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Reflexion

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Umgestaltung der Seehofstraße zwischen Gerbermühlestraße und Offenbacher Landstraße - Vorplanungsvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Betreff: Umgestaltung der Seehofstraße zwischen Gerbermühlestraße und Offenbacher Landstraße - Vorplanungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.2013, § 3787 (M 148) I. Der Vorplanung zur Umgestaltung der Seehofstraße zwischen Gerbermühlstraße und Offenbacher Landstraße wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, sobald die hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen; b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/GVFG), und ggf. entsprechende Anträge zu stellen; c) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Umsetzung der Maßnahme der Gesamtinvestitionsbedarf auf 7.810.000,- € (brutto) geschätzt wird; b) die zur weiterführenden Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 1.000.000,- € im Haushalt 2017 für 2017 veranschlagt sind und bereits Planungskosten in Höhe von 69.000,- € (brutto) verausgabt wurden. Begründung: A Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013, § 3787 (M 148), wurde der Aufweitung der Eisenbahnüberführung über die Seehofstraße im Zuge des Ersatzneubaus durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) zugestimmt. Gemäß Punkt 5 des o. g. Magistratsvortrages M 148/2013 ist der Magistrat beauftragt, für die Einrichtung eines Zweirichtungsverkehrs in der Seehofstraße eine Vorplanung zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. B Alternativen Keine. Für den städtischen Anteil der Brückenbaumaßnahme wurde im September 2011 ein Antrag auf Förderung nach GVFG gestellt. Der GVFG Vorsorgebescheid liegt mit Datum vom 13.07.2012 vor. Hiernach ist eine Förderung unter der Maßgabe möglich, dass die Stadt den skizzierten zweistreifigen Ausbau der Seehofstraße vom Knotenpunkt Siemensstraße/Gerbermühlstraße bis zur Offenbacher Landstraße für einen Zweirichtungsverkehr zu einem späteren Zeitpunkt realisieren wird. Ohne die bedarfsgerechte Umgestaltung der Seehofstraße ist die Förderfähigkeit des städtischen Anteils der Eisenbahnüberführung (EÜ) infrage gestellt. C Lösung Das Brückenbauwerk über die Seehofstraße in Frankfurt-Sachsenhausen wurde erneuert und die lichte Weite auf 26,00 m vergrößert, was dem Maß der vorhandenen Breite des öffentlichen Straßenraumes der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Gerbermühlstraße entspricht. Die Vorplanung für den Straßenraum sieht einen zweistreifigen Ausbau der Seehofstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und dem Knotenpunkt Siemensstraße/Gerbermühlstraße für eine Zweirichtungsführung des Kfz-Verkehrs, beidseitigen Gehwegen und Radverkehrsanlagen sowie einen gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr genutzten Straßenbahnkörper in Mittellage bis zur Heisterstraße vor. Die Straßenbahnhaltestelle "Heister-/Seehofstraße" wird für beide Fahrtrichtungen in der Seehofstraße angeordnet. Die Leistungsfähigkeit der geplanten Knoten wurde auf der Grundlage aktueller Prognosedaten überprüft. Der Knotenpunkt Seehofstraße/Offenbacher Landstraße wird als Kreisverkehrsplatz ausgebildet. Die Fläche wird dadurch enger und übersichtlicher gefasst, was eine erhebliche Verbesserung für den Fuß- und den Radverkehr bedeutet. Aufgrund der daraus resultierenden Gleisverschiebung wurde die Straßenbahnhaltestelle "Mühlberg" in die Planung mit aufgenommen. In der Offenbacher Landstraße auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Mühlberg" ist eine Halteposition für die Buslinie 46 eingeplant. Zur Anbindung des Oberräder Fußweges wird auf der nordöstlichen Seite der Offenbacher Landstraße ab der Straßenbahnhaltestelle "Mühlberg" ein Zweirichtungsradweg angeordnet. Der vorhandene Baumbestand kann weitgehend erhalten werden und wird durch Neupflanzungen in Teilbereichen ergänzt. Dem ruhenden Verkehr stehen zwischen der Straßenbahnhaltestelle und der Gerbermühlstraße beidseitig Längsparkstreifen und im Bereich der EÜ beidseitig Parkstreifen in Schrägaufstellung zur Verfügung. D Kosten Die Gesamtkosten (brutto) für die bauliche Umsetzung der Maßnahme werden auf 7.810.000,- € geschätzt und setzen sich wie folgt zusammen: Nr. Kostengruppe Einzelkosten 1. Baustelleneinrichtung 496.061,50 € 2. Abbrucharbeiten 433.255,00 € 3. Verkehrsflächen 1.854.535,00 € 4. Signalanlagen 360.000,00 € 5. Gleisanlagen 2.297.500,00 € 6. Ausstattung 15.325,00 € 7. Unvorhergesehenes 248.030,75 € Baukosten netto 5.704.707,25 € Baunebenkosten 15 v.H. 855.706,09 € Baukosten gesamt netto 6.560.413,34 € Mehrwertsteuer 19 v.H. 1.246.478,53 € Baukosten brutto 7.806.891,87 € Baukosten brutto gerundet 7.810.000,00 € Für die Arbeiten an den Gleisanlagen sowie eine Kostenbeteiligung ist eine Abstimmung mit der VGF erforderlich. Anlage 1_Lageplan (ca. 8,2 MB) Anlage 2_Querschnitte (ca. 399 KB) Anlage 3_Deckblatt (ca. 1,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 15.09.2017, OA 186 Antrag vom 29.08.2017, OF 575/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2013, M 148 Antrag vom 14.06.2021, OF 118/5 Auskunftsersuchen vom 02.07.2021, V 93 Antrag vom 25.01.2022, OF 327/5 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1715 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 16.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung OA 186 2017 1. Der Vorlage M 157 wird unter Hinweis auf OA 186 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 575/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 186 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 186) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts und OA 186) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 186) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 157 = Ablehnung, OA 186 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts und OA 186), BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 186) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1833, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 66 0

Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2022, OF 327/5 Betreff: Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße Vorgang: M 157/17 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichtigen, wie der Bürgersteig auf der östlichen Seite in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zur Nutzung durch Radfahrer*innen und Fußgänger*innen gestaltet werden kann ohne, dass es zu Nutzungskonflikten kommt. Zu prüfen ist eine Verbreiterung des derzeitigen Bürgersteiges und Markierung eines Radfahrstreifens. Begründung: Das Verkehrsaufkommen von Autos, Fahrrädern und Fußgängern rund um die Containeranlage Länderweg ist hoch. Es gilt daher kurzfristig Lösungen zu suchen, um die Situation zu entspannen. Es sollten bereits vor der Umsetzung der M 157/2017 Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren abzuwenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1715 2022 Die Vorlage OF 327/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4