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Reflexion

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Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.11.2016, M 224 Betreff: Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.09.2015, § 6331 (M 142) 1. Die in Anlage beigefügte Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen wird beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die beschlossene Satzung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Die in § 4 der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen geregelten Aufwandsentschädigungen wurden zuletzt mit Wirkung zum 01. Januar 2009 erhöht (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 29.01.2009, § 5373). Mit der vorliegenden Satzungsänderung soll eine Anpassung erfolgen und die in § 4 angeführten Aufwandsentschädigungen werden entsprechend der seitdem eingetretenen Erhöhung der Lebenshaltungskosten um jeweils 8,8 % erhöht. Die übrigen Paragraphen bleiben unverändert. Die Aufwandsentschädigung der Kinderbeauftragten wird analog zu den Sozialpflegerinnen/ Sozialpflegern erhöht, um die ihnen entstehenden Unkosten zu decken. Anlage _Korrekturschreiben (ca. 204 KB) Anlage _Korrektur_2 (ca. 199 KB) Anlage _Satzung (ca. 23 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.12.2016, NR 180 Antrag vom 08.12.2016, NR 187 Antrag vom 13.01.2017, NR 212 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 244 Antrag vom 02.07.2013, NR 654 Vortrag des Magistrats vom 24.08.2015, M 142 Antrag vom 19.02.2017, OF 244/10 Antrag vom 23.02.2017, OF 362/5 Antrag vom 26.02.2017, OF 331/6 Etatanregung vom 07.03.2017, EA 9 Etatanregung vom 07.03.2017, EA 20 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 43 Etatanregung vom 14.03.2017, EA 65 Vortrag des Magistrats vom 09.09.2019, M 133 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.11.2016 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 224 wird unter Berücksichtigung der Schreiben des Hauptamtes vom 09.01.2017 und 16.01.2017 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 180 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 187 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 212 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 180) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 212); AfD (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahnen NR 212) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 180) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 224 = Annahme, NR 180, NR 187 und NR 212 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 224, NR 187 und NR 212 = Ablehnung, NR 180 = Enthaltung) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Der Vorlage M 224 wird unter Berücksichtigung der Schreiben des Hauptamtes vom 09.01.2017 und 16.01.2017 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 180 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 187 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 212 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 187), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 180) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 212) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 212); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 180) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) 37. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 224 wird zugestimmt. 38. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 224 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 946, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 20 16

Haushalt 2017 Produktbereich: 30 Amt OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung/Ortsbeiräte Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 331/6 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 30 Amt OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung/Ortsbeiräte Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen Vorgang: M 224/16 Die Stadtverordneten mögen beschließen: 1. Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 205 Euro 2. Die dafür notwendigen Mittel werden im Haushalt 2017 und fortfolgende bereitgestellt. Begründung: Die Magistratsvorlage M 224 zur Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen sieht für Seniorenbeiräte einen Entschädigungsbetrag von 118 Euro jährlich vor. Dieser Betrag deckt nicht einmal die Mobilitätskosten die mit der Ausübung dieses Amtes entstehen. Die Arbeit der Seniorenbeiräte ist in ihrer Bedeutung und Aufwand der der Kinderbeauftragen oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger gleichzusetzten und zu würdigen. Somit ist auch die Höhe der Aufwandsentschädigung der der Kinderbeauftragen oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger von monatlich 205 Euro gleichzusetzten. Der Seniorenbeirat ist ein Gremium, dass aus den jeweiligen Frankfurter Ortsbeiräten sowie aus der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) entsandt und vom Magistrat berufen wird. Er "vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren in Frankfurt am Main. Er berät die städtischen Organe in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren betreffen." Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.11.2016, M 224 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 65 2017 Die Vorlage OF 331/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 14.03.2017, EA 65 entstanden aus Vorlage: OF 331/6 vom 26.02.2017 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen Vorgang: M 224/16 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 205 Euro; 2. die dafür notwendigen Mittel werden in den Haushalt 2017 und die fortfolgenden Haushalte eingestellt. Begründung: Die Magistratsvorlage M 224 zur Entschädigungen von ehrenamtlich Tätigen sieht für die Mitglieder des Seniorenbeirates einen Entschädigungsbetrag von 118 Euro jährlich vor. Dieser Betrag deckt nicht einmal die Mobilitätskosten, die mit der Ausübung dieses Amtes entstehen. Die Arbeit der Seniorenbeiräte ist in ihrer Bedeutung und von ihrem Aufwand der von Kinderbeauftragten oder Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern gleichzusetzen und zu würdigen. Somit ist auch die Höhe der Aufwandsentschädigung der von Kinderbeauftragten oder Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern von monatlich 205 Euro gleichzusetzen. Der Seniorenbeirat ist ein Gremium, dessen Vertreterinnen und Vertreter von den jeweiligen Frankfurter Ortsbeiräten sowie der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) entsandt und vom Magistrat berufen werden. Der Seniorenbeirat "vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren in Frankfurt am Main. Er berät die städtischen Organe in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren betreffen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.11.2016, M 224 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1745 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1775 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 28.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 29.05.2017, TO I, TOP 64 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 65 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) BFF (= Annahme im Rahmen E 240) Aktenzeichen: 51

Beratung im Ortsbeirat: 4