behälter für die unter a) und b) genannten Materialien und Sektionen als Unterfluranlagen angelegt werden; d) In jedem Fall sollte gewährleistet werden, dass der Zugang zu den Behältern barrierefrei möglich ist; e) Es sollte geprüft werden, ob sich im Quartier ein Modellprojekt zur Abfallvermeidung realisieren lässt, in dem erprobt wird, mit welchen Instrumenten sich die Gesamtabfallmenge pro Bewohnerin bzw. Bewohner reduzieren lässt. Begründung: Eine Kreislaufwirtschaft lässt sich nur realisieren, wenn nachhaltiges Ressourcenmanagement nicht länger als Randthema, sondern vielmehr als städteplanerisches Querschnittsthema mitgedacht wird. Das gilt vor allem auch bei der Entwicklung und Realisierung neuer Quartiere. Mehr Recycling und Verwertung sind nur möglich, wenn wir Ressourcen getrennt sammeln. Haushalte im Quartier sollten Abfälle barrierefrei und möglichst bequem getrennt entsorgen können. Glascontainer müssen in der unmittelbaren Umgebung vorhanden sein, ebenso wie Bio- und Verpackungstonnen. Wo Unterfluranlagen existieren, werden diese von Anwohnerinnen bzw. Anwohner in der Regel sehr gut angenommen, reduzieren im Falle der Glassammlung die Lärmbelastung und steigern die Attraktivität des Wohnumfeldes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1686 Aktenzeichen: 79 4
Beratung im Ortsbeirat: 4
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