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Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2018, OF 284/12 Betreff: Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die weitere Entwicklung der drei unbebauten Grundstücke Am Bonifatiusbrunnen Flurstück 150, 224 (Ecke Zur Kalbacher Höhe), welches nur teilweise bebaut ist im B-Plan 537 sowie Zur Kalbacher Höhe Flurstück 337/1 im B-Plan 820 (ehemals CKV) Auskunft zu geben, ob diese für eine Wohnbebauung oder andere Nutzung wie Kita vorgesehen sind. Begründung: Derzeit ist im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit wenig bezahlbarem Wohnraum und fehlender Wohnbauflächen sowie fehlender Flächen für u. a. Kitas jedes brach liegende Grundstück in Betracht zu ziehen. Hierzu verweisen wir auf die ST 1259 vom 19.08.2013. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 817 2018 Die Vorlage OF 284/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Heddernheim-Nord, Bebauungspläne Nr. 537 und Nr. 820
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 entstanden aus Vorlage: OF 284/12 vom 26.03.2018 Betreff: Heddernheim-Nord, Bebauungspläne Nr. 537 und Nr. 820 Vorgang: OM 2252/13 OBR 12; ST 1259/13 Der Magistrat wird gebeten, über die weitere Entwicklung der drei unbebauten Grundstücke Am Bonifatiusbrunnen, Flurstück 150, 224 (Ecke Zur Kalbacher Höhe), welches nur teilweise bebaut ist, im Bereich des Bebauungsplans Nr. 537 sowie Zur Kalbacher Höhe, Flurstück 337/1, im Bereich des Bebauungsplans Nr. 820 (ehemals CKV) Auskunft zu geben, ob diese für eine Wohnbebauung oder andere Nutzung wie Kita vorgesehen sind. Begründung: Derzeit ist im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit wenig bezahlbarem Wohnraum und fehlender Wohnbauflächen sowie fehlender Flächen für u. a. Kitas jedes brachliegende Grundstück in Betracht zu ziehen. Hierzu verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme vom 19.08.2013, ST 1259. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2252 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1259 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214 Antrag vom 26.07.2018, OF 322/12 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3460 Anregung vom 10.05.2019, OA 393 Aktenzeichen: 61 00
Beratung im Ortsbeirat: 4
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