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Reflexion

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Heddernheim-Nord, Bebauungspläne Nr. 537 und Nr. 820

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 entstanden aus Vorlage: OF 284/12 vom 26.03.2018 Betreff: Heddernheim-Nord, Bebauungspläne Nr. 537 und Nr. 820 Vorgang: OM 2252/13 OBR 12; ST 1259/13 Der Magistrat wird gebeten, über die weitere Entwicklung der drei unbebauten Grundstücke Am Bonifatiusbrunnen, Flurstück 150, 224 (Ecke Zur Kalbacher Höhe), welches nur teilweise bebaut ist, im Bereich des Bebauungsplans Nr. 537 sowie Zur Kalbacher Höhe, Flurstück 337/1, im Bereich des Bebauungsplans Nr. 820 (ehemals CKV) Auskunft zu geben, ob diese für eine Wohnbebauung oder andere Nutzung wie Kita vorgesehen sind. Begründung: Derzeit ist im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit wenig bezahlbarem Wohnraum und fehlender Wohnbauflächen sowie fehlender Flächen für u. a. Kitas jedes brachliegende Grundstück in Betracht zu ziehen. Hierzu verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme vom 19.08.2013, ST 1259. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2252 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1259 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214 Antrag vom 26.07.2018, OF 322/12 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3460 Anregung vom 10.05.2019, OA 393 Aktenzeichen: 61 00

Heddernheim-Nord, Bebauungspläne Nr. 537 und 820

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214 Betreff: Heddernheim-Nord, Bebauungspläne Nr. 537 und 820 Das Grundstück, Flur 12, Flurstück 150 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537. Es ist in Privatbesitz und kann im Allgemeinen Wohngebiet mit einer zweigeschossigen Wohnbebauung bebaut werden. Es liegt aktuell keine Planung vor. Das Grundstück, Flur 12, Flurstück 224 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 820 und ist ebenfalls als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und kann bebaut werden. Es befindet sich im städtischen Eigentum. Es gab mehrere Planungen, die nicht realisiert wurden. Es liegt keine aktuelle Planung vor. Das Grundstück Flur 12; Flurstück 337 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 820 und ist als Verkehrsfläche festgesetzt. Hier kann keine Bebauung realisiert werden. Es handelt sich um einen Quartiersplatz, der nicht bebaut werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 Antrag vom 26.07.2018, OF 322/12 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3460 Anregung vom 10.05.2019, OA 393

Pavillon an der Grundschule Riedberg

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2018, OF 322/12 Betreff: Pavillon an der Grundschule Riedberg Vorgang: V 817/18 OBR 12; ST 1214/18 Im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 15.06.2018 in der Grundschule Riedberg äußerte die Bildungs- und Integrationsdezernentin Frau Weber den Vorschlag Schulcontainer im Bereich Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe nach eingehender Prüfung aufzustellen, um einen weiteren Standort in Grundschulnähe in Erwägung zu ziehen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob ergänzend oder alternativ zum Vorschlag der Schuldezernentin, Schulcontainer auf die gepflasterte Fläche zwischen der Grundschule und dem Baufeld Deutsche Wohnwert ("Alter Gerichtsplatz") aufgestellt werden können. Diese Fläche ist fast doppelt so groß (rund 2.100 m2) wie die von Seiten des Schuldezernates vorgeschlagene. Begründung: Die Idee für die notwendige Erweiterung der Grundschule Riedberg Schulpavillons an die vom heutigen Standort 400 m entfernte verkehrsreiche Örtlichkeit Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe möglicherweise aufzustellen, hat bei der Schulgemeinde und Elternschaft Unverständnis ausgelöst. Zum einen ist diese Erweiterung mit einem längeren Weg verbunden und die Schulwegsicherheit sind neben einer Beeinträchtigung des Schullebens Argumente, die den Schulelternbeirat zur Formulierung eines offenen Briefes vom 20.06.2018 an die Schuldezernentin veranlasste. Da das oben vorgeschlagene Grundstück Flurstück 583/12 (B-Plan 803Ä2) rund doppelt so groß wie u. a. das Flurstück 224 B-Plan 820 (s. V 817 und dazu ST 1214 vom 09.07.2018) ist, dabei vom Flächenzuschnitt rechteckig mit nur wenig Gefälle (1 m auf 60 m) und eine Zuwegung von allen Seiten möglich ist, ist dieses Grundstück unbedingt in die Planung als Erweiterungsfläche einzubeziehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 10.08.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3460 2018 Die Vorlage OF 322/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4