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„Wild West im Westend“ beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 entstanden aus Vorlage: OF 125/2 vom 14.10.2016 Betreff: "Wild West im Westend" beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen dazu geeignet sind, ein gleichberechtigtes und sicheres Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer im südlichen Teil der Siesmayerstraße sicherzustellen und gegebenenfalls darüber hinaus eigene Vorschläge zu erarbeiten: 1. Der Fußgänger-/Fahrradüberweg an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße wird niveaumäßig angehoben. 2. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Feldbergstraße wird an der südlichen Seite ebenfalls das Straßenniveau angehoben und ein Fußgängerüberweg geschaffen. 3. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes könnte, von Norden kommend, die Siesmayerstraße ab Kreuzung Feldbergstraße mittels Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit entsprechendem Zusatzzeichen nur noch für Busse, Taxis, Fahrräder und Anlieger passierbar gemacht werden. 4. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Friedrichstraße wird die Regelung "Rechts-vor-Links" eingeführt. 5. Der Parkstreifen für Busse, etwa in Höhe Siesmayerstraße 21-25, wird in den Bereich zwischen Friedrich- und Feldbergstraße verlegt. Der bisherige Parkstreifen für Busse steht sodann für den allgemeinen Verkehr als Parkfläche zur Verfügung. Daher kann die Breite des seitherigen Parkstreifens verschmälert werden. 6. Zwischen der Feldbergstraße und der Bockenheimer Landstraße werden auf der Siesmayerstraße beidseitig Fahrradstreifen markiert. 7. Die Rechtsabbiegerspur an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße entfällt und wird soweit möglich in Parkplätze umgewandelt. 8. An der Kreuzung wird ein vorgezogener Halteplatz für Fahrradfahrer markiert. Für Fahrradfahrer wird an dieser Kreuzung ein "Grüner Pfeil" angebracht. Um die derzeitige Situation real zu erfassen, sollte möglichst rasch eine Ortsbegehung der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat 2 und interessierten Bürgerinnen und Bürgern s tattfinden. Begründung: Im südlichen Bereich der Siesmayerstraße ist derzeit kein gleichberechtigtes Nebeneinander von Fußgängern, Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugverkehr möglich. Bildet sich wegen einer roten Ampel an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße ein Rückstau, so nutzen sehr viele Radfahrer ab der Siesmayerstraße 9 den Fußweg, teilweise auch mit ungebremster Geschwindigkeit, und gefährden damit Fußgänger. Eine Art Wettrennen ist zu beobachten, wenn die Ampel an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße Grün anzeigt und Rad- und Autofahrer versuchen, als Erster die Siesmayerstraße zu erreichen, da dort ein Nebeneinanderfahren nicht möglich ist. Oft weichen dann Radfahrer auf den Fußweg an der Siesmayerstraße aus und gefährden somit ebenfalls Fußgänger. Diesem soll mit dem erhöhten Niveau des Fußgängerüberwegs (Punkt 1. der Anregung) begegnet werden. Mit den Maßnahmen aus Punkt 2. und 3. soll der Verkehr zwischen Feldbergstraße und Bockenheimer Landstraße ausgedünnt werden, da dieser Bereich derzeit nicht geeignet ist, die große Anzahl an Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt aufzunehmen. Die Siesmayerstraße ist in Stoßzeiten zu einem Schleichweg für den Durchgangsverkehr von der Miquelallee in Richtung Bornheim geworden. Um das bestehende "Tempo 30" zu unterstützen, wird die "Rechts-vor-Links"-Regelung an der Feldbergstraße eingeführt (Punkt 4.). Der unter Punkt 5. erwähnte Parkstreifen für Busse wird überraschenderweise so gut wie nie von solchen genutzt, daher kann er in diesem Bereich durch einen Parkstreifen für Pkw ersetzt und die derzeitige Breite des Parkstreifens verringert werden. Es entsteht dadurch genügend Platz, um einen Fahrstreifen für den Fahrradverkehr zu markieren. Gleiches soll auf der gegenüberliegenden Seite der Siesmayerstraße erfolgen, um dem Radverkehr seinen Platz auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Durch die vorbezeichneten Maßnahmen wird der Verkehr im südlichen Abschnitt der Siesmayerstraße ausgedünnt. Eine eigene Rechtsabbiegerspur zur Bockenheimer Landstraße erübrigt sich somit und diese kann zu Parkplätzen umgewandelt werden (Punkt 7.). Dadurch soll auch das verbotswidrige Parken im Bereich Bockenheimer Landstraße 92 (Platz vor dem Steakhaus) unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Aktenzeichen: 32 1
"Wild West im Westend" beenden - südlich Siesmayerstraße umgestalten
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Betreff: "Wild West im Westend" beenden - südlich Siesmayerstraße umgestalten Zu 1. und 2.: Die vorgeschlagenen Anhebungen der Fahrbahn sind aufgrund der für den Linienbusverkehr geltenden Entwurfsregelwerke kein geeignetes Element. An der Einmündung Siesmayerstraße/Feldbergstraße existiert bereits ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Nordseite. Zu 3.: Die Siesmayerstraße ist eine der wichtigen Zu- und Ausfahrten für das Quartier zwischen Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Reuterweg. Die nicht unerheblichen Ziel- und Quellverkehre werden u.a. von den Bewohnerinnen und Bewohnern und den im Quartier Beschäftigten, aber auch von den Besucherinnen und Besuchern des Palmengartens, des Grüneburgparks und den Studentinnen und Studenten der Goetheuniversität verursacht. Genauere Kenntnisse über den Umfang eines Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siesmayerstraße liegen nicht vor. Um die Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer im Rückstaubereich an der Signalanlage Bockenheimer Landstraße zu verbessern, ist im vergangenen Jahr die Auffahrt auf den Gehweg vorverlegt worden. Im Bereich des Gehweges wurde gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2016 (ST 734) ein Radweg markiert. Eine Sperrung der Siesmayerstraße ab der Kreuzung Feldbergstraße in Richtung Süden hätte zur Folge, dass die o.g. Verkehre nicht auf kurzem Weg, sondern über Umwege (Feldbergstraße, Liebigstraße) mit einer entsprechenden Mehrbelastung dieser Straßen zur Bockenheimer Landstraße fahren müssten. Unmittelbar von der Sperrung betroffen wäre die Ausfahrt des Parkhauses Palmengarten. Alle Fahrzeuge müssten das Parkhaus über die Feldbergstraße verlassen. Die vorgeschlagene Sperrung mittels Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zusatzzeichen "Anlieger, Busse, Taxen und Fahrräder frei" ist in der Praxis nicht realisierbar, da eine permanente Überwachung notwendig wäre, um das Durchfahrverbot durchzusetzen. Zu 4.: Der Anregung wird entsprochen. In diesem Zusammenhang sollte auch die Vorfahrtregelung an den Einmündungen Feldbergstraße sowie Rossertstraße geändert werden; die Mittelmarkierung sowie die Blockmarkierung in der Siesmayerstraße würden entfernt. Dadurch sind insbesondere bei dem in Süd-Nord-Richtung verlaufenden Verkehr Verbesserungen hinsichtlich des Einhaltens der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 zu erwarten. Zu 5.: Der vorgeschlagene Eintausch von Busparkplätzen gegen Bewohnerparkplätze ist möglich. Eine Reduzierung der Breite für den neuen Bewohnerparkstreifen ist nicht notwendig, da die Fahrbahn nicht verbreitert werden muss und eine Radverkehrsanlage nicht angelegt werden kann. Zu 6.: Die Fahrbahnbreiten in diesem Abschnitt liegen zwischen ca. 9,0 bis 9,4 Meter. In diesem Bereich verkehrt die Buslinie 75 in Fahrtrichtung Süden, die Fahrbahnbreite sollte deshalb mindestens 6,0 Meter betragen. Für die Einrichtung von beidseitigen Radfahrstreifen mit dem Regelmaß von je 1,85 Meter stünde somit, auch unter Verzicht auf den bestehenden Längsparkstreifen westlich der Fahrbahn, keine ausreichende Verkehrsfläche zur Verfügung. Lediglich die Markierung von 1,50 Meter breiten Schutzstreifen wäre möglich. Aufgrund des hohen Parkdrucks in dem Gebiet hält der Magistrat den Verzicht auf den Parkstreifen für nicht sinnvoll. Zu 7. und 8.: Eine Umgestaltung des Einmündungsbereiches zur Bockenheimer Landstraße wird in der Untersuchung zur Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße geprüft. Sollte weiterhin der Wunsch nach einem Ortstermin bestehen, wird der Magistrat diesem Wunsch nachkommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688
Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße an mindestens zwei Wochentagen (Mo. & Do.) durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgen- und abendlichen Rushhour (7-9 & 17-19 Uhr), sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (2 Std.) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einzubeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder die auf dem Gehweg unterwegs sind zu erfassen. Am Grüneburgweg kann auf die Zählung der Fahrräder verzichtet werden. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem OBR 2 zeitnah vorzulegen und ein anschließender Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern soll Maßnahmen zur Abhilfe erarbeiten. Begründung: Wie in der Sitzung am 28. November beratenen OF 125/2 dargelegt, bestehen u.a. an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitliche Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich um ggf. Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor. " Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1688 2017 Die Vorlage OF 275/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des ersten Absatzes gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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