Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 272/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umwandlung des Tennenplatzes der Sportanlage Birsteiner Straße in einen Kunstrasenplatz werden ausreichende Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln der Produktgruppe. Hierzu ist die Maßnahme in die Prioritätenliste A für das Jahr 2015 aufzunehmen. Begründung: Auf der Sportanlage Birsteiner Straße spielen und trainieren zurzeit zwei Vereine mit insgesamt drei Männermannschaften und einigen Jugendmannschaften. Hinzu kommen noch die Fußballmädchen von Eintracht Frankfurt. Auch der auf dem Anwesen befindliche Jugendclub Fechenheim Nord möchte die Anlage für sportliche Aktivitäten nutzen. Der Rasenplatz ist deshalb jedes Jahr sehr strapaziert und muss kostenintensiv neu hergerichtet werden. Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist hier dringend angezeigt. Die Stadt Frankfurt muss endlich zu Ihrer Verpflichtung stehen, das Projekt Jugendclub und Sportverein auf einem Gelände mit einem Kunstrasenplatz zu unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 4 2014 Die Vorlage OF 272/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 06.10.2014, EA 4 entstanden aus Vorlage: OF 272/11 vom 04.10.2014 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umwandlung des Tennenplatzes der Sportanlage Birsteiner Straße in einen Kunstrasenplatz werden ausreichende Mittel im Haushalt bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln der Produktgruppe. Hierzu ist die Maßnahme in die Prioritätenliste A für das Jahr 2015 aufzunehmen. Begründung: Auf der Sportanlage Birsteiner Straße spielen und trainieren zurzeit zwei Vereine mit insgesamt drei Männermannschaften und einigen Jugendmannschaften. Hinzu kommen noch die Fußballmädchen von Eintracht Frankfurt. Auch der auf dem Anwesen befindliche Jugendklub Fechenheim-Nord möchte die Anlage für sportliche Aktivitäten nutzen. Der Rasenplatz ist deshalb jedes Jahr sehr strapaziert und muss kostenintensiv neu hergerichtet werden. Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist hier dringend angezeigt. Die Stadt Frankfurt muss endlich zu Ihrer Verpflichtung stehen, das Projekt Jugendklub und Sportverein auf einem Gelände mit einem Kunstrasenplatz zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 196 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 10.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 04.12.2014, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD (= Annahme im Rahmen E 52) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Aktenzeichen: 52 2

Beratung im Ortsbeirat: 4