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Reflexion

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Beseitigung Verkehrszeichen .Ende Tempo 30 Zone. auf der Straße Alt-Fechenheim

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2015, OF 343/11 Betreff: Beseitigung Verkehrszeichen "Ende Tempo 30 Zone" auf der Straße Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf Alt-Fechenheim vor dem Haus Nr. 69 durch die Beseitigung des Verkehrszeichens "Ende Tempo 30 Zone" (VZ 274.2) vor dem Haus Alt-Fechenheim 71, sicherer zu machen. Sollte dies nicht möglich sein wird gebeten, das Schild Tempo 30 vor Alt-Fechenheim 67 vor den Zebrastreifen zu versetzen. Begründung: Der Zebrastreifen vor dem Haus Alt-Fechenheim 69 ist ein wichtiger Übergang zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 11. Gerade viele Schüler benutzen den Fußgängerüberweg regelmäßig auf ihrem Schulweg. Durch die jetzige Setzung der Verkehrszeichen wird die Tempo 30 Zone ca. 20 Meter vor dem Zebrastreifen aufgehoben und kurz nach dem Zebrastreifen beginnt Tempo 30. Diese Situation ist grotesk und gefährdet eine sichere Überquerung des Zebrastreifens. Für die Sicherheit der Fußgänger muss so sein, dass auch vor dem Zebrastreifen Tempo 30 gelten muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 07.09.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4381 2015 Die Vorlage OF 343/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beseitigung Verkehrszeichen „Ende Tempo30Zone“ auf der Straße Alt-Fechenheim

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4381 entstanden aus Vorlage: OF 343/11 vom 20.08.2015 Betreff: Beseitigung Verkehrszeichen "Ende Tempo-30-Zone" auf der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Straße Alt-Fechenheim in Höhe Hausnummer 69 durch die Beseitigung des Verkehrszeichens 274.2 (Ende Tempo-30-Zone), welches in Höhe Hausnummer 71 aufgestellt ist, sicherer zu machen. Sollte das Verkehrszeichens 274.2 notwendig und eine Beseitigung nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, dieses vor den Fußgängerüberweg in Höhe Hausnummer 67 zu versetzen. Begründung: Der Zebrastreifen vor dem Haus Alt-Fechenheim 69 ist ein wichtiger Übergang zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 11. Gerade viele Schülerinnen und Schüler benutzen den Fußgängerüberweg regelmäßig auf ihrem Schulweg. Durch die jetzige Setzung der Verkehrszeichen wird die Tempo-30-Zone circa 20 Meter vor dem Zebrastreifen aufgehoben und kurz nach dem Zebrastreifen beginnt erneut eine Tempo-30-Zone. Diese Situation ist grotesk und gefährdet eine sichere Überquerung des Zebrastreifens. Für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger muss gewährleistet sein, dass auch vor dem Zebrastreifen Tempo 30 gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1657 Aktenzeichen: 66 7

Beratung im Ortsbeirat: 4