Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Bahnübergang am Krautgartenweg – Nachfrage zur ST 778

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 286/8 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg - Nachfrage zur ST 778 In der ST 778 berichtet der Magistrat, dass im Bereich des Bahnübergangs Krautgarten innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2020 bis einschließlich 02.09.2022 insgesamt 57 Rettungsdiensteinsätze dokumentiert wurden und der der Bahnübergang Krautgarten als Unfallschwerpunkt bezeichnet werden kann. Der Bahnübergang entspricht nach Aussage des Magistrats in der baulichen Ausführung und Sicherung den Vorgaben der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) und wie dem Ortsbeirat zu Ohren gekommen ist, sind weitergehende Lösungsvorschläge nicht mit der StVO in Einklang zu bringen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat möge bei der laufenden Abstimmung von Lösungsmöglichkeiten prüfen und berichten, ob für die weitergehende Sicherung des Bahnübergangs im Rahmen einer Testphase nicht dauerhafte Folienmarkierungen (anstelle von Thermoplastik) in Kombination mit einer Videountersuchung verwendet werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3972 2023 Die Vorlage OF 286/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Bahnübergang am Krautgartenweg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2023, OM 3972 entstanden aus Vorlage: OF 286/8 vom 17.04.2023 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg Vorgang: OM 2265/22 OBR 8; ST 778/23 In der Stellungnahme vom 24.03.2022, ST 778, berichtet der Magistrat, dass im Bereich des Bahnübergangs Krautgartenweg innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2020 bis einschließlich 02.09.2022 insgesamt 57 Rettungsdiensteinsätze dokumentiert wurden und der Bahnübergang Krautgartenweg als Unfallschwerpunkt bezeichnet werden kann. Der Bahnübergang entspricht nach Aussage des Magistrats in der baulichen Ausführung und Sicherung den Vorgaben der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) und wie dem Ortsbeirat zu Ohren gekommen ist, sind weitergehende Lösungsvorschläge nicht mit der StVO in Einklang zu bringen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei der laufenden Abstimmung von Lösungsmöglichkeiten zu prüfen und zu berichten, ob für die weitergehende Sicherung des Bahnübergangs im Rahmen einer Testphase nicht dauerhafte Folienmarkierungen (anstelle von Thermoplastik) in Kombination mit einer Videountersuchung verwendet werden könnt en. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2265 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1943 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 867 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-6

Beratung im Ortsbeirat: 4