Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Verkehrsschild .Durchfahrverbot für Lastwagen. Ecke Oberhöchststädter Weg/Heerstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2013, OF 270/7 Betreff: Verkehrsschild "Durchfahrverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchststädter Weg/Heerstraße Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern: Ein Verkehrsschild "Durchfahrverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchststädter Weg/Heerstraße aufzustellen. Begründung: Navigationsgeräte zeigen den Oberhöchststädter Weg als kürzeste Strecke zum Nordwestkrankenhaus an. Leider können viele Lastwagen aber die scharfe Kurve nicht fahren, dies führt zu einer Blockade der Straße. Diese Straße wird auch von Rettungsfahrzeugen genutzt! Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 05.03.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2015 2013 Die Vorlage OF 270/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den Halbsatz "und an der Kurve im Oberhöchstädter Weg schraffierte Flächen aufzutragen" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsschild .Durchfahrtsverbot für Lastwagen. Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2013, OM 2015 entstanden aus Vorlage: OF 270/7 vom 04.02.2013 Betreff: Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, ein Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße aufzustellen und an der Kurve im Oberhöchstädter Weg schraffierte Flächen auf dem Boden aufzutragen. Begründung: Navigationsgeräte zeigen den Oberhöchstädter Weg als kürzeste Strecke zum Nordwest-Krankenhaus an. Leider können viele Lastwagen aber die scharfe Kurve nicht fahren; dies führt zu einer Blockade der Straße. Diese Straße wird auch von Rettungsfahrzeugen genutzt! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 925 Aktenzeichen: 66 3

Beratung im Ortsbeirat: 4