Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 5

Zukunft des Geländes des ehemaligen Polizeipräsidiums

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.02.2014, V 954 entstanden aus Vorlage: OF 412/1 vom 31.01.2014 Betreff: Zukunft des Geländes des ehemaligen Polizeipräsidiums Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der momentane Stand der Verkaufsgespräche des Landes Hessen. 2. Welche Absichten verfolgt der Magistrat im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Bebauung des Bereichs? 3. Bestehen Möglichkeiten, auf diesem Gelände eine Sporthalle für die Falkschule zu errichten? 4. Beabsichtigt der Magistrat, Wohnraum planerisch zu sichern? 5. Wann ist mit der Realisierung eines Neubaus zu rechnen? Begründung: Seit dem Umzug der Polizei ist in diesem Bereich nichts geschehen, obwohl das Areal hohes stadtgestalterisches Potenzial besitzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 567 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 482 Antrag vom 08.05.2017, OF 287/1 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1699 Aktenzeichen: 61 0

Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 482 entstanden aus Vorlage: OF 100/1 vom 26.08.2016 Betreff: Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen Vorgang: V 954/14 OBR1; ST 567/14 Die schwierige Raumsituation und die fehlende Turnhalle in der Falkschule sind der Stadt seit Jahren bekannt. Der Einzugsbereich der Schule umfasst ein Gebiet, das für Kinder und Jugendliche kaum Frei- und Aufenthaltsräume bietet, sodass hier über die Schule ein Defizit ausgeglichen werden müsste. Das für Erweiterungen der Falkschule geeignete Gelände befindet sich im Eigentum des Landes Hessen. Laut aktuellen Berichten ist eine Änderung des Bebauungsplans im Gespräch. Der aktuelle Bebauungsplan Nr. 556 erlaubt die Errichtung einer Sporthalle. Eine neue Nutzung des Geländes ist bisher an den Preisvorstellungen des Landes Hessen gescheitert. Vor dem Hintergrund steigender Immobilienpreise in Frankfurt und absehbar weiter steigendem Interesse an innenstadtnahen Grundstücken mit Planungsrecht für eine Hochhausbebauung ist zu befürchten, dass auch weiterhin der Preis maßgebliches oder gar ausschließliches Kriterium beim Verkauf sein wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. alles Erforderliche zu tun, um auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schüler dieser Schule zu bauen und evtl. benötigtes Gelände von dem derzeit leer stehenden ehemaligen Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage zu nehmen; 2. mit dem Land Hessen darüber zu verhandeln, dass ein angemessener Anteil der Fläche an die Stadt Frankfurt für Einrichtungen des Gemeinbedarfs übergeben wird (Schulerweiterungsfläche/Turnhalle); 3. auf die Landesregierung dahin gehend einzuwirken, dass Flächen, die für das Funktionieren der Stadt benötigt werden, an die Stadt Frankfurt zu einem symbolischen Preis übergeben werden. Begründung: Die Falkschule hat seit Jahrzehnten keine Schulturnhalle. Diese ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der Bau einer Schulturnhalle mit der Begründung verweigert, der Schule fehle es an Gelände. Jetzt besteht die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten Polizeipräsidium zu nehmen (ST 567). Für die Schüler und die Schulleitung ist es nicht hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem lang. Es besteht die Gefahr, dass das Land Hessen lediglich die Chance sieht, hohe Einnahmen über den Grundstücksverkauf zu erzielen. Langfristig ist eine solche Politik auch nicht im Interesse des Landes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2014, V 954 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 567 Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 227 Antrag vom 08.05.2017, OF 287/1 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1538 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1579 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 987 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31

Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen.

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 227 Betreff: Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen. Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 482 Antrag vom 08.05.2017, OF 287/1 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1699

Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 287/1 Betreff: Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle! Vorgang: V 954/14 OBR 1; ST 567/14; OM 482/16 OBR 1; ST 227/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, endlich alles Erforderliche zu tun, um auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schüler dieser Schule zu bauen und evtl. benötigtes Gelände von dem derzeit leer stehenden ehemaligen Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage zu nehmen. Begründung: Die Falkschule hat seit 70 Jahren keine Schulturnhalle. Diese ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der Bau einer Schulturnhalle mit der Begründung verweigert, der Schule fehle es an Gelände. In seinem Bericht vom 28.04.2014 hat der Magistrat angedeutet, es bestehe die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten Polizeipräsidium zu nehmen (ST 567). Für die Schüler und die Schulleitung ist es nicht hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem lang. Die letzte Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016 (OM 482) hat der Magistrat bedauerlicherweise wie folgt beantwortet: "Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können." (ST 227) Nachdem aktuell die Sporthalle der Rebstockschule wieder - bis zu den Sommerferien - geschlossen ist und dies für die Schüler der Falkschule - wie schon im letzten Schuljahr - erneut einen Ausfall des Sportunterrichts in den Jahrgängen 5 und 6 für ein halbes Jahr bedeutet, haben Schüler einen offenen Brief mit der Überschrift "Jetzt reicht es!" verfasst, welcher diesem Antrag als Anlage beigefügt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2014, V 954 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 567 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 482 Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 227 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1699 2017 Die Vorlage OF 287/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4