Reflexion
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Pförtnerampeln für Heiligenstock und Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 entstanden aus Vorlage: OF 5/10 vom 19.04.2016 Betreff: Pförtnerampeln für Heiligenstock und Frankfurter Bogen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann und in welcher Form nun Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen eingerichtet werden können. Begründung: Die Baustelle auf der A 661 führt dazu, dass in erheblichem Maße der Verkehr auf der Friedberger Landstraße Richtung Bad Homburg über den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen ausweicht. So kommt es im Berufsverkehr zu einer deutlichen Überlastung der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße, die den Quellverkehr aus Berkersheim und aus dem Frankfurter Bogen nicht mehr abfließen lässt, der nicht ausweichen kann. Dadurch wird noch deutlicher, dass eine Dosierung des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße nicht ohne eine Steuerung des Abflusses Richtung Berkersheim und Frankfurter Bogen erfolgen kann, weil es sonst dort zur Überlastung der Verkehrsinfrastruktur kommt. Vor diesem Hintergrund ist eine Klärung geboten, wann Pförtnerampeln zur Steuerung dieses Abflusses installiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Antrag vom 30.08.2016, OF 117/10 Antrag vom 19.09.2016, OF 116/10 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 153 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 154 Antrag vom 18.10.2016, OF 164/10 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 790 Antrag vom 30.03.2017, OF 276/10 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Ausweichbewegungen aufgrund vermeidbarer Staus auf der Friedberger Landstraße belasten vor allem Berkersheim und Preungesheim mit Durchgangsverkehr
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2016, OA 66 entstanden aus Vorlage: OF 114/10 vom 19.09.2016 Betreff: Ausweichbewegungen aufgrund vermeidbarer Staus auf der Friedberger Landstraße belasten vor allem Berkersheim und Preungesheim mit Durchgangsverkehr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche technische Entlastungsstrategie er zeitnah für realisierbar hält, um Staus auf der Friedberger Landstraße und damit verbundene Ausweichbewegungen zulasten der Wohnstraßen, insbesondere in Berkersheim und Preungesheim, zu vermeiden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass außerdem die Zeiten der Ampelschaltungen für die Ampeln im Bereich der Bundesautobahn 661 bis zum Nibelungenplatz dem Ortsbeirat 10 offengelegt werden. Begründung: Es erscheint unverständlich, dass die Friedberger Landstraße mit relativ neuen Pförtnerampeln bedacht wurde, sodass letztlich die Stadtteile Berkersheim und Preungesheim aufgrund der Rückstaus nunmehr mit vermeidbarem Durchgangsverkehr belastet werden. Der Ärger vor Ort ist zudem noch viel größer, als dass nunmehr neue Tests mit Pförtnerampeln abgelehnt wurden, während der Verkehr auf der Friedberger Landstraße weiter stockt und darüber hinaus die Belastung der Friedberger Landstraße mit zusätzlichem Verkehr aus angrenzenden künftigen Neubaugebieten (beispielsweise der Ernst-May-Siedlung) wohl ansteigen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 241 Antrag vom 30.03.2017, OF 276/10 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4 Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OA 66 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD und GRÜNE gegen 1 LINKE. (= Annahme); 2 SPD, CDU, 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung) 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 66 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 6. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 66 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 684, 5. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 08.11.2016 Aktenzeichen: 32 1
Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2017, OF 276/10 Betreff: Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16; OA 66/16 OBR 10; ST 241/17 Auf diese vom Hessischen Verkehrsministerium bereits 2015 erlassenen Richtlinien beruft sich der Magistrat neuerdings immer wieder, um je nach Sachlage vorhandene Ampelschaltungen zur Verkehrsregulierung zu begründen oder abzulehnen. Dabei ist es offenbar die entscheidende Frage, ob man Zuviel Verkehr als "temporäre Überlastung des Straßensystems" interpretiert oder als hinzunehmende Belastung. So wurde mit der ST 241 vom 3.02.2017 bezüglich des Rückstaus auf der Friedberger Landstraße darauf verwiesen, dass die dortige Ampel mit ihrer "Pförtnerwirkung" sinnvoll ist, weil sie auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen hin orientiert sei und somit den Zweck erfülle, eine "temporäre Überlastung des Straßensystems" abzubauen. Mit der ST 1089 vom 22.08.2016 wurde begründet, weshalb keine Pförtnerampel für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen möglich sein soll. Bezogen auf den Heiligenstockweg wurde eine Pförtnerampel ja bekanntlich im Nachhinein abgelehnt, obwohl ja bereits ein fast halbjähriger Versuch durchgeführt worden war, die Pförtnerampelregelung also nicht rechtswidrig gewesen sein konnte. Hinzu kommt, dass auch beim Heiligenstockweg die Ampel dazu diente, den Verkehr dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen auf der Straße "Am Dachsberg" anzupassen und somit die dort registrierte "temporäre Überlastung" der Straße abzubauen. Dies deshalb, weil diese Straße lediglich den Charakter einer innerörtlichen Verbindung hat und nicht dazu dient, "temporär" stark belastenden Schleichverkehr zuzulassen. Das normale Verkehrsaufkommen für den Dachsberg ist also der Verkehr zwischen dem Stadtteil Berkersheim und der Stadt. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass dem Ortsbeirat die "Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA)" von 2015 zur Verfügung gestellt werden, damit man sich selbst ein umfassendes Bild über die Aussagekraft und die Interpretationsmöglichkeiten dieser Richtlinien machen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Anregung vom 04.10.2016, OA 66 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 241 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1558 2017 Die Vorlage OF 276/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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