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Reflexion

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Verlegung der Bushaltestelle im „Fritz-Schubert-Ring“

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2020, OF 329/16 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle im "Fritz-Schubert-Ring" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten. Die Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring mit der Bezeichnung Heinrich-Bingemer-Weg nach unten an die Freifläche (Wiese) gegenüber Hausnummer 49 zu verlegen. Begründung: Da sich in unmittelbarer Nähe noch eine Bushaltestelle befindet, ist eine gerechte Auslastung nicht gegeben. Zudem wird durch die Verlegung der Weg für die Mitbürger zur Haltestelle die im unteren Teil des Gebietes wohnen erheblich erleichtert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 25.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 329/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 22.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6629 2020 Die Vorlage OF 329/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Verlegung der Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2020, OM 6629 entstanden aus Vorlage: OF 329/16 vom 10.08.2020 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring mit der Bezeichnung "Heinrich-Bingemer-Weg" nach unten an die Freifläche (Wiese) gegenüber Hausnummer 49 zu verlegen. Begründung: Da sich in unmittelbarer Nähe noch eine Bushaltestelle befindet, ist eine gerechte Auslastung nicht gegeben. Zudem wird durch die Verlegung der Weg zur Haltestelle für die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im unteren Teil des Gebietes wohnen, erheblich erleichtert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 324 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13

Beratung im Ortsbeirat: 4