Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 2
Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in Bewohnerparkzonen und Planungen für neue Bewohnerparkzonen
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Betreff: Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in Bewohnerparkzonen und Planungen für neue Bewohnerparkzonen Zur Verhinderung von flächenhaften Dieselfahrverboten in Frankfurt muss die Stadt Frankfurt am Main viele Maßnahmen treffen, um die Grenzwerte für Stickstoff-Oxid-Verbindungen einzuhalten. Ein wichtiger Baustein ist die Parkraumbewirtschaftung. Dabei ist zu unterscheiden zwischen a) der Anpassung der Gebühren für das Parken in Parkhäusern, b) der Änderungen der Parkgebührensatzung für das Parken auf öffentlichen Straßen und c) der Änderungen beim Bewohnerparken. Zu a) In den Beschlussgremien der Parkhaus-Betriebsgesellschaft wird sich der Magistrat für Preisanpassungen einsetzen: Die Preise für Kurzparkende sollen stabil gehalten, für Dauermieter soll die Parkgebühr um 20% angehoben werden. Zu b) Der Magistrat hat darüber hinaus einen Magistratsvortrag zur Änderung der Parkgebührensatzung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Die Satzungsänderung beinhaltet unter anderem eine Verkürzung des Zeitintervalls, für das die Gebühr entrichtet wird (von 20 auf 15 Minuten), und eine Parkbevorrechtigung für E-Fahrzeuge, um deren Flottenanteil zu erhöhen. Zu c) In dem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gegen das Land Hessen wurde gefordert, die Bewohnerparkregelung zu überarbeiten und damit die monetäre Parkraumbewirtschaftung auf innerstädtische Stadtteile auszuweiten. Dieses Urteil ist zwar nicht rechtskräftig geworden, der Magistrat sieht hierin allerdings einen wesentlichen Baustein, um zonale Fahrverbote in Frankfurt am Main im ausstehenden Gerichtsverfahren vor dem VGH zu verhindern. Änderungen beim Bewohnerparken sollen in zwei Stufen umgesetzt werden: In der ersten Stufe ist die Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in den bestehenden Zonen (37 Zonen) einzuführen. Dabei soll zunächst die bestehende Einteilung der Flächen - eine Seite in bestimmten Zeiten reserviert für Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis, eine Seite freies Parken für alle - so umgestellt werden, dass alle Parkstände tagsüber monetär bewirtschaftet werden. Die für Bewohnerinnen und Bewohner reservierten Parkstände bleiben aber in den definierten Zeiten weiterhin reserviert. Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis dürfen an den bewirtschafteten Parkständen kostenfrei parken. Konkret wird mit einer Bewohnerparkzone im Westend pilothaft begonnen, danach werden alle anderen Zonen abgearbeitet. Die Priorisierung erfolgt aufgrund der NOx-Belastung und dem Parkdruck. Die Änderung der Bewohnerparkregelung in den bestehenden Bewohnerparkzonen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen jeweils kurzfristig durch Anordnung des Straßenverkehrsamtes erfolgen. In der zweiten Stufe soll das Bewohnerparken um ca. 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, eingeführt werden, die bisher von den Ortsbeiräten gefordert, aber wegen Mangel an Überwachungskräften vom Magistrat nicht eingerichtet werden konnten. Es dient zur Kenntnis, dass von der Straßenverkehrsordnung die Einrichtung der Zonen an den Nachweis des Parkdrucks sowie an bestimmte Formen der Bürgerbeteiligung geknüpft ist, sodass ein erheblicher Zeitaufwand an die Einführung gestellt werden muss. Dass dafür eine Befreiung ausgesprochen werden kann, ist aus derzeitiger Sicht und der Rechtslage unwahrscheinlich. Wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden richtig festgestellt hat, ist die Ausweisung von Bewohnerparkzonen nur sinnvoll, wenn auch eine entsprechende Überwachung durch Kontrollpersonal gewährleistet ist. Die Ausführungsbestimmungen zur Straßenverkehrsordnung knüpfen die Einrichtung von Bewohnerparkzonen ausdrücklich an die Sicherstellung der entsprechenden personellen Überwachung. Die Finanzierung von unterjährig anfallenden Personalmehrbedarfen und den daraus resultierenden Mehraufwendungen kann nur über vollbudgetierte Mehrerträge (bzw. Minderaufwendungen) erfolgen. Auf diese Weise könnte lediglich die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern erfolgen. Seit 2017/2018 erfolgt aufgrund der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes die Umstellung von Leiharbeitnehmern zu dauerhaft beschäftigtem Personal. Grundsätzlich sind dauerhafte Stellenbedarfe zu den Stellenplananträgen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung anzumelden. Damit wäre auch die Finanzierung sichergestellt. Ein Problem bei der kurzfristigen Umsetzung der Bewirtschaftung der Einwohnerparkzonen stellt die derzeitige Rechtslage bei der Bezahlmöglichkeit dar. Diese schreibt vor, dass die Möglichkeit der Barzahlung angeboten werden muss. Die Möglichkeit der unbaren Zahlung über das sog. Handyparken, wie es der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung mit der o.a. Vorlage mit Satzungsänderung vorschlägt, ersetzt die Notwendigkeit Barzahlung anzubieten nicht. Die Finanzierung für die Neuanschaffung und Bewirtschaftung von Parkscheinautomaten erfolgt gemäß vertraglicher Vereinbarung durch die Parkhausbetriebsgesellschaft mbH (PBG). Dafür entrichtet die Stadt Frankfurt am Main aus dem Ergebnishaushalt (ErgHH, PG 16.03) eine entsprechende Vergütung (pro Automat einmalig, zuzgl. Betriebskosten pro Automat p.a.) sowie eine erfolgsabhängige Prämie an die PBG. Sollten in den neu monetär bewirtschafteten Zonen bis Ende 2021 Parkscheinautomaten aufgestellt werden müssen, hätte dies nach aktueller Schätzung zunächst Investitionskosten von mehr als 10 Millionen Euro für die Parkhausbetriebsgesellschaft und damit für die Stadt Frankfurt am Main eine entsprechende Belastung für den ErgHH gemäß dem oben genannten Vertrag zur Folge. Das Rechtsamt hat für den Magistrat ein Gutachten zur Frage der Zulassung von Parkgutscheinen, in denen die Ankunftszeit eingetragen wird und die dann anstelle des Parkscheins aus dem Automaten ausgelegt werden müssen, erstellt (sog. "Wiener Modell"). Dies ist derzeit nur möglich, wenn es durch die oberste Straßenverkehrsbehörde, also dem hessischen Verkehrsminister, ausnahmsweise ausdrücklich erlaubt wird. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich mit dem Thema befasst und kommt zu dem Schluss, dass dieses Modell grundsätzlich möglich ist, aber durch den Gesetzgeber geregelt werden sollte. Bei einem Gespräch zwischen Vertretern der Landesregierung und Vertretern des Frankfurter Magistrats am 27. März 2019 in Frankfurt hatte Herr Staatsminister Tarek Al-Wazir der Stadt Frankfurt zugesichert, die Möglichkeit, der Stadt Frankfurt angesichts der Dieselproblematik eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilen zu wollen, intern prüfen zu lassen. Das Ergebnis der Prüfung steht noch aus. Sollte der Stadt Frankfurt durch das Hessische Verkehrsministerium eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, so wäre es nach Auskunft der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) innerhalb weniger Wochen möglich, den Verkauf der entsprechenden Parkgutscheine durch die Verkaufsstellen der VGF und deren Fahrscheinautomaten sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.11.2020, OF 1236/2 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6973 Antrag vom 02.02.2021, OF 1049/3 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7210 Antrag vom 10.04.2022, OF 339/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2081 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 4 am 10.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 299 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU und GRÜNE gegen LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und 1 BFF gegen 3 CDU, 1 BFF und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung); 2 CDU und SPD (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR 14 am 16.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Zurückweisung) 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO II, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4695, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 Aktenzeichen: 32 1
Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2022, OF 339/2 Betreff: Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann! Vorgang: B 299/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wir gebeten, umgehend mit den Planungen und der Umsetzung der monetären Parkraumbewirtschaftung für den Stadtteil Bockenheim zu beginnen. Im ersten Schritt soll das Gebiet zwischen den Bahngleisen (westliche Grenze), der BAB A 66 (nördliche Grenze), der Zeppelinallee/Senckenberganlage (östliche Grenze) und der Theodor-Heuss-Allee (südliche Grenze) umgestellt werden. Ein zweiter Schritt umfasst die City West, Kuhwaldsiedlung und das Rebstockviertel. Begründung: Laut derzeitigen Planungen wird im Gebiet des Stadtteils Bockenheim erst in mehreren Jahren die monetäre Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Ein genaues Datum ist seitens der beteiligten Ämter nicht einmal im Ansatz nennbar, was auf einen Zeitraum von deutlich mehr als fünf Jahren hindeutet. Bockenheim gilt inzwischen als ganz heißer Tipp unter auswärtigen Parkplatzsuchenden, die umsonst parken möchten. In dem genannten Gebiet wird der öffentliche Parkraum zunehmend von Pendlern genutzt, die ihr Fahrzeug abstellen und die letzte Strecke zum Arbeitsplatz in der Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Darüber hinaus beklagen Anwohner*innen zunehmend langfristig, über mehrere Tage bis hin zu Wochen abgestellte Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen. Die guten Anbindungen an den Hauptbahnhof und den Flughafen führen dazu, dass Reisende die kostenlosen Stellplätze mit ihren Fahrzeugen längerfristig blockieren. In den genannten Bereichen besteht dringender Bedarf, die Anwohner*innen zu entlasten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2081 2022 Die Vorlage OF 339/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor wie folgt lautet: "Ein zweiter Schritt umfasst die City-West, die Kuhwaldsiedlung, das Rebstockviertel und den Biegwald." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment