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Reflexion

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Anbringen eines Zebrastreifens im Fritz-Schubert-Ring, etwa in Höhe der Straße .An der Pfaffenmauer.

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2015, OF 318/16 Betreff: Anbringen eines Zebrastreifens im Fritz-Schubert-Ring, etwa in Höhe der Straße "An der Pfaffenmauer" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in dem genannten Bereich, der dem Schulweg zur Schule am Hang zuzurechnen ist, einen Zebrastreifen anzulegen, um gefahrloses Queren an dieser unübersichtlichen Stelle zu ermöglichen und weiteren Anreiz zu geben, die Tempobeschränkung auf 40km/h einzuhalten. Begründung: Der Fritz-Schubert-Ring ist aufgrund guten Ausbaus bei starkem Gefälle eine Straße, die zu schnellerem Befahren als erlaubt verführt. Dies hat verschiedentlich bereits zu schweren Unfällen, teilweise mit Todesfolge geführt. Seit Jahren müht sich daher auch der Ortsbeirat, mittels geeigneter Maßnahmen, die Einhaltung von Tempo 40 zu begünstigen.- Unabhängig davon, dass es Sinn macht, Schulwege absolut bestmöglich abzusichern und dabei der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Schulkinder -gerade am Hang- keine langwierigen Umwege zur Straßenquerung in Kauf nehmen, käme das Anlegen eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle den Bemühungen des Ortsbeirats zur Einhaltung des Tempolimits sehr entgegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4350 2015 Die Vorlage OF 318/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Vorhandene Querungshilfen sind einzubeziehen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE

Anbringen eines Fußgängerüberweges im Fritz-Schubert-Ring, etwa in Höhe der Straße An der Pfaffenmauer

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4350 entstanden aus Vorlage: OF 318/16 vom 08.06.2015 Betreff: Anbringen eines Fußgängerüberweges im Fritz-Schubert-Ring, etwa in Höhe der Straße An der Pfaffenmauer Der Magistrat wird aufgefordert, im Fritz-Schubert-Ring, etwa im Bereich der Straße An der Pfaffenmauer, der dem Schulweg zur Schule am Hang zuzurechnen ist, einen Fußgängerüberweg anzulegen, um gefahrloses Queren an dieser unübersichtlichen Stelle zu ermöglichen und weiteren Anreiz dafür zu geben, die Tempobeschränkung von 40 km/h einzuhalten. Vorhandene Querungshilfen sind einzubeziehen. Begründung: Der Fritz-Schubert-Ring ist aufgrund guten Ausbaus bei starkem Gefälle eine Straße, die zu schnellerem Befahren als erlaubt verführt. Dies hat verschiedentlich bereits zu schweren Unfällen, teilweise mit Todesfolge, geführt. Seit Jahren bemüht sich daher auch der Ortsbeirat, mittels geeigneter Maßnahmen die Einhaltung von Tempo 40 zu begünstigen. Unabhängig davon, dass es Sinn macht, Schulwege bestmöglich abzusichern und dabei der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Schulkinder - gerade am Hang - keine langwierigen Umwege zur Straßenquerung in Kauf nehmen, käme das Anlegen eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle den Bemühungen des Ortsbeirats zur Einhaltung des Tempolimits sehr entgegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1355 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1774 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4