Reflexion
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Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6735 entstanden aus Vorlage: OF 657/12 vom 06.10.2020 Betreff: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Straße Zur Kalbacher Höhe zwischen der Grundschule Riedberg und dem Prozessionsweg einzuleiten, um einen sicheren Fußgängerübergang in Höhe des Bonifatiusparks zu gewährleisten. Als Beispiel könnte hier die Aufpflasterung in der Leberecht-Migge-Anlage dienen. Begründung: Der Fußgängerübergang wird stark von Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil genutzt. Dabei überqueren dort auch Kinder die Straße. Vermehrt fühlen sich die Bürgerinnen und Bürger durch die Fahrweise vieler Autofahrerinnen und Autofahrer gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610 Antrag vom 24.04.2021, OF 9/12 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 122 Antrag vom 16.06.2022, OF 261/12 Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 439 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe: höhere Priorisierung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 122 entstanden aus Vorlage: OF 9/12 vom 24.04.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe: höhere Priorisierung Vorgang: OM 6735/20 OBR 12; ST 610/21 Der Magistrat wird gebeten, eine in der Stellungnahme vom 12.03.2021, ST 610, begrüßte Maßnahme zur Verkehrsberuhigung als besonders wichtig zu priorisieren, sodass sie zeitnah realisiert werden kann. Begründung: Zur Querung der Kalbacher Höhe von dem östlichen zum westlichen Teil des Bonifatiusparks (unterhalb der Grundschule Riedberg und des Prozessionswegs) ist kein sicherer Fußgängerübergang vorhanden. Diese Querung entlang der Bonifatiusroute und des Kinderwanderwegs wird nicht nur stark von Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil genutzt, sondern auch immer mehr von Pilgern der Bonifatiusroute. Aufgrund des zu erwartenden Neubezugs des Baugebiets "Burghöfe" nahe dem westlichen Teil des Bonifatiusparks ist davon auszugehen, dass diese Querung noch stärker frequentiert wird, da sich in dem Baugebiet "Parkstadt 2000" ein weiterer Discounter zur Grundversorgung befindet. Daher wird der Magistrat gebeten, für die Aufpflasterung zur Verkehrsberuhigung, wie in der Anregung des Ortsbeirates 12 vom 23.10.2020, OM 6735, vorgeschlagen und in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610, begrüßt, entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen und diese so zeitnah zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6735 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1600 Antrag vom 16.06.2022, OF 261/12 Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 439 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0
Erinnerung: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe - höhere Priorisierung
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2022, OF 261/12 Betreff: Erinnerung: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe - höhere Priorisierung Vorgang: OM 6735/20 OBR 12; ST 610/21; OM 122/21 OBR 12, ST 1600/21 In der St 1600 vom 03.09.2021 teilt der Magistrat mit, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in der OM 122 vom 07.05.2021 zur zugesagten Verkehrsberuhigung begrüßt werden, allerdings noch planerische und finanzielle Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat gebeten, den aktuellen Sachstand der Planung zur Verkehrsberuhigung dem OBR 12 mitzuteilen. Begründung: Der in der OM 122 erwähnte Zuzug in das Baugebiet "Burghöfe" steht kurz bevor, was eine sichere Querung der Kalbacher Höhe zwischen dem östlichen und dem westlichen Teils des Bonifatiusparks - insbesondere von der sonst sehr regen Überquerung an der genannten Stelle (gerade in Sommermonaten) - immer mehr erforderlich macht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6735 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 122 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 439 2022 Die Vorlage OF 261/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erinnerung: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe - höhere Priorisierung
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 439 entstanden aus Vorlage: OF 261/12 vom 16.06.2022 Betreff: Erinnerung: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe - höhere Priorisierung Vorgang: OM 6735/20 OBR 12; ST 610/21; OM 122/21 OBR 12; ST 1600/21 In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1600, teilt der Magistrat mit, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Vorlage vom 07.05.2021, OM 122, zur zugesagten Verkehrsberuhigung begrüßt werden, allerdings noch planerische und finanzielle Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den aktuellen Sachstand der Planung zur Verkehrsberuhigung dem Ortsbeirat 12 mitzuteilen. Begründung: Der in der Vorlage OM 122 erwähnte Zuzug in das Baugebiet "Burghöfe" steht kurz bevor, was eine sichere Querung der Straße Zur Kalbacher Höhe zwischen dem östlichen und dem westlichen Teils des Bonifatiusparks - insbesondere aufgrund der sehr regen Überquerung an der genannten Stelle (gerade in Sommermonaten) - immer mehr erforderlich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6735 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 122 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2514 Aktenzeichen: 66 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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