Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 6

Bewohnerparkzone im Bereich Idsteiner Straße, Hufnagelstraße, Mainzer Landstraße und Schloßborner Straße einrichten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 184 entstanden aus Vorlage: OF 41/1 vom 07.06.2016 Betreff: Bewohnerparkzone im Bereich Idsteiner Straße, Hufnagelstraße, Mainzer Landstraße und Schloßborner Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, im gesamten Bereich zwischen Idsteiner Straße, Hufnagelstraße, Mainzer Landstraße und Schloßborner Straße eine bzw. mehrere Bewohnerparkzonen (Mo-Fr 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr) einzurichten. Begründung: Durch Pendler und Mitarbeiter von Unternehmen werden die vorhandenen Parkplätze belegt und die Anwohner haben keine Möglichkeit, ihre Fahrzeuge abzustellen bzw. diese zu be- oder entladen. Quelle: https://www.google.de/maps/@50.1040907,8.6380098,17z Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1101 Antrag vom 09.04.2017, OF 281/1 Auskunftsersuchen vom 25.04.2017, V 434 Antrag vom 03.01.2018, OF 495/1 Anregung vom 23.01.2018, OA 219 Aktenzeichen: 61 1

Bewohnerparkzone im Bereich Poststraße/Niddastraße/Ludwigstraße/Rudolfstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 768 entstanden aus Vorlage: OF 144/1 vom 17.10.2016 Betreff: Bewohnerparkzone im Bereich Poststraße/Niddastraße/Ludwigstraße/Rudolfstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Poststraße/Niddastraße/L udwigstraße/Rudolfstraße eine Bewohnerparkzone mit der längstmöglichen Schutzzeit für die Bewohner einzurichten. Begründung: Durch die Nähe zum Hauptbahnhof parken in diesem Bereich vermehrt Langzeitparker. Dadurch wird die Parkplatzsuche für die Bewohner deutlich erschwert. Es ist deshalb sinnvoll, in diesem Bereich eine Bewohnerparkzone einzurichten, wie es in den meisten anderen Stadtteilen schon üblich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 176 Antrag vom 09.04.2017, OF 281/1 Auskunftsersuchen vom 25.04.2017, V 434 Antrag vom 03.01.2018, OF 495/1 Anregung vom 23.01.2018, OA 219

Stellenplan 2017

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.02.2017, M 44 Betreff: Stellenplan 2017 1. Den vorgesehenen Stellenplanveränderungen wird unter Berücksichtigung der für das Haushaltsjahr 2017 festgelegten Bewirtschaftungsvorschriften mit Wirkung vom 01.01.2017 zugestimmt. 2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die notwendigen Stellenplanveränderungen folgende Auswirkungen für die Gemeindeverwaltung nach sich ziehen: 540 Neuschaffungen 402 Höherbewertungen 22 Abwertungen 12 Sonstige 9 Anbringung ku-Vermerke 5 Streichung ku-Vermerke Darüber hinaus erfolgen bei den Sondervermögen (nur Beamtenplanstellen) 4 Höherbewertungen und 2 sonstige Stellenplanveränderungen. Auf der Basis der zu Grunde zu legenden mittleren Beträge für Personalausgaben ergibt sich für die Stellenplanvorlage 2017 der Gemeindeverwaltung ein rein rechnerisches Volumen von 40.394.380 € jährlich und für die Beamtenstellen der Sondervermögen von 99.330 € jährlich. Die Finanzierung ist im Rahmen der jeweiligen Personalkostenbudgets und unter Beachtung der geltenden Bewirtschaftungsvorschriften zu gewährleisten. 3. Des Weiteren dient zur Kenntnis, dass die Bewertungen von Beamtenplanstellen nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der auszuübenden Tätigkeit sowie dem Maß der Verantwortung sachgerecht erfolgten und alle Bewertungen von Arbeitnehmerstellen tarifgerecht vorgenommen wurden. Beamten- und Arbeitnehmerstellen können im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Besoldungs- und Entgeltgruppen aus personalwirtschaftlichen Gründen umgewandelt werden. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Stellenplanvorlage 2017 organisationsbezogen unter Hinweis auf § 5 GemHVO-Doppik nach Teilstellenplänen aufgestellt wurde, die sich an den im Haushaltsplan aufgeführten Produktgruppen orientieren. Im Übrigen wurde die Stellenplanvorlage 2017 mittels eines datenbankgestützten Systems erstellt, das auch standardisierte Textbeiträge verwendet, wobei zum besseren Nachvollzug teilweise ausführlichere Begründungstexte verfasst wurden. 5. Die beigefügten Organigramme der Ämter und Betriebe geben den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung wieder und zeigen die Wertigkeit der Leitungsfunktionen. 6. Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, § 4731 (NR 909) wird ein nach Organisationseinheiten aufgegliederter Stellenplan zusätzlich in elektronischer Form als Tabellenkalkulation bereitgestellt. 7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Verfahren nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz durchgeführt wurde und die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen beachtet wurden. Begründung: A. Zielsetzung Nach dem geltenden Verfahren zur Durchführung von Stellenplanveränderungen obliegt den Ämtern/Dezernaten die Entscheidung und somit die Verantwortung über die inhaltliche Gestaltung und die Finanzierbarkeit der Stellenplanvorlage sowie die Information, Abstimmung und Beteiligung der örtlichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und Personalvertretungen. Die Zusammenfassung und Prüfung der Einzelbeiträge auf übergreifende, gesetzliche und tarifliche Belange, erfolgt zentral durch das Personal- und Organisationsamt. Nachdem in der Gemeindeverwaltung in den Jahren 2013, 2014 und 2015 infolge der erforderlichen Konsolidierung des Personalhaushalts keine Stellenneuschaffungen erfolgten, gilt es, mit der Stellenplanvorlage 2017 die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Stadtverwaltung zu schaffen. Zwar ist es durch die erheblichen Anstrengungen der letzten Jahre gelungen, - die Servicequalität noch weiter zu verbessern, - ein Betreuungsangebot für Kinder, Jugendliche und Schüler/innen auf hohem Niveau bereitzustellen, - vermehrte Planungs- und Bautätigkeit zu entwickeln, - die sicherheitsrelevanten Aufgabenbereiche weiter fort zu entwickeln, - das soziale Angebot zu sichern, - ein kulturelles Angebot auf hohem Niveau anzubieten sowie - die Betreuung von Flüchtlingen sicherzustellen und dies bei gleichzeitiger Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze und Übernahme von Nachwuchskräften, die wesentliche Bestandteile einer perspektivisch ausgerichteten Personalpolitik sind. Die Anstrengungen auf diesem Gebiet wurden unter Beachtung des demografischen Wandels und damit einhergehender Personalgewinnungsprobleme in der Vergangenheit auch von der Aufsichtsbehörde anerkannt und besonders gewürdigt. Besonders beachtenswert ist hierbei auch, dass die Stadt Frankfurt am Main neben der anerkanntermaßen hohen Ausbildungsquote ihrer Verpflichtung als soziale Arbeitgeberin auch dadurch nachkommt, dass mehr als 11 % ihrer Beschäftigten schwerbehindert oder gleichgestellt sind, während die gesetzlich vorgegebene Quote bei lediglich 5 % liegt. Gleichwohl sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern durch das stete Wachstum der Stadt und den daraus resultierenden qualitativen und quantitativen Anforderungen zwischenzeitlich aber an die Grenzen der Belastbarkeit gestoßen. Teilweise sind diese bereits überschritten. Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit und zur anforderungsgerechten Aufgabenerledigung ist es - neben den bereits mit dem Nachtragsstellenplan 2016 erfolgten Neuschaffungen - auch im Haushaltsjahr 2017 unerlässlich, die Schaffung von zusätzlichen Stellen bedarfsorientiert vorzusehen. Dies umso mehr, als es sich bei den Stellen im Nachtragshaushalt fast ausschließlich um den Nachvollzug für bereits im Vorgriff bereitgestellte zusätzliche Personalkapazitäten handelte. Die Stellenplanvorlage 2017 vereint daher im Grunde divergierende Zielsetzungen: · Die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten in den Aufgabenbereichen, welche durch neue bzw. veränderte gesetzliche Regelungen, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung oder zusätzliche Bedarfe aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen ("wachsende Stadt") notwendig sind. · Die grundsätzliche Fortsetzung der Stabilisierung des Stellen- und Personalbestands sowie die Konsolidierung der Personalkosten. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Ämter für das Stellenplanverfahren 2017 insgesamt rund 1.000 zusätzliche Stellen für erforderlich gehalten und zur Neuschaffung angemeldet haben. Durch vielfältige Abstimmungen, Verhandlungen und Priorisierungen ist es gelungen, einen Einklang zwischen einer weiterhin erforderlichen maßvollen Entwicklung des Stellen- und Personalbestands sowie der Personalkosten einerseits und der aufgabenbezogenen zwingend erforderlichen Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten andererseits herzustellen. Dies vorausgeschickt ergeben die vorgesehenen Stellenplanveränderungen folgendes Bild: In der Gemeindeverwaltung 540 Neuschaffungen 402 Höherbewertungen 22 Abwertungen 12 Sonstige 9 Anbringung ku-Vermerke 5 Streichung ku-Vermerke Bei den Sondervermögen (nur Beamtenplanstellen) 4 Höherbewertungen 2 Sonstige Zusammen 540 Neuschaffungen 406 Höherbewertungen 22 Abwertungen 14 Sonstige 9 Anbringung ku-Vermerke 5 Streichung ku-Vermerke Die Stellenplanvorlage 2017 beinhaltet 540 Stellenneuschaffungen (dezimal 533,3) und darüber hinaus 13 Erhöhungen von Besetzbarkeiten (dezimal 6,54). Der Stellenbestand erhöht sich demnach insgesamt um 539,84 Stellen. Hiervon entfallen rd. 250 Stellen - somit fast die Hälfte der gesamten Mehrbedarfe - alleine auf die Bereiche des Jugend- und Sozialamtes sowie des Jobcenters Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte der vorgesehenen Stellenneuschaffungen stellen sich wie folgt dar: 204 Jugend- und Sozialamt 50 Jobcenter Frankfurt am Main 40 Stadtschulamt 22 Straßenverkehrsamt 22 Amt für Straßenbau und Erschließung 21 Ordnungsamt 20 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 18 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 17 Umweltamt 13 Grünflächenamt Die Zahl der Höherbewertungen in der Gemeindeverwaltung beläuft sich auf insgesamt 402. Hiervon entfallen 135 Höherbewertungen auf die Branddirektion, die hauptsächlich Auswirkungen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, § 347 vom 14.07.2016 - Strukturelle Veränderungen und Verbesserungen im Einsatzdienst und Auswirkungen des Notfallsanitätergesetzes auf das Schutzziel Rettungsdienst der Stadt Frankfurt am Main - sind. Mit der Stellenplanvorlage ist auch erstmals wieder seit dem Jahr 2000 die Ausweisung von Amtszulagen an 18 Stellen des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes (A9s+Z BesO) vorgesehen. Auf der Grundlage sachgerechter Bewertung ist nach dem Hessischen Besoldungsgesetz die Gewährung an jeweils bis zu 30 v. H. der Stellen, deren Funktion sich von denen der Besoldungsgruppe A9 BesO abhebt möglich. Es handelt sich demnach um Spitzenämter des mittleren Dienstes und stellt eine Entwicklungsmöglichkeit für Leistungsträgerinnen und -träger im Endamt des mittleren Dienstes dar. Durch die Kommunale Stellenobergrenzenverordnung (KomStOVO) vom 24.04.2007 (GVBl. I S. 289) - zuletzt geändert am 08.03.2011 (GVBl. I S. 153) - bestehen für die Stadt Frankfurt am Main bis einschl. der BesGr. A 16 BesO keine Einschränkungen durch Stellenobergrenzen mehr. Die vorhandenen Stellen der Besoldungsordnung B sind bereits seither im Hessischen Besoldungsgesetz vorgesehen; insoweit tritt hier keine Änderung ein. Bezüglich der vorgesehenen bewertungsmäßigen Anpassungen ist für die Beamtenplanstellen festzustellen, dass diese sachgerecht nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der auszuübenden Tätigkeiten sowie dem Maß der damit verbundenen Verantwortung erfolgten. Die Bewertung von Arbeitnehmerstellen wurde tarifgerecht vorgenommen. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt ab dem 01.01.2017 die zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte neue Entgeltordnung für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Beamten- und Arbeitnehmerstellen können im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Besoldungs- und Entgeltgruppen aus personalwirtschaftlichen Gründen umgewandelt werden. Die Stellenplanvorlage 2017 wurde unter Beachtung des § 5 GemHVO-Doppik in Teilstellenpläne untergliedert, die sich an den im Haushaltsplan aufgeführten Produktgruppen orientieren. Die beigefügten Organigramme der Ämter und Betriebe geben den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung wieder und zeigen die Bewertungen der Leitungsfunktionen. Die Verteilung der kommunalen Aufgaben auf die einzelnen Ämter und Betriebe findet ihren Niederschlag im Aufgabengliederungsplan der Stadt Frankfurt am Main. Im Übrigen wurde die Stellenplanvorlage 2017 - wie bisher - mittels eines datenbankgestützten Systems mit standardisierten Textbeiträgen erstellt, wobei zum besseren Nachvollzug teilweise ausführlichere Begründungstexte verfasst wurden. Insgesamt bietet die Stellenplanvorlage 2017 die Gewähr dafür, dass die der Stadtverwaltung obliegenden Aufgaben anforderungsgerecht und kundenorientiert wahrgenommen werden können und dabei der eingeschlagene Weg einer gleichermaßen verantwortungsvollen Entwicklung bei Stellen, Personalbestand und Personalkosten fortgesetzt wird. B. Alternativen Angesicht der durch Aufgabenzuwächse gekennzeichneten Gesamtsituation werden die vorgesehenen Maßnahmen als für erforderlich erachtet, um die adäquate Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten. C. Lösung Wie unter A. ausführlich dargelegt, sind verschiedene, grundsätzlich divergierende Zielsetzungen in dieser Stellenplanvorlage miteinander zu harmonisieren. Mit dem vorliegenden Entwurf wird ein Einklang zwischen diesen unterschiedlichen Interessenlagen hergestellt. Die vorgelegte Stellenplanvorlage 2017 bietet hierfür die Gewähr. D. Kosten Unter Zugrundelegung der mittleren Beträge für Personalausgaben beträgt das Volumen dieser Stellenplanvorlage rein rechnerisch zwar 40.394.380 € jährlich für die Gemeindeverwaltung (3.179.880 € werden durch Drittmittel finanziert) und 99.330 € jährlich für die Beamtenstellen der Sondervermögen; die vorgenannte Summen können aus unterschiedlichen Gründen heraus jedoch nicht mit den tatsächlichen Personalkosten gleichgesetzt werden. Die Finanzierung der kostenauslösenden Stellenplanveränderungen ist von den Dezernentinnen und Dezernenten im Rahmen der jeweiligen Personalkostenbudgets und unter Beachtung der geltenden Bewirtschaftungsvorschriften sicher zu stellen. Anlage _Teil_1_OrgPlaene (nicht öffentlich - ca. 2,3 MB) Anlage _Teil_2_Vorlage_S_1-140 (nicht öffentlich - ca. 5,8 MB) Anlage _Teil_2_Vorlage_S_141-292 (nicht öffentlich - ca. 4,6 MB) Anlage _Teil_3_OrgEinheiten (nicht öffentlich - ca. 83 KB) Anlage _Teil_3_OrgEinheiten_Excel_Format (nicht öffentlich - ca. 49 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.04.2017, OF 281/1 Auskunftsersuchen vom 25.04.2017, V 434 Antrag vom 03.01.2018, OF 495/1 Anregung vom 23.01.2018, OA 219 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.02.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.03.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 44 ist abgeschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 29.05.2017, TO I, TOP 43 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen E 212) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO II, TOP 2 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen E 212) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen E 212) Beschlussausfertigung(en): § 1430, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 Aktenzeichen: 11 1

Bewohnerparkgebiete endlich einrichten

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 281/1 Betreff: Bewohnerparkgebiete endlich einrichten Vorgang: OM 184/16 OBR 1; ST 1101/16; OM 768/16 OBR 1; ST 176/17; M 44/17 Laut der Vorlage M44 des Magistrats "Stellenplan 2017" sollen im Ordnungsamt 21 neue Stellen geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: 1. Werden diese Stellen dazu verwandt die Parkraumüberwachung zu verbessern, denn diese scheint laut der Stellungnahmen ST 176 vom 20.01.2017 personell so schlecht besetzt zu sein, dass Anwohnerparkzonen nicht eingerichtet werden können. 2. Wann wird das bereits beschlossene Bewohnerparkgebiet im Bereich Poststraße/Niddastraße/Ludwigstraße/Rudolfstraße endlich umgesetzt? (OM 768 mit der Stellungnahme ST 176) 3. Wann wird die bereits beschlossene Bewohnerparkzone im Bereich Idsteiner Straße, Hufnagelstraße, Mainzer Landstraße und Schloßborner Straße umgesetzt? (OM 184 mit der Stellungnahme vom 29.08.2016, ST 1101) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 184 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1101 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 768 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 176 Vortrag des Magistrats vom 17.02.2017, M 44 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 25.04.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 434 2017 Die Vorlage OF 281/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und PARTEI (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4