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Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 entstanden aus Vorlage: OF 191/3 vom 06.01.2022 Betreff: Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20; V 1878/20 OBR 3; ST 889/21 In der Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1815, steht zu lesen, dass der Magistrat "Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden" nachgeht, was sehr zu begrüßen ist. Bedauerlicherweise hat der Magistrat aber bis heute dem Ortsbeirat keine Auskunft darüber erteilt, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgeht (siehe Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878). Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat nunmehr erneut um Auskunft darüber, welche Konsequenzen der Magistrat im Einzelnen aus seinen Kenntnissen um besagten Wohnungs- bzw. Wohngebäudeleerstand zieht (Bezüglich des Wohnungsleerstands, u. a. die Burgstraße 56 sowie die Berger Straße 6 bis 8 betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf diesen Leerstand hingewiesen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 889 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1208 Antrag vom 23.06.2022, OF 330/3 Antrag vom 23.06.2022, OF 333/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2536 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2537 Aktenzeichen: 64 0
Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2022, OF 333/3 Betreff: Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beenden Vorgang: V 295/22 OBR 3; ST 1208/22 In der Stellungnahme St 1208 vom 20.5.2022 steht zu lesen, dass inzwischen umfassende Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung baurechtlich genehmigt wurden. Dies ist verwunderlich, da die Liegenschaft bereits vor Jahren saniert wurde und seitdem leersteht. Desweiteren teilt der Magistrat mit, dass der Baubeginn gemeldet wurde. Von einem Baubeginn ist nichts zu bemerken. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird über folgende Fragen um Auskunft gebeten: - Wurde bei der baurechtlichen Genehmigung die Milieuschutzsatzung beachtet? - Welche Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung sind geplant? - Für wann wurde der Baubeginn gemeldet? - Wann ist mit der Vorlage der fehlenden Unterlagen zu rechnen? Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Fertigstellung und die Nutzungsaufnahme auf dem Laufenden zu halten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2537 2022 Die Vorlage OF 333/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor die folgende Frage hinzugefügt wird: "Welche Maßnahmen werden vom Bauamt bzw. von der Bauaufsicht unternommen, damit die Wohnraumnutzung zeitnah aufgenommen wird und es nicht weiterhin beim Leerstand bleibt?" Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX gegen FDP (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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