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Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 20-28 abbpollern
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2013, OF 290/8 Betreff: Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 20-28 abbpollern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in den Wendehammer der Stichstraße mündende Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 wirkungsvoll abzupollern und den Hausmeistern der genannten Liegenschaften sowie allen erforderlichen Diensten (Feuerwehr, FES etc.) einen Schlüssel zu überlassen. Begründung: Die o.g. Zuwegung ist seit ihrer letzten Instandsetzung von fahrbahngleicher Optik und wird von einigen Anwohnern und deren Besuchern entsprechend als Fahrstraße missbraucht. Das führt u.a. wegen der Kurve vor Haus Nr. 18 mitunter zu gefährlichen Situationen. Außerdem wird dieser Fußgängerweg nunmehr auch als Parkplatz genutzt. Zum Schutz der Fußgänger und der Anwohner sollte die Zuwegung am Wendehammer wirkungsvoll gesperrt werden, damit in Zukunft keine unberechtigten Pkw mehr auf diesem Fußgängerweg fahren und parken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 07.03.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2018 2013 Die Vorlage OF 290/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 abpollern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2013, OM 2018 entstanden aus Vorlage: OF 290/8 vom 20.02.2013 Betreff: Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 abpollern Der Magistrat wird gebeten, die in den Wendehammer der Stichstraße mündende Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 wirkungsvoll abzupollern und den Hausmeistern der genannten Liegenschaften sowie allen erforderlichen Diensten (Feuerwehr, FES etc.) einen Schlüssel zu überlassen. Begründung: Die oben genannte Zuwegung ist seit ihrer letzten Instandsetzung von fahrbahngleicher Optik und wird von einigen Anwohnern und deren Besuchern entsprechend als Fahrstraße missbraucht. Das führt unter anderem wegen der Kurve vor Haus Nr. 18 mitunter zu gefährlichen Situationen. Außerdem wird dieser Fußgängerweg nunmehr auch als Parkplatz genutzt. Zum Schutz der Fußgänger und der Anwohner sollte die Zuwegung am Wendehammer wirkungsvoll gesperrt werden, damit in Zukunft keine unberechtigten Personenkraftwagen mehr auf diesem Fußgängerweg fahren und parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 802 Aktenzeichen: 66 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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