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Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Hausen
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Betreff: Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Hausen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1460 (M 85) Auf Antrag des Magistrats vom 18.06.2018 1. Dem Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Hausen auf einem Grundstück "Am Ellerfeld" (derzeit ohne Hausnummer) in 60488 Frankfurt am Main - Hausen wird zugestimmt. 2. Mit der Durchführung bzw. Koordination der Maßnahmen sowie mit dem künftigen Betrieb des Feuerwehrhauses wird die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG beauftragt. Es dient zur Kenntnis, dass der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG bereits seine Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien signalisiert hat. 3. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die BKRZ-Gesellschaft für den Neubau des Feuerwehrhauses bereits im Jahr 2017 ein Grundstück im Wert von 873.258,88 € inklusive Grundstücksnebenkosten erworben hat. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten des Projektes auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN 276 des beauftragten Architekturbüros bei insgesamt rund 2.416.000 € brutto liegen werden. In dieser Berechnung entfallen rund 136.000 € auf das Herrichten und Erschließen des Grundstückes. 5. Die für den Neubau anfallenden Investitionskosten in Höhe von 2.416.000 € werden im Rahmen der 2. Fortschreibung des Prioritätenprogrammes für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main durch Kapitaleinlagen aus den Projekten 5.002599 (1,7 Mio. €) und 5.007592 (2,0 Mio. €) bereitgestellt. Die entsprechenden Mittel sind im Investitionsprogramm 2017 bis 2020 veranschlagt; durch zeitliche Verzögerungen in der Bauplanung kam es im Haushaltsjahr 2017 zu keiner Auszahlung. Die entsprechenden Mittel sind zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2018 vorgesehen. 6. Die Refinanzierung des Werteverlustes erfolgt auf Basis einer Kostenmiete, basierend auf einer 50-jährigen Abschreibungsdauer im Rahmen des vorhandenen Budgets des Dezernates IX, Produktbereich 12 "Brandschutz". Der Pachtzins des Grundstückes in Höhe von 34.390,36 €/Jahr wird ebenfalls aus dem Budget des Dezernates IX getragen. 7. Der bisherige Standort "Am Spritzenhaus 1 - 3" wird zur weiteren Verwendung für Katastrophenschutz-, Brandschutz- und Rettungsdienstzwecke beibehalten. Begründung: Einleitung: Das Bestandsgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Hausen in der Straße Am Spritzenhaus 1 - 3 wurde bereits im Jahr 1977 errichtet und 1997 erweitert. Dennoch genügt es seit Jahren nicht mehr den taktischen und funktionalen Anforderungen an ein modernes Feuerwehrhaus. Die Planungen einer Neubaumaßnahme am bisherigen Standort ließen sich selbst bei maximaler Auslastung des Areals nicht realisieren, da im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens die erforderliche nachbarrechtliche Zustimmung zur geplanten Grenzbebauung trotz langwieriger Verhandlungen letztlich versagt wurde. Vor diesem Hintergrund soll der bisherige Standort zugunsten einer Neubaulösung eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Hausen an einem anderen Standort aufgegeben werden. Es wurden daraufhin geeignete Grundstücke im Stadtteil Hausen geprüft. Es konnte für einen potenziellen Neubau schließlich ein von Größe und Lage her gut geeignetes Grundstück "Am Ellerfeld", derzeit ohne Hausnummer, gefunden werden. Dessen Teilflächen waren allerdings bauplanungsrechtlich noch als Garten bzw. landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Nach Klärung diverser bau- und planungsrechtlicher Fragestellungen konnte eine Befreiung in Bezug auf die Nutzungsart der benötigten Teilflächen erreicht werden. Für das gesamte Bauvorhaben wurde eine 2017 gestellte Bauvoranfrage positiv beschieden. Unter einsatztaktischen Gründen ist das Areal in der Straße "Am Ellerfeld", insbesondere durch seine Lage und verkehrstechnische Anbindung, für das geplante Neubauvorhaben gut geeignet. A. Zielsetzung: Mit der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Fortschreibung des Prioritäten-programmes zum Bau von Gerätehäusern für die Freiwilligen Feuerwehren, § 1460 vom 01.06.2017, wurde den Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt am Main die notwendige Planungs-sicherheit für die Zukunft gegeben. Mit der Fortschreibung sollen weitere Freiwillige Feuerwehren in Frankfurt am Main sukzessive mit anforderungs- und bedarfsgerechten Gerätehäusern ausgestattet werden. Damit wird insbesondere dem Erfordernis einer starken und einsatzbereiten nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr unter Berücksichtigung veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und der zunehmenden Entwicklung klimatisch bedingter Gefährdungssituationen Rechnung getragen. Die Mitgliederzahl der Freiwilligen Feuerwehr Hausen ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Die Raumkapazitäten des 1977 errichteten und zuletzt 1997 erweiterten Gebäudes sind inzwischen erschöpft und erfüllen weder aus Sicht des Arbeitsschutzes noch aus Sicht der DIN 14092 ("Feuerwehrhäuser") die aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Mit dem geplanten Neubau kann dieser leistungsfähigen und auch in der Nachwuchsarbeit engagierten Freiwilligen Feuerwehr Rechnung getragen werden. B. Alternativen: Unter der beschriebenen Zielsetzung: keine. C. Lösung: Die Neubauplanung des Feuerwehrhauses in der Straße "Am Ellerfeld" sieht eine Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen für Feuerwehrfahrzeuge vor. Das der DIN 14092 entsprechende Raumprogramm ist auf den Platzbedarf der Mitgliederzahl, insbesondere im Bereich der Jugend- und Minifeuerwehr, ausgelegt. Das Gebäude wird entsprechend der geltenden städtischen Beschlusslage im Standard der aktuellen EnEV minus 30 % gebaut. Der Passivhausstandard wäre wegen der nur sporadischen Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr unwirtschaftlich. Dies entspricht der Vorgehensweise bei bisherigen Baumaßnahmen. D. Finanzierung: a. Investitionskosten Die für den Neubau anfallenden Investitionskosten werden aus der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Fortschreibung des Prioritätenprogrammes bereitgestellt. Die vorgesehenen Mittel sind im Investitionsprogramm der Branddirektion eingestellt und werden der BKRZ GmbH & Co. KG als Kapitaleinlage bereitgestellt. b. Personalkosten Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. c. Sachkosten Die Refinanzierung des Werteverlustes erfolgt auf Basis einer Kostenmiete, basierend auf einer 50-jährigen Abschreibungsdauer. Für das Grundstück ist ein jährlicher Pachtzins in Höhe von 4% der Grundstückskosten fällig. Die weiteren Sachkosten für Betrieb und Unterhalt des Gebäudes bleiben unverändert und sind im Budget des Dezernates IX bereits enthalten. Es wird davon ausgegangen, dass es durch den Betrieb eines modernen und funktionalen Feuerwehrhauses mittelfristig zu geringeren Wartungs-, Reparatur- und Energiekosten kommen wird. Anlage _Ansichten (ca. 2,1 MB) Anlage _Grundriss_und_Schnitte (ca. 1,9 MB) Anlage _Kostenberechnung (ca. 64 KB) Anlage _Liegenschaftsplan (ca. 868 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.08.2018, OF 292/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 85 Antrag vom 09.10.2018, OF 304/7 Antrag vom 07.03.2022, OF 123/7 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1869 Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 106 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 20.06.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 108 auf die Tagesordnung II der 25. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 108 auf die Tagesordnung II der 25. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL 24. Sitzung des OBR 7 am 07.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 108 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 292/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, BFF, REP und fraktionslos gegen GRÜNE, FARBECHTE und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2881, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 37 1
Reservierung der Fläche „Am Spritzenhaus 1-3“ für die Erweiterung der Kerschensteiner Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2018, OF 292/7 Betreff: Reservierung der Fläche "Am Spritzenhaus 1-3" für die Erweiterung der Kerschensteiner Schule Auf Grund der Tatsache, dass ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Hausen notwendig ist und an anderer Stelle realisiert werden soll, fragt der Ortsbeirat 7 den Magistrat: Ist vorgesehen, die Fläche des jetzigen Feuerwehrhauses "Am Spritzenhaus 1-3" für die Kerschensteiner Schule zu reservieren, um damit für die Schule die notwendige räumliche Erweiterung für die Zukunft zu sichern? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 07.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 108 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 292/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, BFF, REP und fraktionslos gegen GRÜNE, FARBECHTE und FDP (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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