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Parkzeitbegrenzung zwei Stunden halbseitig zwischen Roentgenstraße und Kruppstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2015, OF 307/16 Betreff: Parkzeitbegrenzung zwei Stunden halbseitig zwischen Roentgenstraße und Kruppstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Roentgenstr. bis Kruppstraße auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Str. die Parkzeit auf zwei Stunden zu begrenzen, um den Kundenzugang zu den ansässigen Gewerbetreibenden, u.a. ein Fitnessstudio mit dauerndem Kundenaustausch, zu ermöglichen. Begründung: Durch Dauerparker wird in dem genannten Bereich der Kundenaustausch der ortsansässigen Betriebe stark erschwert. Eine zweistündige Begrenzung zumindest auf einer der Straßenseiten wäre ein guter Kompromiss zum Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 28.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4067 2015 Die Vorlage OF 307/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen WBE (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE
Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4067 entstanden aus Vorlage: OF 307/16 vom 13.04.2015 Betreff: Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße Die Magistrat wird aufgefordert, auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Straße im Abschnitt Röntgenstraße bis Kruppstraße die Parkzeit auf zwei Stunden zu begrenzen, um einen Kundenzugang zu den ansässigen Gewerbetreibenden, unter anderem ein Fitnessstudio mit dauerndem Kundenaustausch, zu ermöglichen. Begründung: Durch Dauerparker wird in dem genannten Bereich der Kundenaustausch der ortsansässigen Betriebe stark erschwert. Eine zweistündige Begrenzung zumindest auf einer der Straßenseiten wäre ein guter Kompromiss zum Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1024 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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