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Klärung der Parkregeln um Teilabschnitt der Roßdorfer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2023, OF 328/4 Betreff: Klärung der Parkregeln um Teilabschnitt der Roßdorfer Straße Der Magistrat wird gebeten, im Teilabschnitt der Roßdorfer Straße zwischen Mainkurstraße und Fechenheimer Straße vor den ungeraden Hausnummern ein Haltverbotsschild aufzustellen. Begründung: Im genannten Abschnitt stehen mitunter Fahrzeuge, obwohl für das Beparken des Bürgersteigs dieser zu schmal ist und das Parken neben dem Bürgersteig die gegenüberstehenden Senkrechtparker bei der Ausfahrt behindert. Die Rechtslage scheint für Parkplatzsuchende, Anwohner sowie - so wird berichtet - auch für auftretende Ordnungskräfte nicht völlig klar. Ein Schild könnte zur Klarheit beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4466 2023 Die Vorlage OF 328/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Annahme); LINKE., FDP und Volt (= Enthaltung)
Klärung der Parkregeln im Teilabschnitt der Roßdorfer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4466 entstanden aus Vorlage: OF 328/4 vom 05.09.2023 Betreff: Klärung der Parkregeln im Teilabschnitt der Roßdorfer Straße Der Magistrat wird gebeten, im Teilabschnitt der Roßdorfer Straße zwischen Mainkurstraße und Fechenheimer Straße vor den ungeraden Hausnummern ein Halte verbotsschild aufzustellen. Begründung: Im genannten Abschnitt stehen mitunter Fahrzeuge, obwohl der Bürgersteig für das Beparken zu schmal ist und das Parken neben dem Bürgersteig die gegenüberstehenden Senkrechtparkenden bei der Ausfahrt behindert. Die Rechtslage scheint für Parkplatzsuchende, Anwohnende sowie - so wird berichtet - auch für auftretende Ordnungskräfte nicht völlig klar. Ein Schild könnte zur Klarheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 204 Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratung im Ortsbeirat: 4
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