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Reflexion

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Anmietung der Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164, 60437 Frankfurt am Main, zur Nutzung für schulische Zwecke

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 37 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164, 60437 Frankfurt am Main, zur Nutzung für schulische Zwecke Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2478 (NR 523) Auf Antrag des Magistrats vom 26.02.2021 Die Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164, 60437 Frankfurt am Main wird zur Nutzung für schulische Zwecke zu folgenden Bedingungen angemietet: Vermieter: Eisele GmbH & Co. KG, Robert-Koch-Straße 26, 82031 Grünwald, vertreten durch die Eisele Beteiligungs-GmbH, ebenda diese vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Michael Eisele Mietfläche: Bürofläche 15.996,40 m2 Lagerfläche 1.030,00 m2 Kantine 614,00 m2 Pkw Stellplätze außen, 25 Stück Pkw Stellplätze TG, 210 Stück Möglichkeit der Anmietung von weiteren 17 39,00 m2 Bürofläche und 40,00 m2 Lagerfläche bei Auszug der derzeitigen Mieter. Mietzeitraum: 20 Jahre (spätestens ab 01.09.2021); zwei Verlängerungsoptionen zu je 5 Jahren; Miete: - 81.369,60 €/Monat (≙ 4,00 €/m2 für Büroflächen; 2,50 €/m2 für Lagerflächen und 6,00 €/m2 für Kantinenflächen) - PKW-Stellplätze innen: 50,00 €/Stellplatz - PKW-Stellplätze außen: 25,00 €/Stellplatz m2; Stück €/Monat €/Jahr Büroflächen 15.996,40 63.985,60 767.827,20 Lagerflächen 1.030,00 2.575,00 30.900,00 Kantine 614 3.684,00 44.208,00 Summe Flächen 17.640,40 70.244,60 842.935,20 TG - Plätze 210 10.500,00 126.000,00 Außen-SP 25 625,00 7.500,00 Summe Stellplätze 11.125,00 133.500,00 Gesamtmiete 81.369,60 976.435,20 Nebenkosten- vorauszahlungen: 54.000,00 €/Monat ≙ 3,06 €/m2 Wertsicherung: Indexierung nach VPI alle 4 Jahre; erstmalig in 2025 Beprobung: Zum Zwecke der Überprüfung der Mietsache auf Geeignetheit als Schulgebäude und zur Vorbereitung der notwendigen Umbaumaßnahmen - Dauer 6 Monate (voraussichtlich 01.03. bis 31.08.2021) Kosten der Beprobungsphase: - 180.000,- € (6x 30.000,- /Monat) Kostenersatz laufende Kosten an Vermieter - 244.108,80 € (6x40.684,80 €/Monat entspricht hälftigem Mietzins) Nutzungsentgelt ab positivem Beschluss des Magistrats. - 250.000,- € Kosten Fremdbeauftragungen - Zahlungspflicht gegenüber Vermieter endet zum 31.03.2021 bei Ausfall der Bedingung (s. Wirksamkeit). Umbaukosten: Ca. 33 Mio. Euro brutto, zu zahlen von der Stadt Frankfurt am Main Dingliche Sicherung: Mieterdienstbarkeit Vorkaufsrecht: Zum Verkehrswert abzüglich der Werterhöhung durch Investitionen der Stadt Frankfurt a. M., mindestens jedoch Kaufpreis des Ersterwerbs durch den Verkäufer zuzüglich Indexierung Wirksamkeit: Der Mietvertrag wird notariell beurkundet und ist schwebend unwirksam bis zur Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung (aufschiebende Bedingung). Stimmt die Stadtverordnetenversammlung der Anmietung nicht bis zum 12.03.2021 zu, ist die Bedingung ausgefallen und der Vertrag endgültig unwirksam. Rücktrittsrecht: Die Stadt Frankfurt a. M. kann von diesem Vertrag bis zum letzten Tag der Beprobungsphase zurücktreten, wenn aufgrund der Erheblichkeit der im Zuge der Due Diligence identifizierten Mängel das Vorhaben für die Stadt Frankfurt a. M. unwirtschaftlich ist. Begründung: A. Zielsetzung: Der Stadtteil Bonames und die Siedlung "Am Bügel" waren in der Vergangenheit mit unterschiedlichen Problemlagen konfrontiert, die sich im Laufe der vergangenen Jahre deutlich verbessert haben. Zu verdanken ist das engagierten Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, dem Ortsbeirat 10 und dem Ortsbeirat 15 und dem Magistrat, die alle auf vielfältige Weise zur strukturellen Weiterentwicklung in der Siedlung beigetragen und zu einer höheren Lebensqualität vor Ort geführt haben. Um diese positive Entwicklung fortzusetzen, werden derzeit vom Stadtplanungsamt im Rahmen des Bund-Länder-Programms diverse weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur initiiert. Auf dieser Grundlage soll im Stadtteil Bonames eine weiterführende Schule etabliert werden, wobei die Räumlichkeiten in Teilen auch durch den Stadtteil genutzt werden können. B. Alternativen: Errichtung eines allgemeinen Auslagerungsstandortes auf einer noch zu identifizierenden Liegenschaft. C. Lösung: Mit der Anmietung der Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164 können die benannten Flächenanforderungen abgebildet werden. Die Laufzeit des Mietvertrages über 20 Jahre mit einer Option auf weitere 10 Jahre sichert den Standort langfristig für schulische Zwecke. D. Kosten: Die Ansätze für Miete und Mietnebenkosten werden im sog. vollbudgetierten Bereich (BGM 10) zur Verfügung gestellt. Mehraufwendungen bei den Sachkonten 6700 0000 und 6700 1000 werden durch Minderaufwendungen und/oder Mehrerträge im vollbudgetierten Bereich gedeckt. Das Sachkonto für Anmietung wird im ABI verwaltet. Die Kostenstelle lautet 400 686, PC 2001 07. Im Investitionsprogramm zum Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2020/2021 sind insgesamt 40 Millionen für den Umbau der Liegenschaft eingestellt. Die Umbaukosten stehen, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung, im Budget des Stadtschulamtes zur Verfügung. Anlage _Lageplan (ca. 82 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Antrag vom 26.04.2021, OF 3/12 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 119 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 03.03.2021 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 37 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 72 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 37 auf die Tagesordnung II der 52. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER; FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 49. Sitzung des Ältestenausschusses am 04.03.2021, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 37 auf die Tagesordnung II der 52. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION; FDP und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7330, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 40 4

Ausweichquartier IGS Kalbach-Riedberg

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 3/12 Betreff: Ausweichquartier IGS Kalbach-Riedberg Vorgang: M 37/21 Der Magistrat wird dringend gebeten, der IGS zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 geeignete Raumflächen zur Verfügung zu stellen, um den Zeitverzug bei der Errichtung des Neubaus zu kompensieren. Sofern nicht schon eine andere Fläche zur Verfügung steht, soll hierbei geprüft werden, ob hierfür Teilflächen der genau zu solchen Zwecken angemieteten Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164 genutzt werden können. Begründung: Aktuell gibt es offenbar noch keine Lösung zur Unterbringung eines weiteren Jahrgangs in der bereits vollständig belegten provisorischen IGS Kalbach-Riedberg. Die Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164 soll explizit dazu dienen, als Ausweichquartier für weiterführende Schulen zu dienen (siehe M 37/2021). Auch wenn eine vollständige Herrichtung für diesen Zweck bereits zum Sommer womöglich nicht möglich ist, so ist zumindest eine provisorische Nutzung von Teilflächen für ein halbes Jahr vielleicht machbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 37 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 119 2021 Die Vorlage OF 3/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "soll" die Worte "in Abstimmung mit der Schulleitung" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4