Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 2

Einbau von Sicherungseinrichtungen entlang des Anwesens Stroofstraße 49; Oberflächenabdichtung und Dichtungsriegel

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.01.2012, M 31 Betreff: Einbau von Sicherungseinrichtungen entlang des Anwesens Stroofstraße 49; Oberflächenabdichtung und Dichtungsriegel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.06.2002, § 3168 (M 103) 1. Es dient zur Kenntnis, dass aufgrund eines Bescheides des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 27.10.2010 gegenüber dem Grundstück Stroofstraße 49 eine Oberflächenabdichtung herzustellen ist, mit der die noch nicht gesicherten Bereiche des chromatbelasteten Stroofstraßendammes gesichert werden und die eine räumliche (vertikale) Trennung zu dem Grundstück Stroofstraße 49 schafft. 2. Dem Einbau der Sicherungseinrichtungen entlang des Anwesens Stroofstraße 49 gemäß den beigefügten Planunterlagen wird zugestimmt. 3. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 600.000 € werden bewilligt und freigegeben. 4. Es dient zur Kenntnis, dass: a) für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm 2012 - 2015 in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.005.877 - Sicherungseinrichtungen entlang der Stroofstraße - Mittel in Höhe von 572.000 € angemeldet wurden und die weiteren Mittel in Höhe von 28.000 € aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001078 - Grundhafte Erneuerung der Stroofstraße - zur Verfügung gestellt werden, b) für erforderliche Planungsleistungen 42.000 € verausgabt wurden, c) die Maßnahme in das Abschlussprogramm kommunaler Altlastenbeseitigung 2011 (StAnz. 2011, S. 901 ff.) mit einer zuwendungsfähigen Darlehensfinanzierung in Höhe 339.100 € (Tilgungsanteil 65 %) aufgenommen wurde und d) diese Zuwendungen letztmalig in 2011 gewährt werden. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die Jahresfolgekosten i.H.v. 37.172,50 € sichergestellt sind. 6. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem Anlieger der Stroofstraße 49 eine Vereinbarung zu treffen ist, die den Eingriff regelt und dem Anlieger im Gegenzug eine langfristige Nutzung von angrenzendem städtischem Gelände gestattet. 7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Sanierungsmaßnahme einen Eingriff in das öffentliche Grün erforderlich macht. Es müssen sieben Robinien gefällt werden. 8. Der Baumfällung wird zugestimmt. Die hierfür erforderlichen Ersatzpflanzungen wurden bereits mit den Ersatzpflanzungen für die Erneuerung der Stroofstraße in der Mainaue auf dem Clariant-Gelände erfüllt. Begründung: A. Zielsetzung Die Stroofstraße wurde in den 1920er Jahren im Auftrag der Stadt Griesheim am Main (Rechtsnachfolger Stadt Frankfurt am Main nach Eingemeindung) auf einem Damm aus Produktionsrückständen des angrenzenden chemischen Werkes Griesheim gebaut. Später wurden erhebliche Kontaminationen des Straßendammes mit Metallen, insbesondere Chrom/Chromat und einer Vielzahl organischer Parameter festgestellt, die eine Sicherungsnotwendigkeit ergab. Im Zuge einer Sanierung der Straße in den Jahren 2003 - 2005 wurde eine Oberflächen-Sicherungskonstruktion zum Schutz gegenüber Schadstoffkontaminationen ausgeführt, die unterhalb einer Gussasphaltdichtung (gleichzeitig auch Straßenfahrbahn) eine Kunststoffdichtungsbahn (KDB) mit Schutzvliesen und einer Drainage vorsah. Diese Maßnahmen waren Gegenstand bodenschutzrechtlicher Bescheide des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 18.02.2002 und 15.03.2005. Im benachbarten Bereich des Anwesens Stroofstraße 49 konnten u.a. wegen seinerzeit unklarer Grundstückverhältnisse und Randbedingungen keine Sicherungskonstruktionen geplant und umgesetzt werden, obwohl in dem entsprechenden Straßendammabschnitt sehr hohe Kontaminationen mit Schadstoffen, u.a. mit Chromat (Chrom VI) festgestellt wurden. Nach der Fertigstellung der Stroofstraße wurde nach fachlicher Erörterung, Untersuchungen und Planungsvarianten mit allen Beteiligten die vorliegende Sicherungsplanung entwickelt. Zudem hat das Regierungspräsidium Darmstadt mit Bescheid vom 27.10.2010 eine technische Lösung gefordert, mit der die noch nicht gesicherten Bereiche des chromat-belasteten Stroofstraßendammes gegenüber dem Grundstück Stroofstraße 49 nachträglich durch eine Oberflächenabdichtung gesichert und räumlich getrennt werden. B. Alternativen Keine. C. Lösung Die vorgesehene und fachlich mit allen Beteiligten abgestimmte Sanierung sieht zum einen eine Verlängerung der bestehenden Dichtungskonstruktion der Stroofstraße (mit KDB) über die Böschung bis auf die Grenzlinie des Grundstückes Stroofstraße 49 vor; zum anderen die Errichtung eines Dichtungsriegels aus Tonmaterial, an den die KDB angeschlossen werden soll. Der Dichtungsriegel wird der Notwendigkeit gerecht, den kontaminierten Straßendamm der städtischen Stroofstraße von der Liegenschaft Stroofstraße 49 auch vertikal räumlich abzutrennen und damit schädliche Einflüsse im Rahmen der bodenschutzrechtlichen Betrachtungen gemäß der Gefährdungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser dauerhaft und wirksam abzuhalten. Im Unterschied zu den ebenfalls geprüften Varianten Stahlbohlenspundwand oder Stahlbetonwinkelsteinwand kommt der Tonriegel ohne massiven Eingriff auf vorhandene Bebauung aus und weist in Bezug auf Dauerhaftigkeit und Dichtigkeit Vorteile auf. Aufgrund der hohen Wasserlöslichkeit der Chromatbelastungen ist vorgesehen die Baumaßnahmen im Sommerhalbjahr auszuführen, um den niederschlagsbedingten Schadstoffaustrag zu minimieren. Die Sanierungsmaßnahme macht die Fällung von sieben Robinien, davon zwei mit einem Stammdurchmesser von 60cm, eine mit einem Stammdurchmesser von 50cm, drei mit einem Stammdurchmesser von 40cm und eine mit einem Stammdurchmesser von 30cm erforderlich. Infolge des vom Regierungspräsidium Darmstadt geforderten Einbaus der Kunststoffdichtungsbahn und der Asphalt - Oberflächenversiegelung ist sicherzustellen, dass kein Oberflächenwasser (auch über die Seitenbereiche) in die Auffüllung eindringen kann, sodass die Bäume nicht mehr erhalten werden können. D. Finanzierung 1. Investitionsbedarf 2012 600.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Ausgabe 2012 600.000.00 € 3. zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben keine b) Sachkosten 1,30 €/ m2 x 500,00 m2 (analog Aufwendungen für Straßenflächen) 650,00 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 5,00 % von (600.000,00 -339.100,00)\2 6.522,50 € 2. Abschreibung 5 % von 600.000,00 € (BND*) = 20 Jahre) 30.000,00 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß AFA-Tabelle (Straßenbau mit Sicherungsmaßnahmen) Gesamtsumme Jahresfolgekosten 37.172,50 € 5. Jahreserträge: Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (AFR-Förderung) 5 % von 339.100,00 € 16.955,00 € 6. Leistungen Dritter Antrag auf AFR-Förderung wurde gestellt: beantragt: 547.400.00 € als vorläufig förderfähig anerkannt: 521.700,00 € davon 65 % als Tilgungsanteil, ergibt rund: 339.100,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Kostenübersicht Baukosten gemäß AFR-Antrag 368.000,00 € Baunebenkosten 115.500,00 € Gesamtkosten gem. AFR-Antrag netto 483.500,00 € 19 % MwSt 91.900,00 € brutto 575.400,00 € zusätzl. Asphaltbefestigung gem. RP Bescheid 20.000,00 € Baumfällung 4.600,00 € Gesamtinvestition brutto 600.000,00 € Anlage 1_Schnitte (ca. 1 MB) Anlage 2_Lageplan-GOK ; (ca. 275 KB) Anlage 3_Lageplan-KDB ; (ca. 444 KB) Anlage 4 (ca. 85 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.02.2012, OF 288/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.05.2002, M 103 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 01.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 273 2012 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2012, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.02.2012, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und NPD (= Annahme) 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2012, TO II, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2012, TO II, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD Beschlussausfertigung(en): § 1328, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 Aktenzeichen: 79 3

Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2012, OF 288/6 Betreff: Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Befindet sich das in der M31 erwähnte Grundstück entlang des Anwesens Stroofstraße 49 im Besitz des Industrieparks Griesheim bzw. im Besitz einer im Industriepark Griesheim ansässigen Firma? Wenn ja, sieht der Magistrat irgendwelche Möglichkeiten, in Gesprächen mit dem Besitzer zu erreichen, dass dieser sich an der Sanierung der Altlast beteiligt? Begründung: Verursacher der Altlast ist, das ist unstrittig, die chemische Fabrik. Aufgrund des für die Gemeinde Griesheim sehr unglücklich formulierten Vertrags aus den 1920iger Jahren musste aber die öffentliche Hand die komplette Altlastensanierung der Stroofstraße und der Grundstücke entlang der Stroofstraße auf der südlichen Seite (Mainseite) tragen. Dies waren ganz erhebliche Mittel, die den Steuerzahler sehr belasten. Nun soll laut M 31 auch noch ein deutlich kleineres Stück nördlich der Stroofstraße saniert werden. Es wäre moralisch nur schwer zu vermitteln, wenn dieses Stück im Besitz einer Firma der chemischen Industrie - in der Nachfolge des ehemaligen Werkes Griesheim - wäre. Sollte dies der Fall sein, sollte wenigstens der Versuch unternommen werden, mit dem Industriebetrieb zu reden, mit dem Ziel, aus Kulanz wenigstens einen finanziellen Beitrag zur Sanierung zu erhalten. Es war schon schlimm genug, dass die öffentliche Hand komplett die Altlast der Chemieindustrie auf öffentlichem Gelände sanieren musste, dies nun auch noch auf dem Gelände der Chemieindustrie zu tun, wäre des Schlechten zu viel! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.01.2012, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 273 2012 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4