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Reflexion

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Schraffur Am Hasensprung

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 268/12 Betreff: Schraffur Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, in der Kurve der Straße "Am Hasensprung" auf Höhe der Hausnummer 93 eine Grenzmarkierung für das Halteverbot (Zeichen 299 StVO) anzubringen, siehe Skizze: Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Im genannten Bereich wird immer wieder verboten gehalten und geparkt, wodurch es wiederum zu gefährlichen Begegnungen in der Kurve kommt. Die Markierung erinnert an das Halteverbot an solchen Engstellen. Vergleichbare Markierungen werden schon an zahlreichen Stellen eingesetzt, zum Beispiel in der nördlichen Hälfte der Mauerfeldstraße in Oberursel-Weißkirchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.09.2022, OF 285/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 268/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2925 2022 1. Die Vorlage OF 268/12 wird durch die Vorlage OF 285/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 285/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 304/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 304/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung und An der Bergstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2022, OF 285/12 Betreff: Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung und An der Bergstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kurve der Straße "Am Hasensprung" auf Höhe der Hausnummer 93 eine Grenzmarkierung für das Halteverbot (Zeichen 299 StVO) anzubringen, siehe Skizze: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Der Magistrat wird außerdem gebeten, gegenüber der Einmündung der Straße "Am Höllenberg" in die Straße "An der Bergstraße" ein Halteverbot (Zeichen 299 StVO) in einer Breite von mindestens 10 m vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten "An der Bergstraße" / "Habichtsweg" aus anzubringen, siehe Skizze: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Zur besseren Sichtbarkeit wurde ein parkendes Auto unter der Schraffur wegretuschiert. Begründung: Im ersten genannten Bereich wird immer wieder verboten gehalten und geparkt, wodurch es wiederum zu gefährlichen Begegnungen in der Kurve kommt. Die Markierung erinnert an das Halteverbot an solchen Engstellen. Im zweiten genannten Bereich ist es größeren Fahrzeugen (z. B. von Lieferdiensten) nicht möglich, vom Höllenberg aus nach links abzubiegen, wenn gegenüber geparkt wird. Vergleichbare Markierungen werden schon an zahlreichen Stellen eingesetzt, zum Beispiel in der nördlichen Hälfte der Mauerfeldstraße in Oberursel-Weißkirchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.08.2022, OF 268/12 Nebenvorlage: Antrag vom 14.10.2022, OF 304/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2925 2022 1. Die Vorlage OF 268/12 wird durch die Vorlage OF 285/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 285/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 304/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 304/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Bachstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2925 entstanden aus Vorlage: OF 304/12 vom 14.10.2022 Betreff: Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Bachstraße Der Magistrat wird gebeten, an den folgenden Stellen Grenzmarkierungen für Halteverbote (Zeichen 299 StVO) anzubringen: 1. In der Kurve der Straße Am Hasensprung auf Höhe der Hausnummer 93, siehe Skizze 1; 2. gegenüber der Einmündung der Straße Am Höllenberg in die Straße An der Bergstraße in einer Breite von mindestens zehn Metern vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten An der Bergstraße/Habichtsweg, siehe Skizze 2 und 3. in der Bachstraße an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße, siehe Skizze 3. Skizze 1. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Skizze 2. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Zur besseren Sichtbarkeit wurde ein parkendes Auto unter der Schraffur wegretuschiert. Skizze 3. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Begründung: Im ersten genannten Bereich wird immer wieder verboten gehalten und geparkt, wodurch es wiederum zu gefährlichen Begegnungen in der Kurve kommt. Die Markierung erinnert an das Halteverbot an solchen Engstellen. Im zweiten genannten Bereich ist es größeren Fahrzeugen (z. B. von Lieferdiensten) nicht möglich, von der Straße Am Höllenberg aus nach links abzubiegen, wenn gegenüber geparkt wird. Im dritten genannten Bereich parken regelmäßig Pkws an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße. Da die Kalbacher Hauptstraße in diesem Bereich in einer Kurve in die Straße Am Weißkirchener Berg übergeht, muss die Sicht auf die Kalbacher Hauptstraße für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Dies ist nicht der Fall, wenn parkende Autos die Sicht behindern. Markierte Sperrflächen können hier hilfreich sein. Vergleichbare Markierungen werden schon an zahlreichen Stellen eingesetzt, zum Beispiel in der nördlichen Hälfte der Mauerfeldstraße in Oberursel-Weißkirchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 374 Aktenzeichen: 66 5

Beratung im Ortsbeirat: 4