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Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 38 Betreff: Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1092 (M 19) Auf Antrag des Magistrats vom 26.02.2021 1. Es dient zur Kenntnis, dass im Anschluss an den Neubau des Klinikums Höchst (I. Bauabschnitt) ein Funktionsbau errichtet (II. Bauabschnitt) und das Gebäude, in dem die jetzige Notaufnahme verortet ist (K-Bau), umgebaut werden sollte. Neuere Überlegungen zur Betriebsoptimierung haben ergeben, dass die Augenklinik und das Labor nicht in den K-Bau, sondern in den Funktionsbau integriert werden sollen. Im jetzigen K-Bau soll ein Ärztezentrum sowie ein ambulantes Operationszentrum (Kurzzeitchirurgie) entstehen. Auf Basis einer ersten Machbarkeitsstudie werden die Kosten auf rund 8 bis 10 Mio. € geschätzt. Diese notwendigen Kosten für den Umbau des K-Baus werden von der Klinik Frankfurt Höchst GmbH übernommen. 2. Der vorliegenden Planung und Ausführung zum Zwecke des Neubaus eines Funktionsgebäudes, welche nach derzeitigen Planungen der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) 58.772 T€ kosten wird, wird zugestimmt. Die Maßnahme ist im aktuellen IPG 2020-2023 im Produktbereich 19 Personal und Gesundheit, in der Produktgruppe 19.06 Krankenhaus Höchst unter der Projektdefinition 5.007317 dargestellt und dort mit 48.170 T€ veranschlagt. Der über den städtischen Investitionszuschuss hinausgehende Betrag, in Höhe von 10.662 T€, wird aus Eigenmitteln der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH finanziert. 3. Der Magistrat wird beauftragt, den entsprechenden Zuwendungsbescheid zu erstellen. Einem städtischen Investitionszuschuss in Höhe von max. 48.170 T€ wird zugestimmt. 4. Es dient abschließend zur Kenntnis, dass die Überlegungen zum III. Bauabschnitt, auf der Fläche, auf der heute das Bettenhochhaus steht, einen Neubau der Geriatrie und Psychiatrie sowie ein Parkhaus vorzusehen (B-Plan 879, Sondergebiet Klinik), noch nicht weiterentwickelt wurden. Begründung: A. Zielsetzung Es dient abschließend zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main sich bei der Bildung des Klinikverbundes mit dem Main-Taunus-Kreis im Jahr 2016 dazu verpflichtet hat, die wirtschaftliche Verantwortung nicht nur für den Ersatzneubau des Klinikums (I. Bauabschnitt), sondern für weitere Maßnahmen am Standort Frankfurt Höchst, zu übernehmen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015, § 6612, Konsortialvertrag Ziffer 8.2.2). Der II. Bauabschnitt sollte einen neuen Funktionsbau und den Umbau des K-Baus umfassen. Im Funktionsgebäude, das erst nach Abriss der bestehenden Gebäude der Kinderklinik und der Inneren Medizin I errichtet werden kann, sollte das sozialpädiatrische Zentrum, die gesamte Speiseversorgung, die Zentralsterilisation für den Standort Frankfurt Höchst sowie die Verwaltung und ein Konferenzbereich des Standortes Frankfurt Höchst dauerhaft verortetet werden. In der jetzigen Notaufnahme (K-Bau) war geplant, nach Fertigstellung und Bezug des Ersatzneubaus, die Bereiche Augenklinik, Apotheke, Labor unterzubringen und das Medizinische Versorgungszentrum sowie das ambulante Operationszentrum weiter medizinisch zu nutzen. Auf dieser, von den Stadtverordneten beschlossenen Grundlage des § 1092 vom 23.02.2017 ist 2018 ein erster Entwurf erstellt worden. Im Rahmen der weiteren Planungen sind jedoch bei dieser Funktionsvariante verbesserungswürdige medizinische und logistische Prozesse neubewertet worden, die langfristig zu hohen Kosten für den Klinikverbund führen würden. Dies liegt vor allem an dem erschwerten Umbau des K-Baus sowie räumlichen Trennung und der damit nicht oder nur eingeschränkt möglichen Nutzung von medizinischen Einrichtungen im Ersatzneubau und des neu zu errichtenden Funktionsbaus, da die Distanz zwischen dem jetzigen K-Bau und dem Ersatzneubau ca. einen halben Kilometer beträgt. Durch Verlegung von Nutzungen in das Funktionsgebäude werden betriebliche Synergien im Krankenhausbetrieb erwartet. Auf Initiative der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat der Kliniken Frankfurt Main Taunus GmbH beschlossen, die Augenklinik und das Labor in den neuen Funktionsbau zu integrieren. Bezogen auf die Ursprungskonzeption verbleiben damit das Medizinische Versorgungszentrum sowie ein ambulantes Operationszentrum im K-Bau. Die neue Planung K-Bau umfasst jetzt nur noch das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) im EG, das ambulante Operationszentrum (1. OG) sowie Kurzzeit Chirurgie und eine Pflegestation mit ca. 25 Betten im 2. OG. Räume für eine Apotheke werden künftig nicht benötigt, da die Leistung extern erbracht wird. Die Bereiche Augenklinik und Labor werden nach der neuen Planung nicht im K-Bau realisiert. Im Funktionsbau werden nach der aktuellen Planung jetzt folgende Bereiche untergebracht: Wie bisher geplant das sozialpädiatrische Zentrum, die gesamte Speiseversorgung, die Zentralsterilisation sowie die Verwaltung und der Konferenzbereich des Standortes Frankfurt Höchst. Neu verortet im Funktionsbau werden das Labor mit Blutbank und die Augenklinik. Weitere wesentliche Veränderungen gegenüber dem ersten Entwurf des Funktionsbaus ist die nun geplante Sterilisation für den gesamten Klinikverbund. Aufgrund dieser Entscheidung wurde die Kapazität der Zentralsterilisation von ursprünglich geplanten 30.000 auf 60.000 Sterilisationseinheiten pro Jahr erhöht. Im Wirtschaftsplan der ZEG 2021 ist derzeit noch nicht, die in dieser Vorlage genannte Gesamtinvestitionssumme von 58.772 T€, geplant, sondern Ausgaben in Höhe von 53.850 T€. In seiner Sitzung vom 20.8.2018 hat jedoch der Aufsichtsrat des Klinikverbundes der Umplanung und der Finanzierung, der aus der Umplanung resultierenden und die Fördermittel der Stadt Frankfurt am Main übersteigenden Mehrkosten, durch das Klinikum Frankfurt Höchst GmbH mittels Landesfördermitteln oder Eigenmitteln, zugestimmt. B. Alternativen Umsetzung der ursprünglichen Konzeption bei unwirtschaftlicher Betriebsorganisation und dadurch bedingten Mehrkosten im Klinikbetrieb. C. Lösung Mit dem Funktionsgebäude als Anbau an den Ersatzneubau wird auf dem Klinikareal ein großzügiger Vorplatz im Zentrum des zukünftigen Campus geschaffen. Dieser Vorplatz schließt an die geplante öffentliche Grünfläche an und wird damit ein bedeutender Teil der Großzügigkeit des neuen Campusgeländes sein. Der neue Haupteingang führt direkt zum Ersatzneubau und zum Funktionsgebäude hin. Das Volumen des Funktionsgebäudes in Passivhausbauweise mit thermischer Bauteilaktivierung und Nettonutzfläche von 8.478 m2, baut sich über fünf oberirdische Geschosse und ein Untergeschoß auf. Durch die Funktionserweiterungen ist die Bruttogeschossfläche in neuen Funktionsbau von rd. 15.000 m2 im Vergleich zum ersten Entwurf auf 16.779 m2 erweitert worden. Ein zentraler Innenhof sorgt für natürliche Belichtung. Die Haupterschließung des Funktionsbaus und des zukünftigen Campus erfolgt über den zentralen Eingangspavillon des Ersatzneubaus. Dieser dient gleichzeitig als Bindeglied zwischen der Magistrale im ersten Bauabschnitt und weiterer Bauabschnitte. Die flexible Nutzung des Gebäudes sind den beauftragten Generalplaner als Prämisse vorgegeben worden. Deshalb hat der Funktionsbau das gleiche Ausbauraster wie der Ersatzneubau. Dies ermöglicht ggf. spätere Nutzungen als Pflegezimmer oder die Verlagerung von medizinischen Abteilungen. Der Funktionsbau enthält unterschiedliche Funktionsbereiche, die sich aus einer Sterilgut Versorgung für alle Konzerngesellschaften, Labor mit Blutbank, Augenheilkunde mit vier Operationssälen sowie einer Station mit 25 Pflegebetten und Ambulanz, Konferenzbereiche, einem Sozialpädiatrischem Zentrum, der Speisenversorgung für Mitarbeitende und Besuchende und der Verwaltung einschließlich der Dachgesellschaft zusammensetzt. Weitere Veränderung gegenüber dem ersten Entwurf des Funktionsbaus ist die nun im Funktionsbau geplante Aufnahme der Zentralsterilisation für den gesamten Konzernverbund, was eine Verdoppelung der Kapazität der Sterilisation bedeutet, sowie die weitere Aufnahme des Kliniklabors und der Augenklinik. Der Bauzeitenplan für den Funktionsbau sieht einen Beginn der Bauarbeiten nach Fertigstellung und Umzug in den Ersatzneubau und den Abriss von den Teilen des B-Baus, in welchem sich derzeit noch die Kinderklinik und Teile der inneren Medizin befinden. Die geschätzten Abrisskosten für zwei Finger des B-Baus werden aktuell auf ca. 600 T€ geschätzt und sind in der Kostenberechnung des Funktionsbaus bereits berücksichtigt worden. Die Abrisskosten des Gebäudes A (jetziges Klinikhochhaus) sind nicht in der Kostenberechnung zum Bau des Funktionsgebäudes enthalten, da sie bis zu einem Betrag von 4.165 T€ von der ABG/Wohnheim GmbH und darüber hinaus von der Stadt übernommen werden (siehe Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 § 4355 (B1) und vom 16.12.2010, § 9124 (M 216). Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung auf dem Bausektor und Einschätzung zur baulichen Realisierung dieses Projektes, empfiehlt sich eine Einzelgewerkvergabe. Hier wurde auf die aktuellen Änderungen am Markt bei der deutlich eingeschränkten wirtschaftlichen Auswahl von GU- Anbietern reagiert. Zudem bietet die Planung des Projektes als Neubau mit Anschluss an den Ersatzneubau in seiner Beschaffenheit und dem Bauvolumen gute Voraussetzungen für eine Einzelgewerkvergabe. Das Baugenehmigungsverfahren wurde im Dezember 2019 begonnen und es wird von dem Erhalt der Baugenehmigung im 1. Quartal 2021 ausgegangen. Die Erstellung der Leistungsverzeichnisse soll im 3. Q 2021 beginnen, die ersten Vergaben von Bauleistungen im 4. Q 2021. Der Baubeginn wird voraussichtlich im 2. Q 2022 sein. Die Bauzeit wird auf ca. 2 Jahre veranschlagt und mit einer Fertigstellung des Funktionsbaus wird zum 4. Q 2024 gerechnet. D. Kosten Produktbereich: 19 - Personal und Gesundheit - Produktgruppe: 19.06 - Krankenhaus Höchst - Projektdefinition: 5.007317 BA II Funktionsgeb. Risiken: Risiken bestehen in der aktuell nicht abschätzbaren Entwicklung der Baupreise sowie der Verfügbarkeit von Baukapazitäten nach der Corana-Pandemie. Risikokosten wurden für das Baugrundrisiko, Altlasten und weitere Volatilität bei der Preissteigerung aufgenommen. Das Risiko der Stadt Frankfurt am Main ist jedoch durch den Festzuschuss begrenzt. 1. Investitionsbedarf: Der Investitionsbedarf der ZEG für die Erstellung des Funktionsbaus beträgt (nach der Kostenberechnung vom 30.01.2021) ca. 58.772.224 €. Eingepreist sind Preissteigerungen über 14 Quartale auf die Baukosten - Kostengruppen 200-600 (von Q4/2019 bis Q1/2023) mit 4% jährlich, sowie Risikokosten (in Höhe von 1,5 %), berechnet auf die Kostengruppen 200 bis einschließlich Kostengruppe 700 (Bau- und Baunebenkosten). Kostenübersicht nach DIN 276: Betrag Baukosten (KGR 200 bis 600) 38.381.735 € Baunebenkosten (KGR 700) 14.119.299 € Gesamtkosten brutto 52.501.034 € Preissteigerung Q4/2019 - Q1/2023 5.483.695 € Risikokosten 787.515 € Summe Gesamtkosten incl. Preissteigerung/Risikokosten 58.772.244 € Abzgl. Eigenmittel Klinikum Höchst GmbH ./. 10.602.244 € Summe Zuschuss Stadt Frankfurt a. M. 48.170.000 €. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum (nur Zuschuss Stadt Frankfurt a.M.) Von 2017 bis 2020 wurden abgerufen 4.102.000 € Folgejahre: 2021 6.350.000 € 2022 13.050.000 € 2023 17.400.000 € 2024 7.268.000 € Gesamt 48.170.000 € Summe Zuschuss Stadt Frankfurt a. M. 48.170.000 € 3. Folgeinvestitionen - Keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben - Keine b) Sachkosten - Keine c) Abschreibungen (48.170.000 € / 40 Jahre) 1.204.250 € d) Kapitalkosten/kalkulatorische Verzinsung (48.170.000*2,75 % / 2) 662.338 € Summe Jahresfolgekosten 1.866.588 € 5. Jahreserträge - Keine 6. Leistungen Dritter - Keine 7. Sonstiges - keine 8. Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine Anlage _1_bis_4 (ca. 2,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.04.2021, OF 32/6 Antrag vom 28.04.2021, OF 33/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 188 Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017, M 19 Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 233 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.03.2021 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 38 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 73 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 38 auf die Tagesordnung II der 52. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 38 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Bedingungen eine Sicherung der hauseigenen Apotheke in Frankfurt-Höchst möglich wäre. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung), BFF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Krankenhausapotheke erhalten bleibt) und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 49. Sitzung des Ältestenausschusses am 04.03.2021, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 38 auf die Tagesordnung II der 52. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 38 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Bedingungen eine Sicherung der hauseigenen Apotheke in Frankfurt-Höchst möglich wäre. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Krankenhausapotheke erhalten bleibt) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 7 2021 1. Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 32/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 33/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, AfD und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., AfD und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7331, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 54
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S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2021, OF 32/6 Betreff: Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, wie die Andienungen des bereits bestehenden Neubaus mit all seinen Einrichtungen und der Baustellen der weiteren Bauabschnitte auf dem Gelände realisiert werden sollen ohne dass die Notfallfahrten und Krankentransporte etc. darunter in Bedrängnis geraten oder es zu Lieferengpässen und Rückstaus insbesondere auch der Krankentransporte kommt. Begründung: Sämtliche Andienungen des Klinikums Höchst einschließlich des Neubaus sollen über nur eine Zufahrt hinter dem alten Gebäudeturm von der Gotenstraße aus erfolgen. Da diese Straße keine breite Zufahrtsstraße ist, befürchtet der Ortsbeirat Probleme für einen reibungslosen Ablauf des Krankenhausbetriebes einschließlich der Krankentransporte. Daher bittet der Ortsbeirat um Offenlegung der Andienungen zu allen Bereichen des Krankenhauskomplexes sämtlicher Nutzer einschließlich der Baustellenfahrzeuge. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 38 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 7 2021 1. Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 32/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 33/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, AfD und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., AfD und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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