Reflexion
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Erhalt leer stehender Wohnhäuser: Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1290 entstanden aus Vorlage: OF 610/3 vom 09.01.2019 Betreff: Erhalt leer stehender Wohnhäuser: Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6 Vorgang: OM 2911/18 OBR 3; ST 1203/18 Der Magistrat war aufgefordert worden, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verfall besagter Häuser aufzuhalten und mögliche schädliche Einflüsse durch Schimmel, Schädlingsbefall und Ähnliches auf die Nachbarhäuser zu verhindern. Die entsprechende Antwort des Magistrats lautet: "Die genannten Liegenschaften befinden sich nicht in einem Zustand, der ein Einschreiten des Magistrats rechtfertigen würde. Die Liegenschaften sind weder abgängig, noch geht von ihnen aktuell eine Gefahr für die Nachbarschaften aus." Das wirft, da die genannten Wohnhäuser nicht erst seit einem Monat, sondern seit vielen Jahren leer stehen, folgende Frage an den Magistrat auf: Hat - und wenn ja, wann zuletzt und wie - der Magistrat den "Zustand" überprüfen lassen und gegebenenfalls auch die "Nachbarschaften" dazu befragt? Da - laut weiterer Auskunft des Magistrats - die ABG Frankfurt Holding grundsätzlich an einem Ankauf der Liegenschaften interessiert ist, allerdings nicht bekannt ist, ob seitens der Eigentümer überhaupt eine Veräußerungsbereitschaft existiert, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, folgende Frage zu beantworten: Wann gedenkt der Magistrat, die zuständigen Stellen aufzufordern, sich - zwecks Erkenntnisgewinns - endlich mit den Eigentümern ins Benehmen zu setzen? Bliebe noch zu erwähnen: Ob oder ob nicht leer stehende Wohnhäuser (angesichts drängender Wohnungsnot) von Schimmel und Ähnlichem befallen sind - auf alle Fälle sind sie ein öffentliches Ärgernis. Und dass sie schnellstens ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden sollten, versteht sich wohl von selbst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2911 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1203 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1798 Antrag vom 03.03.2020, OF 848/3 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 432 Antrag vom 23.06.2022, OF 330/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2536 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Bebauung ehemaliges Südmilch-Gelände
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 entstanden aus Vorlage: OF 46/3 vom 24.05.2021 Betreff: Bebauung ehemaliges Südmilch-Gelände Vorgang: V 1880/20 OBR 3; ST 891/21 Das sog. ehemalige Südmilch-Gelände (Merianstraße/Elkenbachstraße) ist das letzte große Areal innerhalb des Nordends, das in absehbarer Zeit neu bebaut werden könnte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sind die Eigentumsverhältnisse für das Gelände? 2. Steht der vorhandene Schornstein als letzter Rest der ursprünglichen Industriebebauung unter Denkmalschutz? 3. Wie könnte an die Geschichte des Geländes als ehemaliger Industriestandort in geeigneter Weise dauerhaft erinnert werden? 4. Welche Bebauung wäre auf dem o. g. Grundstück möglich? 5. Welche Einflussmöglichkeiten auf die Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe) hat die Stadt? 6. Wie könnte möglichst viel preiswerter Wohnraum geschaffen werden? 7. Könnte die Stadt die Einrichtung einer Kindertagesstätte als Auflage vorgeben? 8. Wäre dort eine Anwohnerquartiersgarage genehmigungsfähig? 9. Ist es möglich, dass der städtische Liegenschaftsfond oder die ABG aktiv an den Eigentümer herantritt, um Veräußerungsabsichten zu erfragen und gegebenenfalls das Vorkaufsrecht auszuüben? Begründung: Offensichtlich liegen dem Stadtplanungsamt aktuell keine Bauvoranfragen vor (siehe Stellungnahme ST 891). Normalerweise erfährt der Ortsbeirat erst nachdem bereits die Baugenehmigung erteilt wurde von geplanten Bauvorhaben. Hier nun möchte der Ortsbeirat bereits im Vorfeld die genehmigenden Behörden sensibilisieren und Ideen einbringen. Das Gelände war früher ein Industriestandort, der das östliche Nordend geprägt hat, deshalb hält der Ortsbeirat eine geeignete Form der Erinnerung an diese Geschichte für wichtig. Die Kindertagesstätte, die früher in der Merianschule ihren Standort hatte, sucht seit Jahren vergeblich einen Ersatzstandort. Das Gelände liegt im direkten Umfeld des alten Standorts und könnte dort die entstandene Lücke schließen. Das Gebiet rund um die Berger Straße leidet besonders unter dem Parkdruck und bietet auch wenig private Parkmöglichkeiten. Auf dem Areal könnte man bei einer Neubebauung mit Anwohnerquartiersparkplätzen oberirdisch Freiraum für Umgestaltungsmaßnahmen schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 891 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1745 Antrag vom 18.11.2021, OF 152/3 Antrag vom 06.01.2022, OF 170/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1471 Antrag vom 23.06.2022, OF 330/3 Antrag vom 23.06.2022, OF 331/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2536 Aktenzeichen: 63 0
Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 entstanden aus Vorlage: OF 191/3 vom 06.01.2022 Betreff: Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20; V 1878/20 OBR 3; ST 889/21 In der Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1815, steht zu lesen, dass der Magistrat "Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden" nachgeht, was sehr zu begrüßen ist. Bedauerlicherweise hat der Magistrat aber bis heute dem Ortsbeirat keine Auskunft darüber erteilt, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgeht (siehe Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878). Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat nunmehr erneut um Auskunft darüber, welche Konsequenzen der Magistrat im Einzelnen aus seinen Kenntnissen um besagten Wohnungs- bzw. Wohngebäudeleerstand zieht (Bezüglich des Wohnungsleerstands, u. a. die Burgstraße 56 sowie die Berger Straße 6 bis 8 betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf diesen Leerstand hingewiesen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 889 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1208 Antrag vom 23.06.2022, OF 330/3 Antrag vom 23.06.2022, OF 333/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2536 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2537 Aktenzeichen: 64 0
Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2022, OF 330/3 Betreff: Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beenden Vorgang: V 1290/19 OBR 3; ST 432/20; OM 280/21 OBR 3; ST 1745/21; V 295/22 OBR 3; ST 1208/22 In der Stellungnahme ST 1208 vom 20.5.2022 gibt der Magistrat lapidar bekannt, er könne in diesem Fall keine weiteren Schritte unternehmen. Mehr als zwei Jahre zuvor, in der ST 432 vom 6.3.2020, sah der Magistrat "keine Veranlassung dazu, Eigentümer leerstehender Wohnhäuser zu ermitteln und diese zu deren Veräußerungsansichten zu befragen". Zwischenzeitlich, in der ST 1745 vom 27.9.2021, betonte der Magistrat, die stadteigene ABG Frankfurt Holding sei "ständig am Erwerb von Grundstücken interessiert" und machte die Möglichkeit bekannt, dass diese mit Eigentürmern in Kontakt tritt, um eventuelle Veräußerungsabsichten zu erfragen. Bislang hat die ABG unserer Kenntnis nach nichts unternommen, um ihr bekundetes Interesse in diesem Fall in die Tat umzusetzen. Die besagten Altbauten mit Blick auf den Bethmannpark stehen zum Schaden der Bausubstanz seit mehr als zwanzig Jahren leer. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die ABG Frankfurt Holding anzuregen, den Kontakt mit den Eigentümern der Objekte Berger Straße 6 - 8 aufzunehmen, sich über eventuell bestehende Veräußerungsabsichten zu erkundigen und das eigene Kaufinteresse zu bekunden. Falls Aussicht auf Erwerb besteht, wird der Magistrat gebeten, auf die ABG Frankfurt Holding einzuwirken, das Gelände zu erwerben und hier bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat um Information über die Ergebnisse des Bemühens des Magistrats in dieser Sache. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1290 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 432 Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2536 2022 Die Vorlage OF 330/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Beratung im Ortsbeirat: 4
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