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Reflexion

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Fahrradweg Starkenburger Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 290/11 Betreff: Fahrradweg Starkenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den ausgewiesenen Fahrradweg von der Starkenburger Straße aus in Richtung Alt-Fechenheim auf der gesamten Hauptstraße weiter zu kennzeichnen. Begründung: Der Fahrradweg auf der Starkenburger Straße endet abrupt an der Ampel Schießhüttenstraße kurz vor der Fahrbahnverengung. Die weitergehende Einzeichnung eines Fahrrads auf der gesamten (Haupt-)Straße Alt-Fechenheim wäre sinnvoll, damit für die Fahrradfahrer Verkehrssicherheit und auch den Autoverkehr Klarheit hergestellt wird. Die Straße Alt-Fechenheim ist in einer Tempo 30-Zone und auch gleichzeitig eine Busspur, so dass sich alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn teilen müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2326 2022 Die Vorlage OF 290/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt lautet: "In der Straße Alt-Fechenheim ist Tempo 30 ausgewiesen und es existiert gleichzeitig eine Busspur, sodass sich alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn teilen müssen." Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4