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Reflexion

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Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am.Sprudel/AlbertEinstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2015, OF 297/15 Betreff: Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/Albert-Einstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II Der Ortsbeirat hat bereits im Jahre 2001 die Bebauungsmöglichkeit des Hinterliegerbereiches der Grundstücke Am Sprudel / Albert Einstein-Straße angeregt. Dies galt seinerzeit um so mehr, dass im Hinterliegerbereich mit Zustimmung der Wasserschutzbehörde bereits das Hinterliegerhaus Albert-Einstein-Straße 48 in der engeren Schutzzone II erstellt wurde. Eine weitere Bebauung in diesem Gebiet wurde jedoch insbesondere wegen der Nähe zum Brunnenfassungsbereich von den Behörden nicht genehmigt und somit hat der Magistrat diese Planung dann nicht mehr weiter verfolgt. Zwischenzeitlich wurde jedoch von Hessen-Wasser die Wasserentnahme im dortigen Wasserspeicher bzw. Brunnen eingestellt, auch würden einige Grundlagen zur Festsetzung der Wasserschutzzone II zwischenzeitlich nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entsprechen und könnte in diesem Bereich aufgehoben werden. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob jetzt -nach entsprechender Bodenordnung und Erstellung einer rückwärtigen Erschließung- in diesem Gebiet eine Hinterliegerbebauung zulässig ist und ermöglicht werden kann. Sollte dies bejaht werden, ist ein städtebaulicher Entwurf zu erarbeiten und die seinerzeitige Planung fortzuführen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4711 2015 Die Vorlage OF 297/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Krebs

Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/AlbertEinstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2015, OM 4711 entstanden aus Vorlage: OF 297/15 vom 20.10.2015 Betreff: Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/Albert-Einstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II Der Ortsbeirat 15 hat bereits im Jahre 2001 die Bebauungsmöglichkeit des Hinterliegerbereiches der Grundstücke im Bereich Am Sprudel/Albert-Einstein-Straße angeregt. Dies galt seinerzeit um so mehr, da im Hinterliegerbereich mit Zustimmung der Wasserschutzbehörde bereits das Hinterliegerhaus Albert-Einstein-Straße 48 in der engeren Schutzzone II erstellt wurde. Eine weitere Bebauung in diesem Gebiet wurde jedoch insbesondere wegen der Nähe zum Brunnenfassungsbereich von den Behörden nicht genehmigt und die Planung somit nicht mehr weiter verfolgt. Zwischenzeitlich wurde jedoch von Hessenwasser GmbH & Co. KG die Wasserentnahme im dortigen Wasserspeicher bzw. Brunnen eingestellt, auch würden einige Grundlagen zur Festsetzung der Wasserschutzzone II zwischenzeitlich nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entsprechen und könnten in diesem Bereich aufgehoben werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob jetzt - nach entsprechender Bodenordnung und Erstellung einer rückwärtigen Erschließung - in diesem Gebiet eine Hinterliegerbebauung zulässig ist und ermöglicht werden kann. Sollte dies bejaht werden, ist ein städtebaulicher Entwurf zu erarbeiten und die seinerzeitige Planung fortzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 224 Antrag vom 21.09.2016, OF 52/15 (nicht öffentlich) Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 681 (nicht öffentlich) Aktenzeichen: 61 0

Beratung im Ortsbeirat: 4