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Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 683 Betreff: Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule Die Forderung nach Luftmessungen im Bereich "Am Erlenbruch" und an der Pestalozzischule ist für den Magistrat nachvollziehbar. Obwohl der Magistrat seit Jahren das Ziel verfolgt, die Grenzwerte, insbesondere für Stickstoffdioxid, schnellstmöglich einzuhalten, stößt er, ebenso wie viele andere Kommunen, an seine luftreinhalteplanerischen Grenzen. Überschreitungen des Grenzwertes von Stickstoffdioxid gibt es an vielen Stellen in der Stadt. Insbesondere in eng bebauten, vielbefahrenen Straßenschluchten wird der Grenzwert teilweise deutlich überschritten. Dies ist bekannt und die am stärksten belasteten Straßenzüge sind im Luftreinhalteplan modelltechnisch berechnet worden. Die Grenzwerte für Feinstaub wurden in Frankfurt am Main seit 2011 nicht mehr überschritten. Eine flächendeckende Aufstellung von Luftmessstationen in den Bereichen mit Grenzwertüberschreitungen oder Verdacht auf Grenzwertüberschreitungen wäre sicherlich wünschenswert. Dies ist jedoch weder im Rahmen der Verhältnismäßigkeit möglich noch gesetzlich gefordert. In Frankfurt am Main sind derzeit drei Messstationen in Betrieb, welche teilweise seit vielen Jahrzehnten den Belastungstrend erfassen. Eine befindet sich in der Friedberger Landstraße, um eine verkehrsnahe Situation mit höchsten Belastungen abzubilden. Zwei weitere erfassen die allgemeine städtische Luftschadstoffbelastung am Bahnhof Höchst und an der Hanauer Landstraße. Zusätzliche verkehrsnahe Belastungsschwerpunkte mit Grenzwertüberschreitungen (berechnete Werte) sind dem aktuellen Luftreinhalteplan (1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main) zu entnehmen. Der Magistrat hat und wird sich dafür einsetzten, dass in der kommenden 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans auch explizit die Luftqualität im Bereich "Am Erlenbruch" nach verschiedenen Emittenten berechnet wird. Die Aufstellung einer oder mehrerer Luftmessstation im Riederwald erachtet der Magistrat aber als nicht zielführend. Einerseits existieren in Frankfurt am Main Straßenabschnitte, welche eine deutlich höhere Luftschadstoffbelastung als Am Erlenbruch aufweisen. Andererseits ist die weitere Kenntnis von Messergebnissen einer Punktmessung in Bezug auf die Ableitung von Gegenmaßnahmen nicht zielführend. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau des Riederwaldtunnels sind der Hessen Mobil weitere Immissionsmessungen nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels aufgegeben worden, welche noch mit den Immissionsschutzbehörden entsprechend abzustimmen sind. Mit den bereits durchgeführten orientierende Messungen und Prognosegutachten erachtet der Magistrat die lufthygienische Situation im Riederwald als ausreichend beurteilt. Der Magistrat lehnt daher die Aufstellung zweier Luftmessstationen ab. Ergänzend verweist der Magistrat auf seine Stellungnahme vom 16.12.2013, ST 1745, zum Auskunftsersuchen V 758 des Ortsbeirats. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3853 Antrag vom 13.06.2015, OF 334/11 Auskunftsersuchen vom 29.06.2015, V 1379
Luftmessstation im Riederwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 334/11 Betreff: Luftmessstation im Riederwald Vorgang: ST 683/15 Der Magistrat der Stadt Frankfurt lehnt in der o.g. Stellungnahme die dauerhafte Einrichtung einer Luftmessstation im Stadtteil Riederwald ab. Als Begründung wird aufgeführt, dass mit bereits durchgeführten Messungen und einem Prognosegutachten die lufthygienische Situation im Riederwald als ausreichend beurteilt wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie sieht der Magistrat die aktuelle lufthygienische Situation für die Straße Am Erlenbruch und den Stadtteil Riederwald? Was sagt das Prognosegutachten über die zukünftige Entwicklung der Luftreinheit für den Stadtteil aus? Welche Maßnahmen hat der Magistrat bereits ergriffen, bzw. will er ergreifen um die Luftreinheit im Stadtteil Riederwald zu verbessern? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1379 2015 Die Vorlage OF 334/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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