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Reflexion

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Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der Obermainanlage

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 entstanden aus Vorlage: OF 251/4 vom 24.07.2018 Betreff: Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der Obermainanlage Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 702/17; OM 2028/17 OBR 1; ST 1954/17; OM 2311/17 OBR 3; OM 2466/17 OBR 4; ST 1032/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, auf der Obermainanlage zwischen Flößerbrücke und Sandweg einen Schutzstreifen für Radfahrende einzurichten. Begründung: Am 17.01.2017 hat der Ortsbeirat 1 mit seiner Anregung OM 1130 den Magistrat gebeten, auf der Obermainanlage Schutzstreifen für Radfahrende anzulegen, weil das Fahren von Pendlern in der Anlage selbst gefährlich sei und zu Konflikten mit dem Fußgängerverkehr führe. Am 10.04.2017 erklärte der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 702, dass er zu dieser Anregung wegen fehlender "Ämterabstimmung" keine Stellungnahme abgeben könne. Am 22.08.2017 forderte der Ortsbeirat 1 mit seiner Anregung OM 2028 den Magistrat auf, nach sieben Monaten Stellung zu nehmen. Am 22.09.2017 hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1954 dann geantwortet, es müsse zunächst eine "Verkehrsuntersuchung" erstellt werden, bevor ein Schutzstreifen eingerichtet werden kann. Am 28.11.2017 hat der Ortsbeirat 4 den Magistrat mit seiner Anregung OM 2466 gebeten, eine entsprechende Verkehrsuntersuchung vorzunehmen. Am 08.06.2018 war in der Stellungnahme des Magistrats ST 1032 keine Rede mehr von einer Verkehrsuntersuchung, stattdessen wurde lapidar auf "unterschiedliche Straßenquerschnitte" verwiesen, die eine Realisierung "nicht ohne Weiteres" möglich machen. Der Magistrat verwies so nach bald acht Monaten Überlegens auf eine Tatsache, die seit Jahrzehnten unverändert besteht und keiner Verkehrsuntersuchung bedarf. Angesichts der wechselnden Begründungen auf die Anregungen der Ortsbeiräte 1 und 4 erscheinen diese Stellungnahmen in ihrer Gesamtheit wie Ausflüchte. Die Notwendigkeit von Schutz- und Radstreifen auf dem Anlagenring wird hierdurch allerdings nicht geringer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 702 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2359 Antrag vom 29.01.2019, OF 308/4 Anregung an den Magistrat vom 12.02.2019, OM 4213

Verlängerung des Radstreifens auf der Obermainanlage

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 308/4 Betreff: Verlängerung des Radstreifens auf der Obermainanlage Vorgang: OM 3423/18 OBR 4; ST 2359/18 Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Verlängerung des Radstreifens in der Obermainanlage zwischen Sonnemannstraße und Ostendstraße in das Frühjahr 2019 vorzuziehen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Willen des Magistrats, den Radstreifen auf der Obermainanlage zunächst bis zu Ostendstraße zu verlängern. Dabei bleibt jedoch völlig unklar, warum eine solche Verlängerung von vielleicht 200 Metern auf das Ende des Jahres und damit das Ende der Fahrradsaison geschoben werden soll (ST 2359). Schon jetzt ist ja eine Fahrspur zwischen den parkenden Kfz und dem fließenden Verkehr gestrichelt abmarkiert, die mit einfachsten Mitteln (Farbe) zu einem Radstreifen, wenigstens aber zu einem Schutzstreifen umdefiniert werden könnte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 12.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4213 2019 Die Vorlage OF 308/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4