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Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff NiederEschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 300/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Doppelhaushalt 2024/25 ausreichend finanzielle Mittel für die pädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nieder-Eschbach zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet konkret für das Kinderhaus am Bügel, den Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach sowie den Mädchentreff- und das Jugendaus am Bügel, dass die Finanzierungslücke geschlossen werden muss, um der dauerhaften Unterbesetzung entgegenzuwirken und damit die notwendige pädagogische Arbeit im vollen Umfang leisten zu können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, endlich die sanierungsfälligen Einrichtungen instand zu setzen (Instandsetzung des Stromnetzes, energetische Sanierung, eine Verhinderung von Schimmelbildung, sowie die Einhaltung des Brandschutzstandards), damit die Liegenschaften wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Begründung: Durch die strukturelle Unterfinanzierung der Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche müssen seit Jahren Stellen vakant gelassen werden, dies führt dazu, dass die Rahmenstandards nicht mehr eingehalten werden können und die Qualität der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, stark beeinträchtigt ist. Die chronische Unterfinanzierung besteht seit Jahren und hat mittlerweile ein bedrohliches Ausmaß erreicht. Durch die Unterfinanzierung werden vor allem Angebote, Projekte, sowie Erneuerung von Inventar deutlich eingeschränkt. Durch fehlende Gelder müssen diese stark reduziert werden, oder finden teilweise nicht mehr statt. Aktuelle Lage der ansässigen Liegenschaften: Am 13.12.21 wurde von Seiten des Vermieters (Amt für Bau und Immobilen - ABI) ein umfangreiches (über 90%) Betretungsverbot für das Jugendhaus und den Mädchentreff am Bügel ausgesprochen. Dies konnte durch provisorische Maßnahmen teilweise zurückgenommen werden, so dass mittlerweile ausschließlich das Erdgeschoss mit Einschränkungen genutzt werden kann. Seit 2 Jahren warten der Mädchentreff und das Jugendhaus am Bügel auf eine Perspektive, wie es mit der Liegenschaft weitergehen soll. Auch die Liegenschaft Kinderhaus am Bügel ist stark sanierungsbedürftig. Hier sind feuchte Stellen an Decken und Oberlichtern und bei Regen dringt Wasser ins Haus ein. Die Stromverkabelung ist veraltet und nicht überall ausreichend gesichert. Diese Mängel sind seit Jahren bekannt, aber ebenfalls noch nicht behoben. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 65 2024 Die Vorlage OF 300/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff NiederEschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 19.04.2024, EA 65 entstanden aus Vorlage: OF 300/15 vom 12.03.2024 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 werden ausreichend finanzielle Mittel für die pädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nieder-Eschbach zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet konkret für das Kinderhaus am Bügel, den Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach sowie den Mädchentreff- und das Jugendaus am Bügel, dass die Finanzierungslücke geschlossen werden muss, um der dauerhaften Unterbesetzung entgegenzuwirken und damit die notwendige pädagogische Arbeit im vollen Umfang leisten zu können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, endlich die sanierungsfälligen Einrichtungen instand zu setzen (Instandsetzung des Stromnetzes, energetische Sanierung, eine Verhinderung von Schimmelbildung sowie die Einhaltung des Brandschutzstandards), damit die Liegenschaften wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Begründung: Durch die strukturelle Unterfinanzierung der Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche müssen seit Jahren Stellen vakant gelassen werden, dies führt dazu, dass die Rahmenstandards nicht mehr eingehalten werden können und die Qualität der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen stark beeinträchtigt ist. Die chronische Unterfinanzierung besteht seit Jahren und hat mittlerweile ein bedrohliches Ausmaß erreicht. Durch die Unterfinanzierung werden vor allem Angebote, Projekte sowie Erneuerung von Inventar deutlich eingeschränkt. Durch fehlende Gelder müssen diese stark reduziert werden oder finden teilweise nicht mehr statt. Aktuelle Lage der ansässigen Liegenschaften: Am 13.12.2021 wurde vonseiten des Vermieters (Amt für Bau und Immobilen - ABI) ein umfangreiches (über 90 Prozent) Betretungsverbot für das Jugendhaus und den Mädchentreff am Bügel ausgesprochen. Dies konnte durch provisorische Maßnahmen teilweise zurückgenommen werden, sodass mittlerweile ausschließlich das Erdgeschoss mit Einschränkungen genutzt werden kann. Seit zwei Jahren warten der Mädchentreff und das Jugendhaus am Bügel auf eine Perspektive, wie es mit der Liegenschaft weitergehen soll. Auch die Liegenschaft Kinderhaus am Bügel ist stark sanierungsbedürftig. Hier sind feuchte Stellen an Decken und Oberlichtern und bei Regen dringt Wasser ins Haus ein. Die Stromverkabelung ist veraltet und nicht überall ausreichend gesichert. Diese Mängel sind seit Jahren bekannt, aber ebenfalls noch nicht behoben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 06.05.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.06.2024, TO I, TOP 103 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 65 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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