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Reflexion

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Zebrastreifen in der Kalbacher Hauptstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2022, OF 307/12 Betreff: Zebrastreifen in der Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten nach der Einmündung vom Martinszehnten in die Kalbacher Hauptstraße, vor den Wohnhäusern Nr. 127, 125 einen Zebrastreifen zur Verkehrssicherung für die Fußgänger einzurichten. Begründung: Nach dem Einbiegen von der Kreuzung Martinszehnten in die Kalbacher Hauptstraße, ist ab der relativ scharfen und schlecht einsehbaren Kurve, Tempo 30 vorgegeben, an diese Vorgabe wird sich jedoch selten gehalten und zu schnell gefahren. Ein Zebrastreifen an adäquater Stelle würde die Bürger beim Überqueren der Straße vor Unfällen schützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3107 2022 Die Vorlage OF 307/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff und der Begründung das Wort "Zebrastreifen" durch die Worte "verkehrsberuhigende Maßnahmen" ersetzt wird und der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, nach der Einmündung der Straße Am Martinszehnten in die Kalbacher Hauptstraße, vor dem Wohnhaus Nr. 125, verkehrsberuhigende Maßnahmen (z. B. Aufpflasterung oder Zebrastreifen mit Mittelinsel) zur Verkehrssicherung für die Fußgänger durchzuführen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Kalbacher Hauptstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3107 entstanden aus Vorlage: OF 307/12 vom 26.10.2022 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, nach der Einmündung der Straße Am Martinszehnten in die Kalbacher Hauptstraße, vor dem Wohnhaus Nr. 125, verkehrsberuhigende Maßnahmen (z. B. Aufpflasterung oder Zebrastreifen mit Mittelinsel) zur Verkehrssicherung für die Fußgänger durchzuführen. Begründung: Nach dem Einbiegen von der Kreuzung Am Martinszehnten in die Kalbacher Hauptstraße ist ab der relativ scharfen und schlecht einsehbaren Kurve Tempo 30 vorgegeben, an diese Vorgabe wird sich jedoch selten gehalten und zu schnell gefahren. Verkehrsberuhigende Maßnahmen an adäquater Stelle würden die Bürger beim Überqueren der Straße vor Unfällen schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 574 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4