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Reflexion

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Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2017, § 1353 - OA 133/17 OBR 12 - Zu 1. Unter Verweis auf die Stellungnahme des Dezernates Planen und Wohnen an den OBR 12 vom 09.01.2017, ST 43 handelt es sich bei den Flächen nicht um als öffentliche Verkehrsflächen zweckbestimmte bzw. gewidmete Flächen. Bei der fraglichen Fläche im Bereich Kalbacher Hauptstraße 37 und 37a handelte es sich offensichtlich um eine gepflasterte Grundstückszufahrt, die nicht in den Gehweg einbezogen war. Bei den Flächen der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 handelt es sich gemäß Flucht-linienplan F 1490 ebenfalls nicht um öffentliche Flächen. Die Frage nach einem Entwidmungsverfahren stellt sich daher in beiden Fällen nicht. Aufgrund erheblicher Ablagerungen von Weißgeräten auf dem Gehweg "Weißkirchener Weg 34" wurden zu Beginn des Jahres umfangreiche Ermittlungen durch die Dienstgruppe "Umwelt- und Naturschutz, Abfallrecht" des Ordnungsamtes durchgeführt, die letztendlich zur Entfernung der Geräte geführt haben. Der Betrieb wurde aufgefordert, keine Weißgeräte mehr auf den Gehweg abzustellen. Dadurch konnte eine weitgehende Befriedung der Situation im öffentlichen Raum erreicht werden. Die Stadtpolizei kontrolliert regelmäßig. Unabhängig davon ist beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels auch noch ein Verfahren zur Beseitigung der Elektrogeräte und der Altlasten anhängig. Die Bauaufsicht hat die Liegenschaft zuletzt im Januar dieses Jahres vor Ort überprüft. Von dem Gebäude selbst geht keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch herabstürzende Gebäudeteile o. ä. aus. Zu 2. Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz findet in Frankfurt am Main keine Anwendung, da sein Geltungsbereich auf das Beitrittsgebiet im Sinne des Einigungsvertrags beschränkt ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.03.2017, OA 133 Antrag vom 09.07.2018, OF 313/8 Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 939 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8, 12 Versandpaket: 16.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 1873, 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.11.2017 Aktenzeichen: 61 0

Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 313/8 Betreff: Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34 Vorgang: B 262/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Magistratsbericht B 262 vom 14.08.2017 wird zum Altgerätehandel auf der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 ausgeführt: "Aufgrund erheblicher Ablagerungen von Weißgeräten auf dem Gehweg Weißkirchener Weg 34' wurden zu Beginn des Jahres umfangreiche Ermittlungen durch die Dienstgruppe ,Umwelt- und Naturschutz, Abfallrecht' des Ordnungsamtes durchgeführt, die letztendlich zur Entfernung der Geräte geführt haben. Der Betrieb wurde aufgefordert, keine Weißgeräte mehr auf den Gehweg abzustellen. Dadurch konnte eine weitgehende Befriedung der Situation im öffentlichen Raum erreicht werden. Die Stadtpolizei kontrolliert regelmäßig. Unabhängig davon ist beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels auch noch ein Verfahren zur Beseitigung der Elektrogeräte und der Altlasten anhängig". Die Liegenschaft als solche stellt weiterhin einen Schandfleck dar und beeinträchtigt das Ortsbild im südlichen Teil des Denkmalschutzgebietes von Niederursel erheblich. Das Haus Weißkirchener Weg 34 steht einer gestalterischen Neuordnung des Kreuzungsbereichs Gerhart-Hauptmann-Ring/Weißkirchener Weg/Schüttgrabenstraße (Rahmenplan Niederursel) im Weg. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist das Verfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels zwischenzeitlich abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Welche weiteren Sachverhalte sind aktuell zu dieser Problemliegenschaft mitzuteilen? 3. Versucht der Magistrat, den Eigentümer der Liegenschaft zu beraten, seinen Grund und Boden anderweitig zu nutzen und bestenfalls dem Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 939 2018 Die Vorlage OF 313/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4