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Reflexion

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Abkühlung durch Entsiegelung: Begrünte Gleise

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.03.2019, B 100 Betreff: Abkühlung durch Entsiegelung: Begrünte Gleise Vorgang: A 391/18 FRANKFURTER Zu 1.: Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) betreibt insgesamt rund 12,4 km Rasengleis. Davon sind 4 km Gleise im Stadtbahnnetz und 8,4 km Gleise im Straßenbahnnetz. Zu 2.: Für eine Begrünung könnten rund 14 km zweigleisige Streckenabschnitte im Straßenbahnnetz und rund 10 km zweigleisige Streckenabschnitte im Stadtbahnnetz infrage kommen. Diese Angaben beziehen sich allein auf die grundsätzlich mögliche bauliche Realisierung im Gleisoberbau. Städtebauliche Aspekte und andere Randbedingungen sind hier nicht berücksichtigt. Zu 3.: Die Gleisanlagen werden nach bau- und sicherheitstechnischem Zustand des Gleiskörpers erneuert. In Zusammenhang mit der Erneuerung des Gleiskörpers wird die Entscheidung über die eventuelle Anlage eines Rasengleises getroffen. Einer Erneuerung von Gleisanlagen allein aufgrund der Priorisierung einer Begrünung ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Unter rein technischen Gesichtspunkten des Gleisoberbaues kann im Grunde jeder Streckenabschnitt in einem Straßen- oder Stadtbahnnetz als Grüngleis hergestellt werden. Sind die Belastungen aus dem Bahnbetrieb hoch, wie im Stadtbahnbereich, ist mindestens eine Konstruktion aus Betonlängsbalken (Feste Fahrbahn) mit tiefliegender Vegetation einzusetzen. D.h., dass bei dieser Ausführung die Schienen und Schienenstützpunkte oberhalb der Grünfläche liegen (Bsp. Riedberg). Die Grünfläche ist hierbei durch den Betonlängsbalken und den Schienen unterbrochen. In einem weniger belastetem Gleis für Straßenbahnen kann auch ein Grüngleis mit hochliegender Vegetation empfohlen werden. Hierbei liegen der Schienenkopf und die Grünfläche auf einer Höhe (Bsp. Messe). Die Entscheidung für oder gegen Grüngleis entwickelt sich unabhängig von der Frage der Finanzierung. Sie muss letztlich auf der städtebaulichen Gesamtbetrachtung des Straßenraumes beruhen. Bei der städtebaulichen Gesamtbetrachtung werden Aspekte des Stadt- und Mikroklimas berücksichtigt. Zu 4.: Die Mehrkosten von Rasengleis zu konventionellen Streckenabschnitten unterliegen sehr starken Unterschieden und sind von den gewählten Bauarten abhängig. Im Durchschnitt können aber Mehrkosten von ca. 1.000 Euro pro laufenden Meter Gleis angenommen werden. Zu 5.: Gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten, können investive Maßnahmen wie Entsiegelung oder Begrünung öffentlicher Flächen, gefördert werden. Die Maßnahmen müssen jedoch auf der Grundlage einer fachtechnischen Prüfung dazu geeignet sein, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern. Zu 6.: Als Gleisbegrünung können verschiedene Landschaftsrasen mit oder ohne Kräuterbeimischungen oder Sedum, eine Art Steingartengewächs, eingesetzt werden. Sedum wurde im Streckennetz der VGF zum Beispiel im Weichenbereich vor der Haltestelle Rebstockbad eingepflanzt. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.06.2019, NR 891 Antrag vom 25.06.2019, NR 902 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 25.09.2018, A 391 Antrag vom 23.04.2019, OF 341/4 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4549 Antrag vom 25.09.2019, OF 1093/1 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5360 Antrag vom 13.11.2019, OF 639/11 Auskunftsersuchen vom 02.12.2019, V 1505 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 4 am 07.05.2019, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 56 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 891 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 891 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 902 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage NR 902 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF gegen FRANKFURTER (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, NR 891 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 891 und NR 902 = Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 47 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 891 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 902 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage NR 902 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4263, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 61 0

Beratung im Ortsbeirat: 4