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Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1960 entstanden aus Vorlage: OF 157/7 vom 10.04.2022 Betreff: Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo bereits Pläne bestehen, in diesem Sommer im Ortsbezirk 7 Nachbarschaftsstraßen auszuweisen. Falls es noch keine Pläne hierzu gibt, schlägt der Ortsbeirat folgende Straßen im Ortsbezirk vor: - Alt-Hausen in Hausen (zwischen Hausener Brückweg und Hausener Obergasse) nach Fertigstellung der Brückenbauarbeiten, - Kalkentalstraße in Rödelheim (zwischen Radilostraße und Burgfriedenstraße). Begründung: In vielen Quartieren von Frankfurt - auch im Ortsbezirk 7 - ist der Platz für nachbarschaftliche Begegnungen begrenzt. Gerade Kinder und ältere Menschen wünschen sich die Möglichkeit, in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft spielen, sich unterhalten oder entspannt sitzen zu können. Dies soll laut Koalitionsvertrag durch temporäre Nachbarschaftsstraßen in den Sommermonaten ermöglicht werden. Solche Begegnungs- und Bewegungsräume in der unmittelbaren Nachbarschaft sind von hoher Bedeutung für Gesundheit und Stadtgesellschaft. Das Modell der temporären Nachbarschaftsstraßen stammt in dieser Form aus Berlin Friedrichshain-Kreuzberg und wird dort seit zwei Sommern erfolgreich durchgeführt. Das Modell beruht auf einer Mischung zwischen bürgerschaftlichem Engagement und städtischem Möglichmachen und zeigt neue Formen der Nutzung des öffentlichen Raums auf. In den Sommermonaten 2022 sollen in unterschiedlichen Stadtteilen, auch in äußeren Ortsbezirken, 15 mögliche Nachbarschaftsstraßen von den städtischen Ämtern benannt, öffentlich gemacht und nach Patinnen und Paten gesucht werden. Die Hauptaufgabe der Patenschaften besteht darin, die Nachbarschaftsstraßen an den Sonntagnachmittagen in der Form zu betreuen, dass Rettungskräfte und Kraftfahrzeuge von und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen passieren können, während die Straßen für den übrigen motorisierten Verkehr gesperrt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 457 Antrag vom 13.03.2023, OF 273/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Nachbarschaftsstraßen für Frankfurt
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 75 Betreff: Nachbarschaftsstraßen für Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.03.2022, § 1496 - NR 310/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Der Magistrat hat keine personellen Ressourcen, alle Stadtteile Frankfurts auf die Möglichkeit der Einrichtung von Nachbarschaftsstraßen zu überprüfen. Darüber hinaus fehlen ebenfalls Ressourcen, Patenschaften für Nachbarschaftsstraßen bei der Umsetzung zu unterstützen. Auch liegen keine Informationen darüber vor, in welchen Nachbarschaften hohe Kinderanteile vorherrschen. Daher ist folgendes Vorgehen für Sommer 2023 vorgesehen. Es sind zunächst konkrete Straßen durch die Ortsbeiräte vorzuschlagen, die, nach Vorliegen einer Patenschaft, auf eine verkehrliche Machbarkeit geprüft werden können. Für 2023 werden die Sonntage ab dem 07.05. bis einschließlich 25.06.2023 vom Magistrat unterstützt. Initiativen, die eine solche Nachbarschaftsstraße aktiv umsetzen wollen, können sich bei dem für den vorgesehenen Straßenabschnitt zuständigen Ortsbeirat melden. Jeder Ortsbeirat kann dem Magistrat bis Ende März 2023 bis zu drei Vorschläge für solche Straßen unterbreiten, die den unten genannten Rahmenbedingungen entsprechen. Eine Priorisierung dieser drei Vorschläge ist wünschenswert. Der Magistrat prüft die Machbarkeit. - die Straßen, beziehungsweise Straßenabschnitte, müssen mindestens Teil einer Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen (VZ) 274.1/2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder als verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325.1/2 StVO) ausgewiesen sein, - auf den Straßen darf kein Linienverkehr (ÖPNV) verkehren, - in den Straßen dürfen sich keine zentralen Einrichtungen (insbesondere Feuerwehr, Polizeidienststellen) oder Parkhäuser befinden, - die Straßenabschnitte müssen kurz sein, sodass sie gesperrt werden können, ohne dass Sackgassen entstehen. Des Weiteren wird geprüft, dass keine Konflikte mit Baumaßnahmen, soweit bekannt, bestehen. Auswahl Aus den machbaren Bewerbungen werden zunächst je Ortsbeirat eine berücksichtigt. Ggf. werden weitere Ortsbeiräte ausgelost, deren nächste Priorität ebenfalls berücksichtigt wird. Die Realisierung ist für 16 Straßen bzw. Straßenabschnitte vorgesehen. Wir empfehlen dem Ortsbeirat bei der Auswahl der Bewerbungen auf folgende Dinge zu achten: - Nachvollziehbare Straße/Straßenabschnitt - Programm für bis zu acht Sonntage in Folge - Mehrwert für das Quartier - Ansprechpartner:innen für Organisation, Absperrung und Programm müssen benannt sein. Aufgaben der Initiativen: - Erster Schritt - Bewerbung - Auswahl einer Straße/Straßenabschnittes - Ausarbeitung eines Programms für die vorgesehenen aufeinanderfolgenden Sonntage - Benennung von Zuständigen für Organisation, Absperrung und Programmpunkte - Bewerbung an den zuständigen Ortsbeirat Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Erfahrungen aus dem Projekt "vernetzte Spiel- und Begegnungsräume" im Jahr 2008 festzuhalten ist, dass temporäre Spielstraßen damals hauptsächlich durch das Vorhandensein eines zusätzlichen Spielangebotes funktionierten. Neben der Durchführung und Betreuung (Patenschaft) solcher Nachbarschaftsstraßen ist das Vorhandensein von Spielen und Spielgeräten ein Erfolgsfaktor. Es wird daher empfohlen, dass die Patenschaften zu Programm und Nutzung ein Konzept erstellen und dieses bei Bewerbung vorlegen. Für das weitere Vorgehen, insbesondere zu den Aufgaben der Initiativen bei der Vorbereitung und Durchführung, erarbeitet der Magistrat Empfehlungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.03.2022, NR 310 Sonstiger Antrag vom 07.03.2023, OS 43/16 Antrag vom 13.03.2023, OF 273/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 Antrag vom 22.03.2023, OF 492/3 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3807 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 15.02.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 4 am 14.03.2023, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3664 2023 1. Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 273/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung); SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 32 Der Ortsvorsteher wird mehrheitlich gebeten, die folgenden Straßen als Nachbarschaftsstraßen für Frankfurt an den Magistrat zu melden: - Mierendorffstraße; - Franz-Werfel-Straße; - Selma-Lagerlöf-Straße. Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Enthaltung BFF 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 13 am 21.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 3168, 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.04.2023 Aktenzeichen: 32 1
Alt-Hausen als Nachbarschaftsstraße im Ortsbezirk 7 benennen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2023, OF 273/7 Betreff: Alt-Hausen als Nachbarschaftsstraße im Ortsbezirk 7 benennen Vorgang: OM 1960/22 OBR 7; B 75/23 Der Ortsbeirat schlägt die Straße Alt-Hausen zwischen Mühlwiesenstraße und Hausener Obergasse als Nachbarschaftsstraße für den Ortsbezirk 7 vor. An den Sonntagen, 7.Mai, 14.Mai, 4.Juni und 18.Juni soll dabei der Platz im Zentrum des Ortsteils genutzt werden, um Begegnung und Austausch zwischen verschiedenen Gruppen der lokalen Zivilgesellschaft zu ermöglichen. Dabei ist geplant, verschiedene lokale Initiativen und Vereine einzubinden. Das Programm soll folgende Angebote umfassen: - Bereitstellung von Sportkleingeräten für Kinder, idealerweise durch lokale Sportvereine - Aufstellen von Sitzgelegenheiten (Bierbänken / Tischen) - Vorstellung von Vereinen und Initiativen des Stadtteils - Kleinere Musikdarbietungen durch Anwohnende - Einbeziehung des nahegelegenen Altenzentrums, um Begegnungen zwischen den Generationen zu ermöglichen - Möglichkeit der Selbstversorgung ist gegeben, aber auch Absprache mit dem nahen Stadtteilcafé bezüglich erweiterter Öffnungszeiten Zuständigen für die Punkte Organisation, Absperrung und Programm sind benannt. Die Kontaktdaten werden dem Amt gesondert zur Verfügung gestellt. Begründung: Gemäß dem B 75/2022 werden in diesem Jahr zwischen dem 07.05. und 25.06. an 16 stadtweiten Orten das Modell der Nachbarschaftsstraßen erprobt. Mehrfach wurde dieses Vorhaben beworben und per Mail über das Verfahren sowie die Kriterien informiert. Die Initiativen können sich mit ihren Konzepten beim zuständigen Ortsbeirat melden, der diese Vorschläge bis spätestens Ende März dem Magistrat unterbreitet. Der vorliegende Antrag wurde zusammen mit der BI Hausen entwickelt. Relevante Akteur*innen wurden miteinbezogen. Seine grundsätzliche Zustimmung hat der Ortsbeirat schon mit der OM 1960/2022 bekundet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1960 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 75 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3664 2023 1. Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 273/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung); SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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