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Reflexion

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Aktiver Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 283/7 Betreff: Aktiver Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße Der Magistrat wird gebeten, bei Hessenmobil sich für geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz (Lärmschutzwand, Flüsterasphalt, Lärmschutzfenster) einzusetzen, um die Menschen, die in Westhausen sowie in der Fuchstanzstraße in Rödelheim wohnen, vor Lärm zu schützen. Begründung: Dass Lärm gesundheitsschädlich ist, ist bewiesen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Leitlinien festgelegt, ab wann Straßenverkehrslärm als gesundheitsschädlich gilt und Grenzwerte ermittelt. Als Mittelwert für 24 Stunden sollten maximal 53 dB(A) erreicht werden. In der Nacht noch weniger: maximal 45 dB(A). Die Bundesimmisionsschutzverordnung hat eine Obergrenze für Wohnbebauung von 62 dB festgelegt - das ist geltendes Recht! Für die Autobahnen werden in der Regel mindestens 80 dB (A) angenommen, im vorliegenden Fall eine Dauer- Lärmbelastung von 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche. Hier liegt dringender Handlungsbedarf vor. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3843 2023 Die Vorlage OF 283/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Aktiver" gestrichen wird und im Tenor das Wort "Hessenmobil" durch die Worte "der Autobahn GmbH" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3843 entstanden aus Vorlage: OF 283/7 vom 11.04.2023 Betreff: Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Autobahn GmbH für geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz (Lärmschutzwand, Flüsterasphalt, Lärmschutzfenster) einzusetzen, um die Menschen, die in Westhausen sowie in der Fuchstanzstraße in Rödelheim wohnen, vor Lärm zu schützen. Begründung: Dass Lärm gesundheitsschädlich ist, ist bewiesen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Leitlinien festgelegt, ab wann Straßenverkehrslärm als gesundheitsschädlich gilt und Grenzwerte ermittelt. Als Mittelwert für 24 Stunden sollten maximal 53 dB(A) erreicht werden. In der Nacht noch weniger: maximal 45 dB(A). Die Bundesimmissionsschutzverordnung hat eine Obergrenze für Wohnbebauung von 62 dB(A) festgelegt - das ist geltendes Recht! Für die Autobahnen werden in der Regel mindestens 80 dB(A) angenommen, im vorliegenden Fall eine dauerhafte Lärmbelastung von 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche. Hier liegt dringender Handlungsbedarf vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1623 Aktenzeichen: 79-3

Beratung im Ortsbeirat: 4