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Reflexion

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Zweiter Zooausgang Rhönstraße

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 243 Betreff: Zweiter Zooausgang Rhönstraße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2013, § 2728 - NR 333/12 CDU, l. B 499/12 - Wie bereits berichtet, ist die Beibehaltung eines personalbetreuten Eingangs in der Rhönstraße nicht möglich. Hierfür würden Gesamtkosten in Höhe von einmalig ca. 35.100 € und ca. 145.712 € jährlich entstehen. In der Vergangenheit war dieser Eingang in den Sommermonaten täglich von 10 bis 17.30 Uhr und in den Wintermonaten täglich von 10 bis 15.30 Uhr geöffnet. Für den gesamten Kassenbereich stehen sechs Stellen zur Verfügung. Auf der Grundlage der mittleren Beträge für Personalausgaben 2012/13 kostet eine Stelle derzeit 42.960 € jährlich; alle Stellen kosten demnach 257.760 € jährlich. Um den Eingang wie bisher zu öffnen, wären zwei Stellen erforderlich. Die Kosten für zwei Vollzeitstellen betragen 85.920 € jährlich. Da es für eine Nutzung des Eingangs Rhönstraße nicht mehr Personal geben wird, müsste das vorhandene Personal auf die beiden Eingänge aufgeteilt werden. Dies würde dazu führen, dass der neue Eingangsbereich nicht den erwarteten Service liefern könnte, man auf einen Informationspunkt verzichten und längere Wartezeiten in Kauf nehmen müsste. Ergänzend zu den Personalkosten kämen auf der Basis des KGST- Berichtes "Kosten eines Arbeitsplatzes 2012/2013" noch die Sach- und Gemeinkosten in Höhe von 18.292 € für einen Arbeitsplatz hinzu. Hier werden Pauschalwerte angenommen (9.700 € für Sachausgaben, 20% der Personalkosten für Gemeinkosten) Zur Herrichtung des Arbeitsplatzes fallen einmalig Kosten für die Renovierung in Höhe von ca. 6.000 € netto, für die Möbelausstattung ca. 16.000 € netto, die IT- Verkabelung ca. 12.000 € netto sowie für die Installation einer Einbruchmeldeanlage ca. 1.100 € netto an. Wie bereits berichtet, barg der bisherige Eingang Rhönstraße ein großes Sicherheitsrisiko für das Personal. Eine künftige Nutzung müsste aber den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im Kassenbereich Genüge tun. Regelmäßige jährliche Kosten entstehen durch die Anmietung einer Einbruchmeldeanlage in Höhe von ca. 4.300 € netto, die Verpflichtung eines Geldtransportunternehmens in Höhe von 1.800 € netto und der Anmietung eines ec- Gerätes in Höhe von ca. 300 € netto. Die Alternativen, entweder ein Zugangssystem nur für Dauerkarteninhaber, ein System für Dauerkarten und Vorverkaufskarten oder auch ein Automat, an dem Eintrittskarten gekauft werden können, sind mit Gesamtkosten - je nach Variante - zwischen 20 und 65 T€ für die technische Infrastruktur ohne bauliche Maßnahmen und ohne Wartung und Reparaturen zu veranschlagen. Ein Drehkreuz ohne datentechnische Anbindung würde ca. 9.000 € kosten, ein Ticketlesegerät gesondert ca. 4.000 € (Grundlage neues System im Eingang). Die anzufügende Toranlage beliefe sich auf ca. 4.000 €. Die möglichen Kosten für die Ertüchtigung der Bausubstanz sind ohne tiefergehende Prüfung nicht zu ermitteln. Ein Kassenautomat würde ca. 35.000 € in der Anschaffung kosten und jährliche Folgekosten von ca. 9.000 € produzieren. Die datentechnische Anbindung kostet ca. 12.000 € netto nach Auskunft des zuständigen Fachamtes. Zur Sicherstellung, dass nur zugangsberechtigte Personen das Drehkreuz nutzen, sind Identitätskontrollen erforderlich. Technische Lösungen, z.B. biometrische Daten, kommen vor dem Hintergrund der datenschutzrechtlichen Brisanz solcher Maßnahmen eher nicht in Frage. So bleiben nur unregelmäßige Kontrollen durch Personal. Dieses fehlt dann aber wieder am Haupteingang. Andere städtische Institutionen wie etwa der Palmengarten haben aufgrund ihrer etwa doppelt so großen Fläche Drehkreuze installiert. Neben den Kosten für die beiden personalbesetzen Eingänge entstehen dort Aufwendungen für Personal bei Drehkreuzen ohne Datenverbindung von wöchentlich ca. eine Stunde zum Ablesen und monatlich ca. 3-4 Stunden zur Störungsbeseitigung. Bei Drehkreuzen mit Datenverbindung soll dieser Mehraufwand entfallen. Die dort vorhandenen Drehkreuze sind nicht gegen Missbrauch gesichert und auch nicht barrierefrei. In beiden Varianten (mit und ohne Personal) sind die notwendigen Kapitalkosten nicht berücksichtigt. Zur Nutzung eines zweiten Eingangs wurde bereits berichtet. So haben in 2011 ca. 18 % der Besucher den Eingang an der Rhönstraße genutzt. Zum Nutzungsverhalten der Dauerkartenbesucher kann nur eingeschränkt berichtet werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfasst der Zoo seit ca. zwei Jahren nur die Adressen, der Dauerkartenkäufer, die ihr Einverständnis hierzu erteilen. Es sind 937 Postleitzahlen bekannt, davon entfallen ca. 150 auf das direkte Einzugsgebiet um die Rhönstraße. Auch für Menschen mit Behinderung bietet die Lage des neuen barrierefreien Eingangs Vorteile. So stehen in den in der Nähe gelegenen vier Parkhäusern insgesamt 23 Behindertenparkplätze zur Verfügung. Alle Parkhäuser liegen in der Nähe des Eingangs am Alfred-Brehm-Platz. Nach Angabe der Internetseite frankfurt-handicap.de stehen an der Waldschmidtstraße drei öffentliche Behindertenparkplätze zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es vielfältige Möglichkeiten für ältere und gehbehinderte Menschen. So bietet das Jugend- und Sozialamt einen Beförderungsdienst für Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen, das Bürgerinstitut eine Kulturbegleitung für Senioren und die VGF einen kostenlosen Fahrgast- Begleitservi ce an. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 18.06.2013, OA 397 Antrag vom 18.06.2013, OF 305/4 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.06.2012, NR 333 Bericht des Magistrats vom 23.11.2012, B 499 Anregung vom 18.06.2013, OA 397 Antrag vom 13.08.2013, OF 314/4 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2905 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 15.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 243 dient unter Hinweis auf OA 397 zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 27.08.2013, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 243 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 397 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 243 = Kenntnis, OA 397 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (B 243 = Kenntnis, OA 397 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 243 = Zurückweisung, OA 397 = Annahme) NPD (B 243 = Kenntnis, OA 397 = vereinfachtes Verfahren) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, TO II, TOP 59 Beschluss: 1. Die Vorlage B 243 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 397 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3643, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013 Aktenzeichen: 77

a) Zusätzliche Mittel für den neu zu gestaltenden Zooeingang Rhönstraße b) Ertüchtigung des östlichen Zooeingangs, investive Etatmittel

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 843 Betreff: a) Zusätzliche Mittel für den neu zu gestaltenden Zooeingang Rhönstraße b) Ertüchtigung des östlichen Zooeingangs, investive Etatmittel Zu dieser Thematik hat der Magistrat bereits mehrfach sehr ausführlich berichtet. Auf die Ausführungen, insbesondere des letzten Berichtes B 243 vom 13.05.2013 wird hingewiesen. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Etatanmeldungen der Zoo in nicht unerheblicher Höhe Bauunterhaltungsmittel beantragt hat, die zur dringenden Sanierung erheblich gefährdeter Gebäude bzw. -teile benötigt würden. Diese sind jedoch aufgrund der prekären Haushaltssituation nicht veranschlagt worden. Falls dennoch weitere Mittel bereitgestellt werden, so sollten diese in die Instandsetzung der Tierhäuser und Anlagen investiert werden. Die Finanzierung eines zweiten Eingangs hat vor diesem Hintergrund nicht die höchste Priorität. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2013, EA 41 Etatanregung vom 22.01.2013, EA 42 Antrag vom 18.06.2013, OF 305/4

Zoo-Eingang Rhönstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2013, OF 305/4 Betreff: Zoo-Eingang Rhönstraße Vorgang: ST 843/13 1. Der Ortsbeirat nimmt den Magistratsbericht unter Hinweis auf die nachfolgende OA zur Kenntnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen, dass die im Magistratsbericht errechneten Kosten durch die Zusage des Ortsbeirats 4 in der OIB 144 in Höhe von 30.000 Euro je nach Variante praktisch vollständig (ohne Kassensystem) oder knapp zur Hälfte (mit) abgedeckt wären, so dass ein Eingang ohne Kassensystem sogar ohne komplementäre Mittel aus dem Haushalt darstellbar ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 243 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 843 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 397 2013 Die Vorlage OF 305/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Zoo-Eingang Rhönstraße Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 243

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2013, OA 397 entstanden aus Vorlage: OF 305/4 vom 18.06.2013 Betreff: Zoo-Eingang Rhönstraße Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 243 Vorgang: OIB 144/13 OBR 4; ST 843/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die im Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 243, errechneten Kosten durch die Zusage des Ortsbeirats 4 in der OIB 144 in Höhe von 30.000 Euro je nach Variante praktisch vollständig (ohne Kassensystem) oder knapp zur Hälfte (mit Kassensystem) abgedeckt wären, sodass ein Eingang ohne Kassensystem sogar ohne komplementäre Mittel aus dem Haushalt darstellbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 243 dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.01.2013, OIB 144 Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 243 Antrag vom 13.08.2013, OF 314/4 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1723 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 26.06.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 27.08.2013, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 243 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 397 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 243 = Kenntnis, OA 397 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (B 243 = Kenntnis, OA 397 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 243 = Zurückweisung, OA 397 = Annahme) NPD (B 243 = Kenntnis, OA 397 = vereinfachtes Verfahren) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, TO II, TOP 59 Beschluss: 1. Die Vorlage B 243 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 397 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3643, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013 Aktenzeichen: 77

Beratung im Ortsbeirat: 4