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Wird durch den Magistrat zurzeit ein Standort für ein weiteres Asylbewerberheim beziehungsweise eine weitere Flüchtlingsunterkunft in Fechenheim gesucht?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2015, OF 336/11 Betreff: Wird durch den Magistrat zurzeit ein Standort für ein weiteres Asylbewerberheim beziehungsweise eine weitere Flüchtlingsunterkunft in Fechenheim gesucht? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. ob dieser zurzeit das Grundstück zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und Adam-Opel-Straße auf die Verwendung als Standort für ein Asylbewerberheim beziehungsweise eine Flüchtlingsunterkunft prüft. 2. ob weitere Grundstücke in Gewerbegebieten im Ortsbezirk entsprechend geprüft werden. Begründung: Der Ortsbeirat wurde von ansässigen Gewerbebetrieben auf ein eventuelles Prüfverfahren angesprochen. Dem Ortsbeirat ist die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Unterbringung hilfsbedürftiger Menschen bewusst, jedoch ist es sehr fraglich, ob ein Gewerbegebiet hierfür der richtige Ort ist. Vor allem, wenn hierdurch Erweiterungsflächen für bestehende Gewerbebetriebe wegfallen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1380 2015 Die Vorlage OF 336/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanfrage gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: CDU, 4 SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 SPD
Wird durch den Magistrat zurzeit ein Standort für eine weiteres Asylbewerberheim beziehungsweise eine weitere Flüchtlingsunterkunft in Fechenheim gesucht?
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.06.2015, V 1380 entstanden aus Vorlage: OF 336/11 vom 28.06.2015 Betreff: Wird durch den Magistrat zurzeit ein Standort für eine weiteres Asylbewerberheim beziehungsweise eine weitere Flüchtlingsunterkunft in Fechenheim gesucht? Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. ob dieser zurzeit das Grundstück zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und Adam-Opel-Straße auf die Verwendung als Standort für ein Asylbewerberheim beziehungsweise eine Flüchtlingsunterkunft prüft; 2. ob weitere Grundstücke in Gewerbegebieten im Ortsbezirk entsprechend geprüft werden. Begründung: Der Ortsbeirat wurde von ansässigen Gewerbebetrieben auf ein eventuelles Prüfverfahren angesprochen. Dem Ortsbeirat ist die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Unterbringung hilfsbedürftiger Menschen bewusst, jedoch ist es sehr fraglich, ob ein Gewerbegebiet hierfür der richtige Ort ist. Vor allem, wenn hierdurch Erweiterungsflächen für bestehende Gewerbebetriebe wegfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1191 Aktenzeichen: 51
Beratung im Ortsbeirat: 4
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