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Mainkai
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2022, NR 237 Betreff: Mainkai Der Magistrat wird aufgefordert baldmöglichst folgende Maßnahmen am nördlichen Mainkai umzusetzen: 1. Ein Umleitungskonzept für eine Sperrung des nördlichen Mainkai zu erstellen und zeitnah im Ausschuss für Mobilität und Smart-City zu präsentieren. 2. An Wochenenden von freitags 19:00 Uhr bis montags 6:00 Uhr, an Feiertagen von 19:00 Uhr des Vortags bis 6:00 Uhr des Folgetags, sowie an allen anderen Tagen von 19:00 bis 6:00 Uhr des Folgetags wird der Mainkai ab 2022 autofrei. 3. Die bisherigen Mainkaisperrungen für Veranstaltungen bleiben erhalten. 4. Es wird geprüft, ob der Flohmarkt alle zwei Wochen unter Einbeziehung des Römerbergs und/oder der Fahrgasse auf dem Mainkai stattfinden kann. 5. Es wird ein Freiraum- und Gestaltungskonzept für den Mainkai entwickelt. Hierfür sollen bereits von Bürger*innen eingebrachte sowie neue Ideen berücksichtigt werden. 6. Die Maßnahmen werden wissenschaftlich begleitet und die verkehrlichen Effekte werden analysiert. 7. Als weiteren Schritt wird der Magistrat aufgefordert, ab 2022 den Mainkai während den hessischen Schulferien für den motorisierten Individualverkehr zu sperren. Begründung: Der ganztägige autofreie Mainkai wird (erst) im Rahmen eines MIV-Gesamtkonzepts in dieser Wahlperiode umgesetzt werden. So soll das Ziel erreicht werden, eine höhere Aufenthaltsqualität, mehr Grünräume, Spielflächen, Platz für Kunst und Kultur sowie mehr Raum für Begegnungen einzurichten. Die Umsetzung wird schrittweise erfolgen. Dabei werden sukzessiv Maßnahmen ergriffen und evaluiert. So soll gewährleistet werden, dass die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden und der Wirtschaftsverkehr weiterhin funktioniert. Das hiermit beantragte Freiraum- und Gestaltungskonzept soll sicherstellen, dass der Mainkai zeitnah erlebbar gemacht wird und stellt einen ersten Schritt zum komplett autofreien Mainkai dar. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2022, OF 343/5 Antrag vom 28.02.2022, OF 405/5 Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1921 Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1930 Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 256 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung); AfD und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung); AfD und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. 1. Satz 1 der Vorlage NR 59 wird abgelehnt. 2. Den Sätzen 2 bis 4 der Vorlage NR 59 wird im Rahmen der Vorlage NR 237 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 214 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1157, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 66 5
Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zu Lasten von Sachsenhausen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 343/5 Betreff: Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zu Lasten von Sachsenhausen! Vorgang: NR 237/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird dazu aufgefordert: 1. Die Umsetzung des Beschlusses §1157 der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.22 zum nördlichen Mainkai (NR 237) solange auszusetzen, bis durch entsprechende Maßnahmen nachweislich sichergestellt ist, dass aus den in verschiedenen Stufen geplanten Sperrungen kein Ausweichverkehr für Sachsenhausen resultiert. 2. Grundsätzlich keine Sperrungen - auch nicht an Wochenenden, Feiertagen oder in den hessischen Schulferien - des nördlichen Mainkais vorzunehmen, zu denen der Ortsbeirat 5 nicht zuvor gehört und diesem von Seiten der zuständigen Fachämter plausibel dargelegt wurde, dass aus den jeweils geplanten Maßnahmen keine nachteiligen Auswirkungen für die Menschen in Sachsenhausen zu erwarten sind. Begründung: Wie bereits bei der temporären - als Verkehrsversuch propagierten - Sperrung des nördlichen Mainkais für den motorisierten Individualverkehr (MIV) in der Zeit vom 01. August 2019 bis 31. August 2020, wurde auch zur jetzigen Beschlussfassung §1157 der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Januar 2022 der Ortsbeirat 5 wiederum nicht gehört. Und das, obwohl er durch die massiven Auswirkungen einer solchen Maßnahme auf den innerstädtischen Gesamtverkehr - besonders in Sachsenhausen unmittelbar - unmittelbar betroffen ist. Die probeweise Sperrung des nördlichen Mainufers 2019/2020 für den MIV hatte nicht nur zu untragbaren Zuständen für alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer auf der südlichen Mainseite geführt, sondern auch zu einer tiefen Spaltung unserer Stadtgesellschaft in Befürworter und Gegner dieser Maßnahme. Keinesfalls darf sich das wiederholen, was Anwohnerinnen und Anwohner im Süden Frankfurts schon einmal erdulden mussten, als der nördliche Mainkai gesperrt war: Eine massive Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die südliche Mainseite bis in die Wohngebiete von Sachsenhausen hinein, zu Lasten der Gesundheit und der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserer Stadt muss sowohl nördlich als auch südlich des Mains gewahrt bleiben. Zu diesem Zweck muss der Ortsbeirat 5 nicht nur in alle zukünftig geplanten Eingriffe in die Verkehrsführung am nördlichen Mainkai einbezogen werden, sondern es ist bereits im Vorfeld sicherzustellen, dass diese zu keinem zusätzlichen Verkehrsaufkommen im Süden von Frankfurt führen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.01.2022, NR 237 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 343/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1921 2022 Die Vorlage OF 343/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zulasten von Sachsenhausen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1921 entstanden aus Vorlage: OF 343/5 vom 03.02.2022 Betreff: Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zulasten von Sachsenhausen! Vorgang: NR 237/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1157/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Januar 2022, § 1157, zum nördlichen Mainkai (Vorlage NR 237) solange auszusetzen, bis durch entsprechende Maßnahmen nachweislich sichergestellt ist, dass aus den in verschiedenen Stufen geplanten Sperrungen kein Ausweichverkehr für Sachsenhausen resultiert; 2. grundsätzlich keine Sperrungen - auch nicht an Wochenenden, Feiertagen oder in den hessischen Schulferien - des nördlichen Mainkais vorzunehmen, zu denen der Ortsbeirat 5 nicht zuvor gehört und diesem vonseiten der zuständigen Fachämter plausibel dargelegt wurde, dass aus den jeweils geplanten Maßnahmen keine nachteiligen Auswirkungen für die Menschen in Sachsenhausen zu erwarten sind. Begründung: Wie bereits bei der temporären - als Verkehrsversuch propagierten - Sperrung des nördlichen Mainkais für den motorisierten Individualverkehr (MIV) in der Zeit vom 01. August 2019 bis 31. August 2020, wurde auch zur jetzigen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Januar 2022, § 1157, der Ortsbeirat 5 wiederum nicht gehört, obwohl er durch die massiven Auswirkungen einer solchen Maßnahme auf den innerstädtischen Gesamtverkehr - besonders in Sachsenhausen - unmittelbar betroffen ist. Die probeweise Sperrung des nördlichen Mainufers 2019/2020 für den motorisierten Individualverkehr hatte nicht nur zu untragbaren Zuständen für alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer auf der südlichen Mainseite geführt, sondern auch zu einer tiefen Spaltung der Stadtgesellschaft in Befürworter und Gegner dieser Maßnahme. Keinesfalls darf sich das wiederholen, was Anwohner im Süden Frankfurts schon einmal erdulden mussten, als der nördliche Mainkai gesperrt war: eine massive Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die südliche Mainseite bis in die Wohngebiete von Sachsenhausen hinein, zulasten der Gesundheit und der Lebensqualität der dort lebenden Menschen. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserer Stadt muss sowohl nördlich als auch südlich des Mains gewahrt bleiben. Zu diesem Zweck muss der Ortsbeirat 5 nicht nur in alle zukünftig geplanten Eingriffe in die Verkehrsführung am nördlichen Mainkai einbezogen werden, sondern es ist bereits im Vorfeld sicherzustellen, dass diese zu keinem zusätzlichen Verkehrsaufkommen im Süden von Frankfurt führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.01.2022, NR 237 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1696 Aktenzeichen: 66 5
Beratung im Ortsbeirat: 4
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