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Baustellenverkehr Neubaugebiete „Nieder-Eschbach-Süd“ und „Am Hollerbusch“
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 275/15 Betreff: Baustellenverkehr Neubaugebiete "Nieder-Eschbach-Süd" und "Am Hollerbusch" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 detaillierte Baustellenverkehrspläne für die Neubaugebiete "Niedereschbach Süd" und "Am Hollerbusch" zu präsentieren. Begründung: Die vorhandenen Verkehrswege sind aufgrund der bereits bestehenden Belastung nicht leistungsfähig genug, um die zu erwartenden Schwerverkehre für die beiden Neubaugebiete, wie Kran- und Baggertransporte, Erd- und Baumaterial-Lkw, noch zusätzlich aufnehmen zu können. Insbesondere sind die Bürgersteige überwiegen nur einen Meter oder weniger breit und dienen zudem als Schulweg, so dass aus dem zusätzlichen Schwerlastverkehr auch eine erhebliche Gefährdung von Schülerinnen und Schülern resultieren dürfte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5913 2020 Die Vorlage OF 275/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 CDU, 1 SPD und GRÜNE bei Enthaltung 1 CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER
Baustellenverkehr Neubaugebiete „Nieder-Eschbach Süd“ und „Am Hollerbusch“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5913 entstanden aus Vorlage: OF 275/15 vom 29.02.2020 Betreff: Baustellenverkehr Neubaugebiete "Nieder-Eschbach Süd" und "Am Hollerbusch" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 detaillierte Baustellenverkehrspläne für die Neubaugebiete "Nieder-Eschbach Süd" und "Am Hollerbusch" zu präsentieren. Begründung: Die vorhandenen Verkehrswege sind aufgrund der bereits bestehenden Belastung nicht leistungsfähig genug, um die zu erwartenden Schwerverkehre für die beiden Neubaugebiete, wie Kran- und Baggertransporte, Erd- und Baumaterial-Lkw, noch zusätzlich aufnehmen zu können. Insbesondere sind die Bürgersteige überwiegend nur einen Meter oder weniger breit und dienen zudem als Schulweg, sodass aus dem zusätzlichen Schwerlastverkehr auch eine erhebliche Gefährdung von Schülerinnen und Schülern resultieren dürfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1037 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2036 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 856 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2038 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1285 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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