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Aufforderung zur Einstellung der Prüfplanung von zwei Alternativstandorten zur geplanten Verlagerung einer Betriebshoffläche in den Bereichen des Pfingstbergs und oberhalb der Hüttenmühle
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2020, OF 313/15 Betreff: Aufforderung zur Einstellung der Prüfplanung von zwei Alternativstandorten zur geplanten Verlagerung einer Betriebshoffläche in den Bereichen des Pfingstbergs und oberhalb der Hüttenmühle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird umgehend aufgefordert, zu veranlassen, dass die maßgeblich von der VGF und dem Verkehrsdezernat betriebene Machbarkeitsplanung zur eventuellen Ansiedlung eines großflächigen Betriebshofs der VGF im angedachten Bereich (siehe Abbildung 4) oberhalb der Hüttenmühle sowie auf dem Pfingstberg (siehe Abbildung 3) umgehend ersatzlos eingestellt werden. Diese zwei Alternativen sind planerisch nicht weiter zu verfolgen. Die vorgeschlagenen weiteren Alternativstandorte "Westlich der A5 Weißkirchen" oder "Bonames/Kalbach" zur Prüfung bleiben hiervon unberührt. Die Zwischenstellungnahme des Magistrats ST 2053 vom 27.11.2020 wird daher in diesem Sinne ausdrücklich zurückgewiesen. (Bilder aus der OM 6376, MST) Begründung: Jegliche angedachte Bebauung (Gewerbe und/oder Wohnen) auf dem gesamten Areal und Umfeld des Pfingstbergs mit den wichtigen landwirtschaftlich geprägten Freiflächen und dem Naherholungsraum wird nach wie vor strikt abgelehnt. Der Erhalt dieser Freiflächen genießt hohe Priorität und ist unverändert weiterhin auf Dauer von Bebauungen frei zu halten. Die weitere Verfolgung der Planung erübrigt sich daher bereits im Vorfeld. Vor dem Hintergrund, dass gerade erneut dieses Areal für eine mögliche Bebauung von einem SPD- geführten Verkehrsdezernat, diesmal in Form der Nutzung als gewerbliche Fläche in diesen Standbereichen, wieder mal ins Gespräch gebracht wird, lässt erneut vermuten, dass bei einer möglichen positiven Wertung dieser Standorte dann diese als verstecktes Eingangstor bzw. Begründung für weitere Bebauungen, u.a. dann auch für die "Trabantenstadt-Planung auf dem Pfingstberg" des Oberbürgermeisters dienen soll. Auch diese Planung wird jedoch aufgrund zahlreicher guter Gründe von einer großen Mehrheit der Menschen im Frankfurter Norden weiterhin angelehnt. Mit der vorzeitigen Einstellung der Betriebshofplanung für diese Standorte und damit auch eingehenden deutlichen Absage an jegliche Bebauungsideen auf diesen Gebieten oberhalb der Hüttenmühle sowie Pfingstberg (Nieder-Eschbach - Harheim) müssen deshalb diesen Planungsvorstellungen mit einem deutlichen Signal erneut ein klarer Riegel vorgeschoben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7043 2021 Die Vorlage OF 313/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "Standbereichen" durch das Wort "Standortbereichen" und das Wort "angelehnt" durch das Wort "abgelehnt" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Aufforderung zur Einstellung der Prüfplanung von zwei Alternativstandorten zur geplanten Verlagerung einer Betriebshoffläche in den Bereichen des Pfingstbergs und oberhalb der Hüttenmühle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7043 entstanden aus Vorlage: OF 313/15 vom 17.12.2020 Betreff: Aufforderung zur Einstellung der Prüfplanung von zwei Alternativstandorten zur geplanten Verlagerung einer Betriebshoffläche in den Bereichen des Pfingstbergs und oberhalb der Hüttenmühle Vorgang: OM 6376/20 OBR 15; ST 2053/20 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die maßgeblich von der VGF und dem Verkehrsdezernat betriebene Machbarkeitsplanung zur eventuellen Ansiedlung eines großflächigen Betriebshofs der VGF im angedachten Bereich (siehe Abbildung 4) oberhalb der Hüttenmühle sowie auf dem Pfingstberg (siehe Abbildung 3) umgehend ersatzlos eingestellt wird. Diese zwei Alternativen sind planerisch nicht weiter zu verfolgen. Die vorgeschlagenen weiteren Alternativstandorte w estlich der A 5 Weißkirchen oder Bonames/Kalbach zur Prüfung bleiben hiervon unberührt. Die Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2053, wird daher in diesem Sinne ausdrücklich zurückgewiesen. (Bilder aus der OM 6376, MST) Begründung: Jegliche angedachte Bebauung (Gewerbe und/oder Wohnen) auf dem gesamten Areal und Umfeld des Pfingstbergs mit den wichtigen landwirtschaftlich geprägten Freiflächen und dem Naherholungsraum wird nach wie vor strikt abgelehnt. Der Erhalt dieser Freiflächen genießt hohe Priorität und ist unverändert weiterhin auf Dauer von Bebauungen frei zu halten. Die weitere Verfolgung der Planung erübrigt sich daher bereits im Vorfeld. Vor dem Hintergrund, dass gerade erneut dieses Areal für eine mögliche Bebauung von einem SPD-geführten Verkehrsdezernat, diesmal in Form der Nutzung als gewerbliche Fläche in diesen Standortbereichen, wieder mal ins Gespräch gebracht wird, lässt erneut vermuten, dass bei einer möglichen positiven Wertung dieser Standorte dann diese als verstecktes Eingangstor bzw. Begründung für weitere Bebauungen, u. a. dann auch für die Trabantenstadt-Planung auf dem Pfingstberg des Oberbürgermeisters dienen soll. Auch diese Planung wird jedoch aufgrund zahlreicher guter Gründe von einer großen Mehrheit der Menschen im Frankfurter Norden weiterhin abgelehnt. Mit der vorzeitigen Einstellung der Betriebshofplanung für diese Standorte und damit auch einhergehenden deutlichen Absage an jegliche Bebauungsideen auf diesen Gebieten oberhalb der Hüttenmühle sowie Pfingstberg (Nieder-Eschbach - Harheim) müssen deshalb diesen Planungsvorstellungen mit einem deutlichen Signal erneut ein klarer Riegel vorgeschoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6376 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2053 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1281 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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