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Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14, auf 15 km/h
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 332/9 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14, auf 15 km/h Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Streckenabschnitt der Zehnmorgenstraße Nummern 1 bis 14 zur Minderung von Erschütterungen eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Schwerlastverkehr auf 15 km/h eingeführt werden kann. Messungen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie vom 16. Januar 2019, ergaben eine erhebliche Belästigung der Bewohner*innen am Tag und in der Nacht infolge Erschütterungseinwirkungen durch Busse und Lkw's. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 auf 15 km/h kann die Erschütterungen deutlich reduzieren. Es handelt sich hierbei um eine milde Maßnahme, da die Fahrzeitverlängerung in diesem kurzen Abschnitt nur wenige Sekunden betragen wird und keine betriebliche Anpassung des VGF (Bus 63, 66, 69) erforderlich ist. Begründung: Das HLNUG ermittelte, dass die Erschütterungsimmisionen hauptsächlich vom Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße verursacht werden. Eine täglichen Verkehrsmenge von 2.179 Kfz/24 h inklusive ca. 113 Fahrzeuge Schwerlastverkehr verursacht eine erhebliche Belästigung der Anwohner*innen auch in der Nacht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2722 2022 Die Vorlage OF 332/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/h
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2722 entstanden aus Vorlage: OF 332/9 vom 04.09.2022 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/h Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Streckenabschnitt der Zehnmorgenstraße Nummern 1 bis 14 zur Minderung von Erschütterungen eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Schwerlastverkehr auf 15 km/h eingeführt werden kann. Messungen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) vom 16. Januar 2019 ergaben eine erhebliche Belästigung der Bewohnerinnen und Bewohner am Tag und in der Nacht infolge Erschütterungseinwirkungen durch Busse und Lkw. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 15 km/h kann die Erschütterungen deutlich reduzieren. Es handelt sich hierbei um eine milde Maßnahme, da die Fahrzeitverlängerung in diesem kurzen Abschnitt nur wenige Sekunden betragen wird und keine betriebliche Anpassung des VGF (Buslinien 63, 66, 69) erforderlich ist. Begründung: Das HLNUG ermittelte, dass die Erschütterungsimmissionen hauptsächlich vom Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße verursacht werden. Eine Verkehrsmenge von 2.179 Kfz/24 h inklusive circa 113 Fahrzeuge Schwerlastverkehr verursacht eine erhebliche Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner auch in der Nacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 271 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1714 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 253 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2002 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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