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Neubau einer Kindertageseinrichtung in Sachsenhausen (Martin-Buber-Schule)
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.03.2012, M 70 Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Sachsenhausen (Martin-Buber-Schule) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M 246) 1. Dem Neubau der Kindertageseinrichtung für 6 Gruppen in Frankfurt Sachsenhausen neben der Martin-Buber-Schule, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Der Neubau entspricht nicht dem Standardraumprogramm für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung. Es werden darüber hinaus zusätzliche Flächen mit vergleichbaren Funktionen geplant. 3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto brutto 4.985.100 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2010-2013, unter der Projektdefinition 5.003953, mit einem Gesamtbetrag von 3.587.000 € enthalten. Die über die im Investitionsprogramm 2010-2013 vorgesehenen Veranschlagungen hinausgehenden Mittel von 1.398.100 € werden aus dem Projekt KT Postgelände (PSP-Element 5.003971.500.999) gedeckt. 5. Zur Teilfinanzierung des Vorhabens werden Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 in Höhe von 450.000 € beantragt. Die Bundezuschüsse sind in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80681071, PSP-Element 5.003953.555.999 zu buchen. 6. Die Verrechnung der Bauaufwendungen erfolgt in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Elemente 5.003953.500.999.100 bis 700. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der zukünftige Träger die Ausstattung selbst vornimmt und die in der Kostenberechnung enthaltenen Mittel von 263.466 € brutto diesem zur Verfügung gestellt werden. Die Verrechnung des Investitionskostenzuschusses ist in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.003953.525.999 vorzunehmen. 8. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Kindertageseinrichtung auf einem städtischen Grundstück errichtet wird. 9. Für die barrierefreie Zugänglichkeit der zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem Plattformlift ausgestattet. 10. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtteil Sachsenhausen, sowie zur Sicherstellung des gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren und des bestehenden Rechtsanspruches für 3-6 Jährige, ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung Martin-Buber-Schule im Sachsenhäuser Landwehrweg notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage 1. B) Alternativen Keine C) Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Es handelt sich hierbei um 3 U3-Gruppen und 3 Kindergartengruppen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Die verringerte Größe des Mehrzweckraums wird durch eine zum Dorfplatz zu öffnende Wand ausgeglichen. Eine spätere Nutzung für andere Altersgruppen ist möglich. An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden, sind für Kindertageseinrichtungen Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit Kleinstkindern ermöglicht. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht, indem alle Gruppenräume direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im Obergeschoss wird dies durch Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegengesetzten Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem, im Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z. B schwergängige Türanlagen) zu verzichten. Der Dorfplatz und die Stichflure können somit auch kindgerecht gestaltet und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Sie sind der pädagogische Ort, an dem Kinder in Kindertageseinrichtungen "ihre Wege" gehen, sich bewegen (gerne auch mit einem "Fahrzeug" wie dem Bobbycar), zusammenkommen und sich wieder neu orientieren, ihren Erfahrungsraum erweitern, indem sie z.B. nach einer Eingewöhnungsphase, die sehr oft eng an den Gruppenraum und die Gruppenerzieherin gebunden ist, die andere Gruppe besuchen, in der Küche etwas holen, sich mit ihrer Freundin aus der Nachbargruppe treffen und dabei noch Umwege machen, z.B. die Schuhe oder Jacken in der Garderobe zählen, um zu prüfen, wer alles da ist, oder wer Nachmittags noch im Haus ist u. A. Je nach Form der Flure werden diese auch für Treffen bei gruppenübergreifenden Aktivitäten, zum Singen bei Geburtstagen oder an Festen als Ergänzung zum Mehrzweckraum und als Ausstellungsfläche für z.B. eine Bilderausstellung zu einem Projekt der Kindertageseinrichtung, genutzt. In jedem Fall sind die Flure auch als pädagogische Nutz-Fläche zu betrachten. Sie bieten, wie alle Räume in einer Kindertageseinrichtung, erstaunliche Lernerfahrungen für Kinder an. In den Fluren werden die gruppenzughörigen Garderoben dargestellt. Diese bieten Platz für bis zu 25 Kinder. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und verabschiedet werden, an dem Kinder lernen sich selbständig anzuziehen und "Ordnung" zu halten, wenn sie z.B. zu unterschiedlichen Zeiten am Tag in Kleingruppen oder als ganze Gruppe das Haus verlassen. Insbesondere für die Bring- und Abholsituationen sind sie auch der Ort für kurze Gespräche zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften zu täglichen Ereignissen. Daher dienen auch diese Flächen nicht im strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der pädagogischen Arbeit. Im Besonderen wird bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren dieser Raumbereich als Kommunikations- und Versorgungsbereich genutzt. Es sollte genügend Raum vorhanden sein, um Kleinstkinder zu legen, um sie anzuziehen und Eltern / Erziehern zu ermöglichen sich sitzend, zu unterschiedlichen Betreuungshandlungen, den Kindern zu widmen. Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen. So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen konzipiert. Dies beinhaltet an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Die Entwicklungserhebung (Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main vom 19.11.2010) stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen kontinuierlichen Anstieg der Ganztagsbetreuung dar. Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 48% 20% 33% 2004: 50% 25% 25% 2008: 63% 22% 15% 2009: 64% 22% 14% Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen im Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit wird durch einen Plattformlift erreicht. Neben dem Anspruch der wohnortnahen Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich. Aufgrund der fehlenden netzgebundenen Wärmversorgung ist bei dieser Kindertageseinrichtung eine dezentrale Beheizung notwendig. Da die benachbarte Martin-Buber-Schule momentan mit einer weder ausreichenden, energetisch effizienten, noch wirtschaftlichen Flüssiggastankanlage betrieben wird, soll für die Versorgung beider Einrichtungen, nach Abstimmung mit dem Energiemanagements des Hochbauamts, eine Holzpelletanlage errichtet werden. Die Gesamtkosten der Anlage betragen brutto 459.600,- €. Nach Aufteilung der Kosten mit der Schule beträgt der Kostenanteil der Kindertageseinrichtung 114.900,- €. Dieser ist in den Gesamtkosten enthalten. Die Finanzierung des auf die Schule entfallenden Restbedarfs erfolgt über Bauunterhaltungsmittel. Dem Magistrat ist bewusst, dass das Grundstück an der Martin-Buber-Schule innerhalb des von Fluglärm belasteten Bereichs liegt. Deshalb wird der Neubau mit dem nach dem Stand der Technik bestmöglichen Schallschutz ausgestattet, so dass die Kinder im Gebäude weitgehend von Außenlärm verschont bleiben werden. Der bereits beschriebene Dorfplatz trägt zur Steigerung der Attraktivität des Innenbereichs bei. D) Kosten 1. Investitionsbedarf 4.985.100 € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsbedarf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf 2010-2011 110.000,-€ 110.000 € 2012 1.612.100,-€ 1.485.000 € 2013 3.263.000,-€ 1.240.100 € 2014 - 1.480.000 € 2015 - 670.000 € 3. Zugehörige Folgekosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sachliche Folgekosten (Bewirtschaftungskosten) - Größere Bauunterhaltung 29.911 € - Betriebskostenzuschüsse an den Träger 774.162 € c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 236.792 € - Abschreibung 141.642 € 5. Jahreserträge keine 6. Leistung Dritter (Bundeszuschuss für Platzausbau für Kinder unter 3 J.) 450.000 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine 8. Sonstiges keine Anlage 1 (ca. 1 MB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 185 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 96 KB) Anlage _Plaene (nicht öffentlich - ca. 4,4 MB) Anlage _Soll-Ist (ca. 1,4 MB) Anlage _Zuschuss-Kalkulation (ca. 7 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.04.2012, NR 283 Antrag vom 02.05.2012, NR 290 Antrag vom 22.04.2012, OF 301/5 Antrag vom 27.04.2012, OF 302/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 246 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.03.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung der KAV am 16.04.2012, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 70 wird zugestimmt. 10. Sitzung des OBR 5 am 20.04.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Die Vorlage M 70 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 20 Im Zuge der Beratung des Tagesordnungspunktes wird einvernehmlich festgelegt, dass nach einer Zurückstellung im Haupt- und Finanzausschuss die Vorlagen M 70 und NR 283 wieder zur Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen werden. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 70 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 283 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 23.04.2012, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 70 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 283 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 16 Der Antrag der Piraten, die Beratung der Vorlage M 70 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der Piraten bei Enthaltung der LINKE., abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat eine Verbesserung der verkehrlichen Situation zum Schutz der Schulkinder erneut prüft. Dabei ist zu prüfen, ob Halteplätze im öffentlichen Straßenraum nachgewiesen werden können. 2. Die Vorlage NR 283 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 290 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 4. und 5. der Vorlage NR 290 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 283) und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 290); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. a) und b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 283); LINKE. (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 70 = Annahme, NR 283 = Enthaltung) REP (M 70 = Ablehnung, NR 283 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 70 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat eine Verbesserung der verkehrlichen Situation zum Schutz der Schulkinder erneut prüft. Dabei ist zu prüfen, ob Halteplätze im öffentlichen Straßenraum nachgewiesen werden können. 2. Die Vorlage NR 283 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 290 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 4. und 5. der Vorlage NR 290 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Sylvia Weber, Dr. Gärtner, von Wangenheim, Fischer, Czerny und Förster sowie von Stadträtin Sorge dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 283) und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 290) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 283) b) CDU,GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 283) 11. Sitzung des OBR 5 am 11.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2012 1. Der Vorlage M 70 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 301/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 302/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) 6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.05.2012, TO I, TOP 2 Beschluss: 1. Der Vorlage M 70 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 283 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 290 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 1589, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 40 4
Verkehrsberuhigung im Bereich Martin-Buber-Schule und Martin-Buber-Kita
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2012, OF 301/5 Betreff: Verkehrsberuhigung im Bereich Martin-Buber-Schule und Martin-Buber-Kita Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Letztem Hasenpfad und Oberem Schafhofweg vor der Inbetriebnahme der KITA in eine verkehrsberuhigte Straße (Schritttempo) umzuwandeln. Alternativ soll mindestens auf einer Straßenseite ein Bürgersteig von 1,5 Metern Breite entstehen, so dass Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen und Kind an der Hand gefahrlos die Kita und/oder die Grundschule erreichen können. Die Planungen sind den Anwohnerinnen und Anwohnern und dem Ortsbeirat rechtzeitig und umfassend vorzustellen. Begründung: Mit dem Bau und der Eröffnung der 6-gruppigen Kita Martin-Buber-Schule (M 70 2012) wird es zu einer deutlich erhöhten Frequentierung des o.g. Abschnittes im Sachsenhäuser Landwehrweg kommen. Da öffentlicher Nahverkehr dort nicht gegeben ist, ist auch besonders mit erhöhtem KfZ-Verkehr zu rechnen. Eltern machen sich große Sorgen um die Sicherheit des Schulweges für ihre Kinder, die die Martin-Buber-Schule besuchen. Auch für Fußgängerinnen und Fußgängern muss es möglich sein, ihre Kinder mit Kinderwagen sicher zu transportieren, ohne gezwungen zu sein, auf die Straße auszuweichen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.03.2012, M 70 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 11.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2012 1. Der Vorlage M 70 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 301/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 302/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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