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Reflexion

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Nied: Heusingerstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2021, OF 145/6 Betreff: Nied: Heusingerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob eine durchgängige Einbahn-straßenregelung der Heusingerstraße von der Oeserstraße zur Straße Am Selzerbrunnen vorteilhafter ist anstelle des Zweirichtungsverkehrs im Bereich Oeserstraße bis Heusingerstraße Hausnummern 52 / 53. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Markierungen zur Sicherung des Fußgänger-durchgangs zwischen den Hausnummern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116 c sichtbar auf dem Straßenbelag anzubringen und um das Falschparken vor diesem Fußgängerausgang zu unterbinden, links und rechts des Ausgangs Fahrradbügel zum Abstellen von Fahrrädern anzubringen. Begründung: Die Heusingerstraße ist im Bereich ab Einfahrt Oeserstraße bis zu den Hausnummern 52 bzw. 53 im Zweirichtungsverkehr geregelt. Ab hier ist die Heusingerstraße Einbahnstraße in Richtung der Straße Im Selzerbrunnen. Im Bereich des Zweirichtungsverkehrs wurden Absperrgitter auf dem Bürgersteig, der nur auf einer Seite der Heusingerstraße vorhanden ist, angebracht. Auf der anderen Straßenseite, die direkt an die Grünfläche der dort befindlichen Siedlungshäuser grenzt, befinden sich Parkplätze. Die Drängel- bzw. Absperrgitter dienen der Sicherung u.a. auch des Schulweges zur Friedrich-List-Schule. Mit dem Anbringen der Sicherheitsgitter wurde jedoch der Zweirichtungsverkehr nicht aufgehoben, so dass die Heusingerstraße in diesem Bereich nicht mehr die nötige Breite vorweist, damit zwei Fahrzeuge ohne Schaden aneinander vorbeifahren können. Anwohner schilderten, dass es hier häufig zu brenzligen Situationen kommt. Oft genug soll es auch schon leichte Schäden an den geparkten Fahrzeugen gegeben haben. Eine Überprüfung der Situation ist hier daher dringend geboten. Ferner gibt es zwischen den Häusern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c einen Durchgang für Fußgänger. Dieser ist am Ende zwar abgepollert, jedoch parken hier Fahrzeuge und behindern das Durchkommen der Zufußgehenden vor allem mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Dies kann nicht geduldet werden und bedarf einer dringenden Abhilfe. Das Anbringen von Fahrradbügel in diesem Bereich würde ein Übriges zur Sicherheit beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.11.2021, OF 261/6 Antrag vom 08.11.2021, OF 262/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 145/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 145/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1080 2021 1. Die Vorlage OF 145/6 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 261/6 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 262/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme); BFF und fraktionslos (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung BFF

Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 262/6 Betreff: Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Markierungen zur Sicherung des Fußgängerdurchgangs zwischen den Hausnummern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116 c sichtbar auf dem Straßenbelag anzubringen, - rechts und links am Ein-/ Ausgang des vorgenannten Fußgängerdurchgangs Fahrradbügel zum Abstellen von Fahrrädern anzubringen, - gegenüber des Fußgängerweges an der Ausfahrt aus dem Bergmannweg rechts in die Heusingerstraße die Schraffierung sichtbar zu erneuern und auf dem schraffierten Teil im Bereich des Halteverbots ebenfalls mind. einen Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Zwischen den Häusern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c gibt es einen Durchgang für Fußgänger. Dieser ist am Anfang in den Weg hinein zwar abgepollert, jedoch parken hier Fahrzeuge und behindern das Durchkommen der Zufußgehenden vor allem mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Dies kann nicht geduldet werden und bedarf einer dringenden Abhilfe. Das Anbringen von Fahrradbügel in diesem Bereich würde ein Übriges zur Sicherheit und der Einschränkung von unrechtmäßig abgestellten Fahrzeugen beitragen. Gegenüber im Bereich des Halteverbots aus dem Bergmannweg kommend muss die Schraffierung stärker wieder hervorgehoben werden. Des Weiteren kann das verkehrswidrige Parken in diesem Bereich durch Anbringen von mind. einem Fahrradbügel unterbunden werden und die Ausfahrt ist besser einsehbar. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.08.2021, OF 145/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1080 2021 1. Die Vorlage OF 145/6 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 261/6 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 262/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme); BFF und fraktionslos (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung BFF

Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1080 entstanden aus Vorlage: OF 262/6 vom 08.11.2021 Betreff: Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Markierungen zur Sicherung des Fußgängerdurchgangs zwischen den Hausnummern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c sichtbar auf dem Straßenbelag anzubringen, 2. rechts und links am Eingang bzw. Ausgang des vorgenannten Fußgängerdurchgangs Fahrradbügel zum Abstellen von Fahrrädern anzubringen, und 3. gegenüber des Fußgängerweges an der Ausfahrt aus dem Bergmannweg rechts in die Heusingerstraße die Schraffierung sichtbar zu erneuern und auf dem schraffierten Teil im Bereich des Halteverbots ebenfalls mindestens einen Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Zwischen den Häusern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c gibt es einen Fußgängerdurchgang. Dieser ist am Anfang in den Weg hinein zwar abgepollert, jedoch parken hier Fahrzeuge und behindern das Durchkommen der zu Fuß Gehenden, vor allem mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Dies kann nicht geduldet werden und bedarf einer dringenden Abhilfe. Das Anbringen eines Fahrradbügels in diesem Bereich würde ein Übriges zur Sicherheit und der Einschränkung von unrechtmäßig abgestellten Fahrzeugen beitragen. Gegenüber im Bereich des Halteverbots aus dem Bergmannweg kommend muss die Schraffierung stärker wieder hervorgehoben werden. Des Weiteren kann das verkehrswidrige Parken in diesem Bereich durch Anbringen von mindestens einem Fahrradbügel unterbunden werden und die Ausfahrt ist besser einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 616 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0

Beratung im Ortsbeirat: 4